Der Doktor (v. lat.: docere „lehren“ bzw. doctus „gelehrt“; Abk. Dr., Pl. Dres.) ist der höchste akademische Grad. Der akademische Doktorgrad (das Doktorat) wird durch die Promotion an einer Hochschule mit Promotionsrecht erlangt. Eine abgeschlossene Promotion gilt als Nachweis der Fähigkeit zur eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit und ist Voraussetzung für eine Habilitation. Der Anteil der Promovierten an der deutschen Gesamtbevölkerung beträgt etwa 1,3 Prozent. Der größte Teil davon sind Mediziner, weshalb „Doktor“ umgangssprachlich auch allgemein für einen Arzt verwendet wird. Im Jahr 2003 betrug der Anteil promovierter Mediziner (Dr. med., Dr. med. dent. und Dr. med. vet.) alleine über ein Drittel der in jenem Jahr Promovierten.
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Eine Zulassung zum Promotionsverfahren setzt heute im Allgemeinen ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus, also einen Magister, ein Diplom, einen Masterabschluss oder, unter Umständen, ein mit „sehr gut“ abgeschlossenes Fachhochschulstudium oder einen Bachelor (Hons). Da in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin wie auch in den Lehramtsstudiengängen das Studium im engeren Sinne bereits mit dem ersten Staatsexamen abgeschlossen ist, reicht dieses als Zulassungsvoraussetzung für die Promotion aus. An manchen geisteswissenschaftlichen Fakultäten konnten im Haupt- und den Nebenfächern hervorragende Studenten ohne vorheriges Ablegen des Abschlussexamens ausnahmsweise, nach zweifacher Professorenbegutachtung, zur Promotion zugelassen werden. Diese sogenannte einzügige Promotion ist nicht mehr möglich. Auch die „grundständige“ Promotion, bei der vom Studienbeginn an nur die Promotion als Abschluss angestrebt wird, ist an den meisten deutschen Universitäten spätestens um 1990 für die große Mehrheit der Fächer abgeschafft worden.
Die meisten Promotionsordnungen fordern zudem bestimmte Examensnoten (im Allgemeinen: mindestens die Gesamtnote „gut“, bei den Juristen überwiegend „vollbefriedigend“) für die Zulassung zur Promotion.
Für die Promotion muss eine schriftliche Arbeit (Dissertation oder Doktorarbeit) angefertigt werden, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse enthält. Die Abfassung dieser Arbeit dauert je nach Fach zumeist zwei bis fünf Jahre; in dieser Zeit wird der Doktorand von einem zumeist habilitierten Wissenschaftler im Allgemeinen einem Professor (Doktorvater) betreut. Die Berechtigung zur Betreuung von Doktoranden ist von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich geregelt. So können, in Abhängigkeit von der jeweiligen Promotionsordnung, sowohl Habilitierte (Privatdozenten) als auch Professoren (unabhängig von der Frage, ob sie habilitiert sind) wie auch Juniorprofessoren als Doktorvater fungieren.
In manchen Fächern ist auch eine „kumulative“ Promotion auf der Basis mehrerer wissenschaftlicher Publikationen möglich, ohne dass eine Dissertation angefertigt wird. Je nach Promotionsordnung kann die Doktorarbeit intern, an der Universität, oder extern, in einer anderen Einrichtung, durchgeführt werden. Die mündliche Promotionsleistung wird von ausgewählten Fakultätsvertretern abgenommen und besteht aus einer Disputation, in der die Dissertation verteidigt wird, einem Rigorosum, bei dem weitere Fächer oder Themenbereiche geprüft werden, oder aus beidem. Das Prozedere regeln die Promotionsordnungen der einzelnen Fakultäten bzw. Fachbereiche. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht sind, erhält der Doktorand in der Regel sein Zeugnis.
