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Diskriminierung (von lat.: discriminare = trennen, unterscheiden) ist die soziale Benachteiligung von Menschen wegen gruppenspezifischer Merkmale.
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Ausgangspunkt jeder Diskriminierung ist eine Unterscheidung und Bewertung von Menschen anhand von gruppenspezifischen Merkmalen wie
Bewertungsmaßstab sind gesellschaftliche Normen einer Mehrheitsgesellschaft, die durch eine bewusste Entscheidung oder durch eine gesellschaftliche Entwicklung vorgeben, welchem Standard eine Person zu entsprechen habe. In Deutschland kann diese Norm einer Mehrheitsgesellschaft etwa durch »weiß, deutsch, männlich, heterosexuell, gesund, leistungsfähig, christlich« umschrieben werden[1]. Gegenstand einer Diskriminierung ist deshalb meist (eine wichtige Ausnahme stellen Frauen und Väter dar) eine gesellschaftliche Minderheit.
Eine soziale Diskriminierung kann in vielen Erscheinungsformen auftreten. So unterscheidet man in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion vor allem die bewusste von der unbewussten Diskriminierung. Weitere mögliche Unterscheidungskriterien sind[1]:
Eine bewusste, direkte, offene, alltägliche, individuelle oder unmittelbare Diskriminierung wird in einer demokratischen Mehrheitsgesellschaft auch von der Mehrheit überwiegend abgelehnt, weil sie dem Gleichheitssatz widerspricht, als Ausdruck von Intoleranz oder von Vorurteilen gilt und sich oft in Form von Gewalt, Schmähungen oder anderen aggressiven Formen der Ausgrenzung zeigt.
Unbewusste, indirekte, verdeckte, strukturelle, institutionelle und mittelbare Diskriminierungen sind im Einzelnen umstritten. Sie sind Gegenstand politischer Auseinandersetzungen um die Gleichstellung. Zu nennen ist hier etwa die Werpflicht nur für Männer.
Diskriminieren kann aber auch ein Menschenrecht sein. Beispielsweise entspricht es in Deutschland dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Allgemeine Handlungsfreiheit), bei der Partnerwahl Menschen nach oben genannten Diskriminierungsmerkmalen zu bevorzugen.
Diskriminierung ist daher immer abhängig vom Kontext der Diskriminierung und von der Machtstellung des Diskriminierenden. Der Staat etwa hat eine sehr starke Machtstellung, da er das Gewaltmonopol besitzt.
Benachteiligungen können in Einschränkungen auf allen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, in der Freizügigkeit, Ausbildung, Berufsausübung oder beim Entgelt.
Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung des Individuums und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt.
Ein anderer Konflikt besteht etwa zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der freien Religionsausübung in der Schule. Hingegen ist die gesetzliche Ungleichbehandlung von Kindern und Jugendlichen in Bezug auf die Abgabe von Alkohol eine weitestgehend akzeptierte Form staatlicher Diskriminierung.
Nach einer Definition der Europäischen Union liegt eine mittelbare Diskriminierung vor,
Im Unterschied zu einer unmittelbaren Diskriminierung bedarf es danach nicht eines offenen, zielgerichteten oder willkürlichen Verhaltens. Es reicht aus, dass die festgestellte Benachteiligung nicht sachlich gerechtfertigt ist.
Altersdiskriminierung ist eine Diskriminierung auf Grund des Lebensalters. Während sie in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt ist, ist sie in vielen anderen Ländern verboten. Die Altersdiskriminierung zeigt sich zum Beispiel darin, dass in der Bundesrepublik Deutschland in 41% der Betriebe niemand beschäftigt wird, der älter als 50 Jahre ist. (Quelle: Altenbericht, nach "Sächsische Zeitung" vom 31. August 2005, S.2). Seit in Kraft treten des AGG - allgemeines Gleichbehandlungs-Gesetz - Bundes-Justiz-Ministerium ist dies jedoch per Gesetz verboten und kann z. B. für den Arbeitgeber empfindliche Strafen nach sich ziehen.
Diskriminierung Behinderter (Behindertenfeindlichkeit) findet heute zumeist im Bereich des freien Zugangs von Behinderten zu Dienstleistungen statt: Verweigerung des Zutritts zu Restaurants oder Weigerung eines Versicherers, einem Behinderten Versicherungsschutz anzubieten. Dies kann bei den Betroffenen oftmals zu schwerwiegenden Nachteilen führen, beispielsweise wenn ein Behinderter zusätzlich einen Unfall erleidet und wegen seiner Behinderung nicht adäquat versichert ist, weil ihn die Versicherung abgelehnt hat.
Es gab in der Geschichte mehrere „große“ Diskriminierungen, wie zum Beispiel die dem Genozid an Juden vorausgegangenen Gesetze und Verfolgungsmaßnahmen des nationalsozialistischen Regimes oder der Rassismus gegenüber schwarzen Menschen in der ehemaligen Sklavenhaltergesellschaft der USA und dem ehemaligen Apartheidsregime in Südafrika.
