Als Elbjunker (abgeleitet von Junker) wird ein Rittergutsbesitzer bezeichnet, der nicht immer zum Adel gehören muss. Die Junker hatten insbesondere Ende des 19. und noch Anfang des 20. Jahrhunderts im "Rechtselbischen", also östlich der Elbe gelegenen, mittel- und auch ostpreußischen Kerngebiet Preußens (auch Ostelbien genannt) eine entschiedene Machtstellung inne. Die Forschung räumt den Junkern eine Mitverantwortung bei der Machtergreifung Hitlers 1933 ein und sieht die Junker als entschiedenes Hindernis einer deutschen Entwicklung an.[1]
Die "Elbjunker" stellten teilweise beachtliches politisches Gewicht dar, unter anderem begünstigt durch das Zensuswahlrecht. Praktisch die gesamte "politische Klasse" der preußischen überkommunalen Politik war vom Landadel dominiert (siehe auch Otto von Bismarcks Werdegang).
Der rechtselbische Landadel stand im Ruf, konservativ gesinnt zu sein. Noch Jahrzehnte nach dem Untergang Preußens als selbstständiger Staat wurde während der Bodenreform der Sowjetischen Besatzungszone in den späten 1940er Jahren die Devise "Junkerland in Bauernhand" benutzt. Bemerkenswert ist, dass nach der Wiedervereinigung einige Adelsfamilien wieder in ihre ehemalige Heimat zurückkehrten. Aufgrund der sanktionierten sowjetischen Enteignungen mussten sie ihr Land zurückkaufen oder pachten.