E-Prüfzeichen

E-Prüfzeichen in den zwei Varianten
E-Prüfzeichen in den zwei Varianten

Das „E-Prüfzeichen“ ist eine Kennzeichnung von genehmigungspflichtigen Bauteilen an Kraftfahrzeugen. Es soll besagen, dass für die damit gekennzeichneten Bauteile von einem ausländischen Staat Prüfungen und Genehmigungen durchgeführt wurden, die von den deutschen bzw. europäischen Behörden anerkannt werden.

Inhaltsverzeichnis

Grundlage für das Prüfzeichen

Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE). Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines „TÜV-Gutachtens“, d. h. Teilegutachten (TGA), noch einer EG-BE/ABE.

Ausführungen und Form

Das Prüfzeichen hat zwei Ausführungen. Das eine besteht aus einem Kreis, in dessen Innern sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen.

Die andere Form unterscheidet sich davon durch den klein geschriebenen Buchstaben „e“ und einem Rechteck statt des Kreises. Prüfzeichen mit dem kleinen „e“ werden nur in der Europäischen Union akzeptiert. Prüfzeichen mit dem großen „E“ werden in der Europäischen Union sowie in zusätzlichen Ländern akzeptiert, die nicht zur EU gehören.

Verwendung

Das Prüfzeichen darf nur auf Fahrzeugteilen oder Ausrüstungsteilen angebracht werden, die auch den Bestimmungen der Genehmigung entsprechen. Ein Zeichen, das aufgrund ähnlichem Aussehen zu Verwechslungen mit dem E-Prüfzeichen führen kann, darf nicht auf Fahrzeugteilen zu finden sein. Bei Betrieb von Geräten, die ohne „e“- oder „E“-Kennzeichnung in einem Kraftfahrzeug betrieben werden, können unter gewissen Umständen die Betriebserlaubnis und auch der Versicherungsschutz erlöschen.

Liste der Kennzahlen

1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Niederlande
5 Schweden
6 Belgien
7 Ungarn
8 Tschechien
9 Spanien
10 Jugoslawien; jetzt Serbien und Montenegro
11 Großbritannien
12 Österreich
13 Luxemburg
14 Schweiz
15 DDR; Nummer gestrichen, evtl. Bauteile jetzt E1 Deutschland
16 Norwegen
17 Finnland
18 Dänemark
19 Rumänien
20 Polen
21 Portugal
22 Russische Föderation
23 Griechenland
24 Irland
25 Kroatien
26 Slowenien
27 Slowakei
28 Weißrussland
29 Estland
31 Bosnien und Herzegowina
32 Lettland
37 Türkei
40 Mazedonien
42 Europäische Union
43 Japan
45 Australien
47 Südafrika
48 Neuseeland

Abkürzungen

  • aaS = amtlich anerkannter Sachverständiger
  • aaSoP = amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer,
  • PI = Prüfingenieur

Weblinks

Quelle:
Artikel E-Prüfzeichen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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