Typische Merkmale diskriminierenden Sprachgebrauchs sind:
Einen feinen semantischen Unterschied macht es, ob man von „Behinderten“ spricht oder von „Menschen mit Behinderungen“.
Auf den verletzenden Charakter diskriminierender Begriffe und Sprachweisen, wie das rassistisch und kolonialistisch geprägte Wort Neger, macht Susan Arndt aufmerksam.[3] Viktor Klemperer verweist darauf, dass Wörter wie "Arsen wirken" können.[4] Neben diesen semiologischen Wirkungen von Sprache wird auf das Problem der Ideologie verwiesen: Rassismus verschwindet nicht allein dadurch, dass mit „euphemistischen“ oder mit neutralen Begriffen versucht wird, dieselben diskriminierenden Gedanken zu äußern.[3]
Dem Versuch einer als nicht-diskriminierend aufgefassten Sprachverwendung wird – von Gegnern dieser Bestrebungen – die Verhaltensweise einer Political Correctness zugeschrieben. Nach Ansicht der Vertreter dieser Sprachverwendung trägt die PC nichts zur Sache bei, sondern entstellt das Anliegen einer antidiskriminierenden Sprachkritik.
Als Strukturelle Diskriminierung wird eine Diskriminierung ganzer Bevölkerungsgruppen aufgrund von Geschlecht (Sexismus), sozialer oder ethnischer Herkunft (Klassismus, Rassismus), körperlicher Konstitution (Behindertenfeindlichkeit) oder sexueller Orientierung (Heterosexismus) bezeichnet, die nicht notwendigerweise auf institutioneller oder gesetzlicher Diskriminierung beruht, sondern aus der Struktur der Gesellschaft heraus entsteht.
Diese Diskriminierung entsteht durch Handlungen und Haltungen, die den Normen und Regeln entsprechen, die von einer homogenen Mehrheit in der Gesellschaft aufgestellt und angewendet, die andere Gruppen benachteiligt. In einer patriarchal strukturierten Gesellschaft sind von diesem Effekt vor allem Frauen und „schwächere“ Männer betroffen, in einer heteronormativen Gesellschaft vor allem Schwule, Lesben und Transgender, und in einer allgemein normativen Gesellschaft beispielsweise Migranten und Menschen mit Behinderung, wobei zwischen heteronormativ und patriarchal kein nachgewiesener, zwingender und ursächlicher Zusammenhang besteht.
Strukturelle Diskriminierung steht im Gegensatz zur individuellen Diskriminierung. Strukturelle Diskriminierung findet häufig versteckt statt.
Der Begriff institutionelle Diskriminierung ist relativ neu. Er versteht Diskriminierungen wie Rassismus und Sexismus als Ergebnis sozialer Prozesse. Mit dem Wort institutionell wird darauf verwiesen, dass die Ursachen von Diskriminierung in einem organisatorischen Handeln stattfinden. Dieses finde statt in einem Netzwerk gesellschaftlicher Institutionen, beispielsweise dem Bildungs- und Ausbildungssektor, dem Arbeitsmarkt, der Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik, dem Gesundheitswesen und der Polizei. Historisch geht der Begriff der institutionellen Diskriminierung auf die Diskussion zum institutionellen Rassismus in den USA und Großbritannien zurück.
In vielen Ländern gilt der Schutz vor ungerechtfertigter Diskriminierung als wichtige Aufgabe des Staates. Gesetze sollen helfen, solche Diskriminierungen zu verhindern.
Europarechtliche Vorgaben sollen vor allem im Bereich des Arbeitsrechts weitgehenden Schutz vor Diskriminierung gewährleisten. Dies betrifft etwa Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und der Behinderung (vgl. unten: Weblinks). Die Bundesrepublik Deutschland hat die Mindestanforderungen, die aus diesen Bestimmungen erwachsen, durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in geltendes deutsches Recht integriert.
In zahlreichen Staaten wird eine systematische Benachteiligung von Bevölkerungsgruppen staatlich organisiert und mittels der Gesetzgebung festgeschrieben. In diesem Falle erhofft sich zumeist eine herrschende Gesellschaftsgruppe Vorteile von einer solchen Diskriminierung, oder sie nimmt die Nachteile für die Minderheiten billigend in Kauf. Die Diskriminierung kann aktiv geschehen z. B.:
Ein Beispiel für institutionelle Diskriminierung bietet das islamische Recht. Volle Rechte haben grundsätzlich nur Muslime. Nichtmuslime haben entweder gar keine Rechte oder als von Islam Unterworfene nur eigeschränkte Rechte. Nicht-Monotheisten können nach der klassischen Lehre nicht einmal eingeschränkte Rechte erwerben. Das islamische Recht unterscheidet also drei Klassen von Menschen:
Darüberhinaus haben Frauen im islamischen Recht in vielen Bereichen nicht die gleichen Rechte wie Männer.
