Die Ehrbarkeit ist eine bestimmte Gesellschaftsschicht.
Aus den ursprünglichen Pfahlbürgern der mittelalterlichen Städte hatte sich im 15. Jahrhundert die Ehrbarkeit (auch Patrizier genannt) als städtische Oberschicht gebildet. Die Ehrbarkeit bestand aus den reichsten Geschlechtern, den Mitgliedern des Stadtrates. Sie zogen ihr Vermögen aus Städten wie aus Bauern, waren also zugleich bürgerlich und feudal.
In der Geschichte Altwürttembergs bezeichnet man mit Ehrbarkeit die Bürger, deren Familien im Landtag vertreten waren. Das waren vor allem Pfarrer und Beamte. Diese Schicht zeichnete sich einerseits aus durch ihre Bildungsbeflissenheit und den Eifer, mit dem sie sich für ihre (demokratischen) Rechte einsetzte. Andererseits war sie berüchtigt für ihre Engstirnigkeit, ihre "Vetterleswirtschaft". Ebenfalls auffällig ist ihr Familiensinn, der dazu führte, dass Ehen fast nur innerhalb dieser Schicht geschlossen wurden, was dazu führte, dass Ehepartner fast immer über mehr oder weniger Ecken auch Vettern und "Bäsle" waren.
Eine andere Form von Ehrbarkeit meint die Verhaltensnormen innerhalb der Gesellschaft oder auch von Zünften seitens als Fremdgeschriebener zu bezeichnenden, auf der Wanderschaft befindenden Gesellen. Im Grunde meint sie eigentlich die Wohlanständigkeit. Bei schweren Verstößen kam es zur Verhängung einer Ehrenstrafe.