Für Dissertationen gilt in Deutschland im Allgemeinen eine Publikationspflicht. Die Arbeit muss innerhalb einer bestimmten Zeit öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei viele Promotionsordnungen inzwischen (neben der Veröffentlichung als normales Buch, als spezielle Hochschulschrift bzw. als Mikrofiche) auch eine Online-Publikation anerkennen. Erst mit der Veröffentlichung der Dissertation ist das Verfahren endgültig abgeschlossen. Danach erhält der Doktorand die Promotionsurkunde und damit das Recht, den akademischen Grad zu führen. In den Promotionsordnungen einiger Universitäten wird dem Doktoranden die Möglichkeit eingeräumt, in der Zeit zwischen Disputation bzw. Rigorosum und der Publikation der Dissertation den Grad eines „Dr. des.“ zu führen. Zum Teil wird dieser Titel auch dann verwendet, wenn die Promotionsordnung dies nicht vorsieht; streng genommen handelt es sich hierbei aber um den Missbrauch eines Titels.
In der mittelalterlichen Universität war der Doktorgrad der höchste vergebene akademische Grad. Er wurde nur von den theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten vergeben, die die einzigen vollgültigen Fakultäten waren (die übrigen Fächer wurden „nur“ in der sog. „Artistenfakultät“ gelehrt und schlossen in der Regel mit dem Baccalaureus- oder Magister-Titel ab). Die Abkürzung lautete üblicherweise „D.“, woraus sich an einigen theologischen Fakultäten bis heute der Brauch herleitet, den theologischen Ehrendoktor mit dem Führen dieser Abkürzung zu erlauben. Bis zur Reformation hatte ein Doktor das Recht, an allen abendländischen Universitäten zu lehren; dieses Recht wurde benannt als ius ubique docendi. Der Doktor entsprach also eher der heutigen Habilitation. Die Kosten für einen Doktorgrad und die damit verbundenen Feiern waren sehr hoch, so dass manche Studenten den Grad trotz der nötigen Qualifikation nicht erwerben konnten.
Die erste promovierte Frau Deutschlands war Dorothea Erxleben aus Quedlinburg. Im Januar 1754 reichte sie ihre Dissertation mit dem Titel „Academische Abhandlung von der gar zu geschwinden und angenehmen, aber deswegen öfters unsicheren Heilung der Krankheiten“ ein, und am 6. Mai desselben Jahres trat sie in Halle zum Promotionsexamen an, das sie mit großem Erfolg ablegte.
In Deutschland kann das Doktorat an einer Universität, Technischen Universität, Technischen Hochschule, Gesamthochschule, Musikhochschule, Kunsthochschule, Sporthochschule, Medizinischen bzw. Veterinärwissenschaftlichen Hochschule, Kirchlichen Hochschule oder Pädagogischen Hochschule mit Promotionsrecht erworben werden.
Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a 'Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen' folgendes:
Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein „Titel“). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen, in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, “akademische Titel" gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer „Titel“ in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der „Doktortitel“ kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des „vollen Namens“ müsse auch die Nennung des „Doktortitels“ umfassen.
Im Gegensatz zu den akademischen Graden wie Diplom oder Magister kann der verliehene Doktorgrad gemäß den Promotionsordnungen vieler Universitäten entzogen werden, wenn der Titelträger straffällig geworden ist. Dazu ist im Regelfall ein Mehrheitsbeschluss des zuständigen Promotionsausschusses erforderlich. Den meisten Promotionsordnungen zufolge kann ein Promotionsverfahren auch nur dann eröffnet werden, wenn der Doktorand ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegt oder Angestellter der Universität ist.
Der Doktor ist auch in Österreich kein Namensbestandteil, sondern ein akademischer Grad wie zum Beispiel der Magister. Er muss weder privat noch im Schriftverkehr mit Behörden geführt werden. Der Grad wird aber auf Wunsch in amtlichen Dokumenten (wie zum Beispiel Personalausweisen oder Pässen) eingetragen, sofern er an einer anerkannten Universität in der EU, dem EWR, der Schweiz oder dem Vatikan erworben wurde.
In der Studienrichtung Humanmedizin wird der Grad „Dr. med. univ.“ und für Zahnmedizin der Grad „Dr. med. dent.“ vergeben. Hier handelt es sich um sogenannte „Berufsdoktorate“, das heißt diese Doktorgrade werden mit dem Abschluss des Studiums (Examens) ohne zusätzliche Promotionsleistung vergeben.
