Mit Drieschen (pl., weibl.) werden im Weinbau ehemalige Anbauflächen bezeichnet, auf denen Weinreben wachsen, die jedoch nicht mehr aktiv bewirtschaftet werden.
Durch fehlende Rebstockpflege (Schnitt, Pflanzenschutz) besteht eine erhöhte Gefährdung durch Schädlinge (hauptsächlich Pilzbefall). Die im Weinbau eingesetzten Kulturpflanzen besitzen keine ausreichende Widerstandskraft gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten und können deswegen nicht ohne Kulturpflege gedeihen. Besonders in Steillagen stellt die Verdrieschung ein großes wirtschaftliches Problem dar.
Auf Grund der von Drieschen ausgehenden Gefahren für die Nachbarschläge ist durch Verordnungen der Bundesländer die Zwangs-Rodung von Drieschen vorgeschrieben.