Der Eignungstest für das Medizinstudium (EMS) wird seit 1998 in der Schweiz eingesetzt. Er ist eine Weiterentwicklung des deutschen Tests für Medizinische Studiengänge, der bis 1998 in Deutschland (und ab 2007 wieder in Baden-Württemberg) eingesetzt wird. Für Humanmedizin (seit 1998), Veterinärmedizin (seit 1999) und Zahnmedizin (seit 2004) ist ein Numerus Clausus für Personen notwendig, die sich an den Universitäten Basel, Bern, Freiburg oder Zürich angemeldet haben.
Im Unterschied zu einer Prüfung kann man den Test nicht "bestehen" oder nicht, er ist ein wettbewerbsorientiertes Reihungsverfahren: Es steht nur eine bestimmte Studienplatzkapazität zur Verfügung, die unter den Bedingungen des Numerus clausus fair unter den Bewerbern verteilt werden soll. Es sollen diejenigen Personen bevorzugt einen Platz erhalten, die für das Studium am besten geeignet sind, es in einer angemessen kurzen Studienzeit mit guten Ergebnissen zu beenden. Es wurde in Studien nachgewiesen, dass der Testwert des EMS diesen Studienerfolg gut vorhersagen kann. Auch für den Einzelfall gilt: "Je höher der Testwert, umso wahrscheinlicher das Bestehen der Prüfungen". Aus diesem Grunde werden die vorhandenen Studienplätze dann entsprechend der Höhe des Testwertes zugeteilt.
In der politischen Diskussion dazu gibt es immer wieder drei Themen:
Ausrichter des EMS ist das Zentrum für Testentwicklung und Diagnostik an der Universität Fribourg, es besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Entwickler des deutschen Tests für medizinische Studiengänge (TMS), der ITB Consulting GmbH in Bonn. Im Unterschied zum TMS kann er in deutscher, französischer oder italienischer Sprache absolviert werden. Ein neuer Untertest "Planen und Organisieren" wurde aufgenommen, um diese Studienanforderung auch abzubilden. Der Untertest "Konzentriertes und Sorgfältiges Arbeiten" wurde so umgestaltet, dass weniger Übungseffekte auftreten (der so auch im neuen TMS ab 2007 enthalten sein wird). Des Weiteren wird auf nicht gewertete Einstreuaufgaben verzichtet.
2006 haben auch die Medizinischen Universitäten Innsbruck und Wien eine Zulassungsbegrenzung einführen müssen und dafür in enger Kooperation mit der Schweiz den gleichen Test als Zulassungskriterium eingesetzt. Auch 2008 wird der Test dort erneut eingesetzt, dann wird dort über das weitere Vorgehen entschieden.
Der Test wird jährlich bei Notwendigkeit (20% Kapazitätsüberschreitung, keine Umleitungsmöglichkeiten) durchgeführt, die Entscheidung erfolgt durch die Schweizerische Universitätskonferenz im März. Ist er notwendig, findet er Anfang Juli in 7 Testorten der Schweiz statt.
Er besteht aus 10 Untertests, die von 9:00 bis 17:00 mit einer einstündigen Pause am Testtag zu bearbeiten sind. Die Belastung gehört mit zum Konzept des Tests.
Ein Testwert wird jährlich so berechnet, dass der erzielte Punktwert auf Mittelwert und Standardabweichung der jeweiligen Kohorte standardisiert wird und der mittlere Testwert pro Jahr dann bei 100 mit einer Standardabweichung von 10 liegt. Da die Kohorten-Mittelwerte und -standardabweichungen länderspezifisch sind, ist keine Übertragung von Testergebnissen zwischen Ländern möglich. Auf der Basis des Testwertes findet die Zulassung statt.
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