Die Theorie der sozialen Identität von Tajfel und Turner beschreibt stattfindende psychologische Prozesse, durch die ein Individuum seine soziale Identität gewinnt. Die soziale Identität umfasst den Teil des Selbstkonzepts, der aus der Identifikation mit einer oder mehreren Gruppen resultiert, also die aus Gruppenzugehörigkeiten resultierenden Vorstellungen, wer oder was man ist. Die soziale Identität resultiert jedoch nicht allein aus der Identifikation mit einer oder mehrerer Gruppen, sondern auch aus der Bewertung dieser Gruppen infolge des Vergleichs mit anderen Gruppen. Die Diskriminierung kann dann durch das Bedürfnis nach einer positiven sozialen Identität bedingt werden. Um eine positive soziale Identität zu erreichen:
Die tendenziell positivere Wahrnehmung kann durch eine selektive Informationsverarbeitung zustande kommen: Man schenkt Informationen, die die Eigengruppe positiv, und solchen, die die Fremdgruppe negativ darstellen, besonders viel Aufmerksamkeit (selektive Wahrnehmung), verarbeitet sie tiefer, speichert sie dementsprechend besser und erreicht dadurch eine bessere Abrufbarkeit dieser Informationen aus dem Gedächtnis.
Im Sinne der Verfügbarkeitsheuristik nach Tversky und Kahneman überschätzt man dann positive Eigenschaften der Eigengruppe und negative der Fremdgruppe aufgrund der besseren Verfügbarkeit entsprechender Informationen. Es wirken also mannigfaltige motivationale und kognitive Prozesse zusammen, die zu einer negativeren Wahrnehmung der Fremdgruppe führen. Neben den genannten dürften noch eine Vielzahl weiterer psychologischer Prozesse an dem Zustandekommen von Diskriminierung beteiligt sein, z.B. die im Folgenden kurz angesprochenen Vorurteile gegenüber Mitgliedern anderer Gruppen, etwa anderer ethnischer Gruppen.
Bereits vorhandene Vorurteile haben wohl auch einen nicht zu unterschätzenden Einfluss. Deren Ausmaß hängt von den verschiedensten Ursachen ab, um nur einige zu nennen: Familiäre Sozialisation, Cliquensozialisation, Ausmaß an Kontakten mit Ausländern, Alter, Bildungsgrad, Geschlecht, Autoritarismusneigung, Dominanzorientierung, Nationalstolz, soziale relative Deprivation, Intergruppenangst.
Das Ausmaß an Kontakten mit Ausländern verdient eine besondere Betrachtung, da dies auch einer der Interventionsansätze betrifft um ethnische Vorurteile abzubauen. Z.B. Rolf van Dick und Kollegen (2001, 2004), aber auch andere konnten zeigen, dass Vorurteile gegenüber Ausländern negativ korrelieren mit dem Ausmaß an Kontakterfahrungen. Einfacher ausgedrückt: Je mehr Kontakte man mit Ausländern hat, z.B. im Freundeskreis, desto geringer ist tendenziell das Ausmaß an Vorurteilen. Mithilfe von Pfadanalysen konnten van Dick und Kollegen zeigen, dass der Einfluss der Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen stärker ist als der Einfluss von Vorurteilen auf die Anzahl der Kontakte. Dies deutet darauf hin, dass es hier mit großer Wahrscheinlichkeit eine kausale Wirkrichtung von den Kontakterfahrungen auf das Ausmaß an Vorurteilen gibt.
Diese empirischen Erkenntnisse stehen in guter Übereinstimmung mit dem Prinzip der Dekategorisierung durch Personalisierung nach Brewer und Miller (1984). Durch direkte Kontakte bewegen sich die Selbstkategorisierungsprozesse von der Gruppenebene hinab auf die personale Ebene, weshalb die entsprechende Person nicht mehr als gleichförmiges und austauschbares Gruppenmitglied gesehen wird, sondern als unverwechselbares Individuum mit einzigartigen Merkmalen. Vorurteile können auf diese Weise widerlegt werden und sollten demnach auch abnehmen.
Eine mögliche Maßnahme gegen Diskriminierung ist die aktive Integration (soviel wie Einbeziehung), bei der Benachteiligungen für ausgegrenzte Personen oder Personengruppen durch gezielte Erleichterungen bei der Teilnahme am öffentlichen Leben (Ausbildung, Arbeit, Kultur, ...) verringert oder verhindert werden sollen. z. B.:
Unter positiver Diskriminierung (engl. affirmative action) versteht man eine bewusste Bevorzugung von Mitgliedern einer Gruppe zum Ausgleich von behaupteten oder tatsächlichen Nachteilen (Nachteilsausgleich: z.B. Quotenregelungen für Frauen und Menschen mit Behinderung, Erleichtern des Zuganges zu Universitäten für Afroamerikaner in den USA). Diese positive Form der Diskriminierung ist umstritten, da sie mindestens eine formale Benachteiligung der Menschen, die das entsprechende Merkmal nicht aufweisen, umfasst und in einem gewissen Sinne die Menschenrechte in Artikel 2 und Artikel 30 verletzt.
Ein anderes Beispiel ist der Haushaltstag, der in der Bundesrepublik Deutschland nur Frauen gewährt wurde. Als Männer gegen diese Diskriminierung erfolgreich klagten, wurde ihnen ebenfalls ein Haushaltstag zugesprochen - Letzterer wurde jedoch wenig später abgeschafft.
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