Als Elektrophon bezeichnet man in Anlehnung an die Hornbostel-Sachs-Systematik vordergründig die Gruppe der Musikinstrumente, die zur Wiedergabe des Schallereignisses einen Kopfhörer oder den jeweiligen Raumverhältnissen angepassten entsprechenden Audio-Verstärker mit nachfolgendem Lautsprecher verwenden müssen. Dabei ist die eigentliche verwendete Technologie der Tonerzeugung und die Spielweise sehr vielfältig.
Im erweiterten und dazugehörigen Sinne könnten zu den Elektrophonen auch MIDI-Geräte gehören, die über keine eigene Toneingabe-Vorrichtung verfügen oder nur zur Abspeicherung entsprechender MIDI-Befehle (Sequenzer) dienen. Da hier die Grenzen zur Computer-Technologie fließend sind, ist eine genaue Kategorisierung nicht möglich und auch vom eigentlichen Anwender als nicht nötig betrachtet.
Man kann Unterscheidung nach Tonerzeugung oder Unterscheidung nach Spielweise anstellen.
In der deutschsprachigen Literatur kommt dem mährischen Prediger Prokop Diviš die Ehre zu, bereits ab 1730 mit der Entwicklung des Denis d´or das erste Elektrophon geschaffen zu haben, gefolgt von dem französischen Jesuiten Jean Baptiste de la Borde 1759 mit dem Clavicin électrique. Vor allem ersteres wird in entsprechenden Lexika zitiert, jedoch nie mit einer exakten Funktionsbeschreibung.
Curt Sachs verzeichnet in seinem Reallexikon aus dem Jahre 1913:
Idiophone („Selbstklinger“) · Membranophone („Fellklinger“) · Chordophone („Saitenklinger“) · Aerophone („Luftklinger“) · Elektrophone (elektrische Klangerzeugung)