Der Durchschnittsteuersatz beschreibt das Verhältnis der tariflichen Einkommensteuer zum zu versteuernden Einkommen.
Beispiel:
Einkommen und Steuerbeträge wie im Beispiel Grenzsteuersatz (Tarif 2005).
Bei einem zu versteuernden Einkommen von 45.000 € und einer Steuer von 11.102 € entspricht die Einkommensteuer 24,67 % des zu versteuernden Einkommens = Durchschnittsteuersatz.
Der Verlauf der Durchschnittsteuerbelastung ergibt sich für ausgewählte zu versteuernde Einkommen aus folgender Tarifgrafik.