Das Führen eines falschen Doktortitels ist in der Schweiz in einigen Kantonen verboten. Es handelt sich dabei um noch verbliebene Reste des kantonalen Strafrechts.
In den USA und Kanada unterscheidet man zwei Arten von Doktorgraden,
Der angloamerikanische Doktorgrad wird hinter dem Namen getragen, etwa Jerry F. Fishwish, Ph.D.. Im Gebrauch als Anrede steht der Dr. vor dem Namen, ohne den Zusatz Ph.D.
Im australischen universitären Bildungssystemen ist das Ziel der Dissertation „der hoch qualifizierte Beitrag der fertigen Dissertationsschrift zur aktuellen Forschung“ durchaus mit den europäischen vergleichbar, der Weg dorthin jedoch verschieden.
Ein Doktorat in Australien ist eine rein wissenschaftliche Forschungsarbeit über circa drei Jahre. Sie gliedert sich in drei Phasen, wobei die erste Phase die „Ausarbeitung“ ist, die zweite Phase die „Durchführung“ eines Programms sowie die dritte Phase der „Niederschrift“ mit Darlegung des wissenschaftlichen Problems, der Methodik und der wissenschaftlichen Erkenntnis. Die gesamte akademische Arbeit erfolgt sehr selbstständig durch den Promovierenden. Die Betreuer des Dissertationsvorhabens beschränken sich ausschließlich auf eine lenkende Funktion. Auftretende Fehler sind erwünscht und werden in wissenschaftlicher Manier ausdiskutiert. Förderlich ist hier auch der Ansatz, dass die Dissertation nicht ausschließlich im Institut stattfindet.
Der Fortgang der Arbeit und die qualitative wissenschaftliche Auseinandersetzung werden zielgerichtet geplant. Nach je einem Drittel der Zeit wird der Stand der Arbeit durch ein Komitee in Form der „confirmation“ sowie des „progress report“ geprüft. Die fertige Dissertationsschrift wird durch zwei anonyme Gutachter bewertet. Die positive Beurteilung bedeutet den erfolgreichen Abschluss der Arbeit.
Dissertationen werden hauptsächlich über Stipendien finanziert, die von der Universität, dem Staat oder durch Forschungseinrichtungen gestellt werden. Die Stipendien dürfen untereinander kombiniert werden und Aufstockungen durch Projektgelder sind möglich. Eine ausschließliche Finanzierung über Projektgelder ist jedoch nicht üblich, da die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Studierenden bewahrt werden soll. Über die Stipendien hinaus, steht allen Studierenden ein jährliches Budget zur Verfügung, das beispielsweise für den Besuch von nationalen Kongressen verwendet werden soll. Die Universitäten fördern zudem den Aufbau von Kontakten, eines wissenschaftlichen Netzwerks, um Perspektiven für die Zukunft zu schaffen.
In Italien gibt es im Wesentlichen drei Arten von akademischen Graden: 'laurea', 'laurea magistrale' und 'dottorato di ricerca'. Kurzstudiengänge mit einer Dauer von 2-3 Jahren schließen mit der 'laurea' ab. Nach etwa 2 weiteren Jahren der Spezialisierung kann die Prüfung zur 'laurea magistrale' abgelegt werden. Laut Gesetz sind Studienabsolventen berechtigt, den Titel 'dottore' ('laurea') bzw. 'dottore magistrale' ('laurea magistrale') zu führen, der allerdings nicht der Promotion (Dr. oder PhD) entspricht. Das Äquivalent zum Doktor oder PhD ist der 'dottore di ricerca' (Forschungsdoktor), der nach 'laurea magistrale' und anschließender Forschungsarbeit (ca. 3 Jahre) verliehen wird.
