Als Durchrutschweg (auch D-Weg genannt) bezeichnet man im Eisenbahnbetrieb den Teil einer Fahrstraße, der als Schutzstrecke hinter dem Ausfahr- oder Zwischensignal eines Bahnhofs aus Sicherheitsgründen, genauso wie die eigentliche Fahrstraße, gesichert und freigehalten werden muss. Dies geschieht für den Fall, dass ein Zug versehentlich nicht vor dem Halt zeigenden Hauptsignal zum Halten kommt, sondern über das Signal hinaus „durchrutscht“. Aus dem gleichen Grund muss auch hinter jedem Einfahrsignal des Bahnhofs eine Schutzstrecke freigehalten werden, die hier jedoch Gefahrpunktabstand genannt wird.
In Deutschland gelten für Einfahrzugstraßen folgende Regelungen:
| zulässige Geschwindigkeit |
erforderlicher Durchrutschweg |
| > 60 km/h | ≥ 200 m |
| 60 km/h | ≥ 100 m |
| 40 km/h | ≥ 50 m |
| ≤ 30 km/h | 0 m |