Deutschsprachige Studienabsolventen (Südtirol) führen häufig Übersetzungen des italienischen 'dottore' als Namenszusatz (zum Beispiel Dr., Dr.-Ing., Doktorat in (Fachgebiet), Doktor), die aber nicht den gleichlautenden akademischen Graden im restlichen deutschen Sprachraum entsprechen und in dieser Form nicht von Hochschulen in Italien verliehen werden. Die Übersetzung von 'dottore' in 'Doktor' verstößt zwar gegen italienisches Recht, ist aber eine in Südtirol seit Jahrzehnten weit verbreitete Gewohnheit.
Im Niederländischen gibt es den Titel doctorandus (drs.), der irreführen kann: Es handelt sich um den gängigen Studienabschluss in den Geisteswissenschaften, der einst so genannt wurde, da man eine anschließende Promotion zum Doktor erwartete. Im Englischen wird er mit Masters of Arts wiedergegeben. Inzwischen aber haben die Niederlande sich komplett auf das Bachelor/Master-System umgestellt. Das doctoraal examen ist auch der Studienabschluss für die Juristen (meester in de rechten, mr.) und die universitär ausgebildeten Ingenieure (ingenieur, ir.).
Bei einer Promotion verleiht die jeweilige Fakultät den Grad doctor (dr.), der vor dem Namen geführt wird. Eine Bezeichnung des Studienfachs (etwa "phil." oder "rer. nat.") gibt es nicht. Besonders gute Dissertationen können mit einer Promotion cum laude belohnt werden. Eine Habilitation ist unbekannt, ein Promovierter oder eine Promovierte kann direkt Professor werden.
Im Niederländischen ist die Assoziation von doctor mit einem Arzt besonders stark, wobei es irrelevant ist, ob der betreffende Arzt promoviert hat. Allerdings wird die Anrede in so einem Fall dokter geschrieben.
In Belgien ist der Grad doctor
In Skandinavien ist der Doktorgrad der höchste akademische Grad. Die unter anderem in Deutschland, Österreich und der Schweiz übliche Habilitation existiert nicht. Ein Doktorgrad qualifiziert formell für Lehrstühle an Universitäten. Zwischen der Dauer und Qualität der Doktorarbeiten in Norwegen, Schweden, Dänemark und Finnland bestehen einige Unterschiede. Während in Schweden ein Doktorand ca. fünf Jahre neben der Belegung von Pflichtkursen ein wissenschaftliches Problem bearbeitet, sind hierfür in Norwegen seit 2003 typischerweise drei Jahre vorgesehen (davor in der Regel vier Jahre).
In Polen ist ein 3- bis 5-jähriges Doktoratsstudium üblich, aber nicht zwingend. Rigorosum und öffentliche Verteidigung sind Pflicht. Den Promovierten wird der Doktorgrad doktor, abgekürzt: dr (vor dem Namen zu führen), zuerkannt. Der Doktorgrad enthält eine Angabe des absolvierten Fachgebietes, beispielsweise doktor nauk ekonomicznych (dt:Wirtschaftswissenschaften).
Die Doktorgrade sind in beiden Ländern aufgrund des bis 1992 gemeinsamen Staates weitgehend identisch. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden das tschechische Hochschulgesetz 111/1998 vom 22. April 1998[2] und das slowakische Hochschulgesetz 131/2002 vom 21. Februar 2002[3]. Man kann die tschechischen und slowakischen Doktorgrade im Grunde in vier Gruppen aufteilen:
Die tschechische Version der einzelnen Grade ist zuerst angegeben, die slowakische als zweite; bei nur einer Originalbezeichnung ist der Name in beiden Sprachen gleich oder der Grad kommt nur in einem Land vor.
In Österreich werden sämtliche akademischen Grade, die in Tschechien und der Slowakei (wie auch im übrigen Ausland) erworben wurden, in der verliehenen Form geführt.
In der Ukraine ist ein 3 bis maximal 6-jähriges Doktoratsstudium üblich, oft als postgraduales Studium. Prüfungen sowie das Erstellen einer Doktorarbeit, die öffentlich verteidigt werden muss, sind die Inhalte dieser Studiengänge. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad „Kandidat nauk“ (Kandidat der Wissenschaften) vergeben. Er ist vergleichbar mit dem internationalen Abschluss Ph.D.. Aufbauend darauf besteht die Möglichkeit, den höchsten in der Ukraine zu vergebenden Grad „Doktor nauk“ zu erwerben. Dieser Grad ist mit einer Habilitation vergleichbar. Die Habilitationsarbeit sollte einen Beitrag zur Weiterentwicklung innerhalb eines bestimmten Forschungsgebiets leisten und vollständig bzw. in wichtigen Teilen veröffentlicht werden.
In Ungarn ist seit 1993 ein drei bis fünfjähriges Doktoratsstudium üblich, was zum einheitlichen Doktorgrad „doktor“, entweder abgekürzt als Ph.D. oder, in künstlerischen Studiengängen, abgekürzt als DLA (Doctor of Liberal Arts), führt und das Universitätsdoktorat „doctor universitatis“ abgelöst hat. In Ungarn ist der Doktorgrad ein obligatorischer Bestandteil des Familiennamens.
Außerdem bestehen medizinische und juristische Berufsdoktorate.
In Deutschland kann der ungarische Ph.D. und DLA auch als Dr. ohne Namenszusatz geführt werden, die Berufsdoktorate und der das frühere Universitätsdoktorat ausschließlich in der verliehenen Form mit zusätzlicher Angabe der verleihenden Institution.
Im Zusammenwirken des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen sowie dem Äquivalenzzentrum des österreichischen Bundesministeriums für Wissenschaft und Kultur und dem Äquivalenzzentrum des Wissenschaftsministeriums Luxemburgs ist die Datenbank Anabin entwickelt worden („Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise“). Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut.
Der Doktortitel bringt seinem Träger gesellschaftliches Ansehen und eventuell eine Einkommenssteigerung, abhängig von Beruf und Land. Daher besteht für manche Menschen die Versuchung, den Titel auch ohne die entsprechende Investition von Zeit und Aufwand zu erlangen. Attraktiv ist aber vor allem der Titel ohne den Zusatz h.c. und ohne die Auflage, ihn mit Herkunftsangabe führen zu müssen.
Daher gibt es so genannte „Promotionsberater“, die dem Hilfesuchenden anbieten, Kontakte zu einem Professor zu knüpfen und die Promotion unterstützend zu begleiten. Da letztlich aber der Doktorand selbst sein Thema finden und bearbeiten muss, bleibt nur wenig übrig, das von einer legalen Promotionsberatung sinnvoll erledigt werden könnte.
Eine illegale „Promotionsberatung“ besteht beispielsweise darin, die Arbeit von einem Ghostwriter schreiben zu lassen und den Doktoranden in einem Schnellkurs für die mündliche Prüfung fit zu machen. Auch die Bestechung eines Professors kann unter diese Art der „Promotionsberatung“ fallen. Die Beteiligten machen sich allerdings strafbar und riskieren eine Anklage.
Der „Titelhandel“ hingegen verkauft falsche oder wertlose Doktortitel. Dabei erhält der Kunde
Versucht der Kunde mit einer so erlangten Urkunde zum Einwohnermeldeamt zu gehen, um sich den Doktortitel in den Personalausweis eintragen zu lassen, wird er meist scheitern, da ohnehin nur solche Titel eintragungsfähig sind, die ohne Zusatz geführt werden dürfen. Allerdings kann es vorkommen, dass der Beamte z.B. eine gefälschte Urkunde einer EU-Universität nicht ausreichend überprüft. Dann besteht jedoch dauerhaft die Gefahr der Entdeckung, und der Kunde kann vom Titelhändler erpresst werden, da er sich weiterhin des Missbrauchs von Titeln schuldig macht. Sich mit einem falschen Doktorgrad für eine Stelle zu bewerben, ist darüber hinaus Betrug.
In allen wissenschaftlichen Disziplinen kann ein Doktorgrad erworben werden. Zusätze sind lateinisch (bzw. griechisch-lateinisch).
Die Ehrendoktorwürde kann von einer Hochschule mit Promotionsrecht verliehen werden. Dies erfolgt ohne Dissertation. Die Ehrendoktorwürde ist kein akademischer Grad.
| Wiktionary: Doktor – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |