Emir

Emir (von arabisch: اميرamīr und türk. emir bedeutet „Befehl“, „Fürst“, „Prinz“, „Gouverneur“ oder „Befehlshaber“)

In frühislamischer Zeit befehligte ein Emir eine muslimische Soldatentruppe; nach Eroberungen nahm er dann den Platz des dortigen Gouverneurs ein. Mit zunehmender Macht herrschten später einige Emire mehr oder weniger souverän, strebten aber meist eine Anerkennung durch den Kalifen an.

Die wichtigsten Abwandlungen des Titels Emir sind:

  • amīr al-mu’minīn („Befehlshaber der Gläubigen“) war seit Umar der Ehrentitel der islamischen Kalifen
  • amīr al-umarā’ („Befehlshaber der Befehlshaber“) war unter den Abbasiden der Titel des Oberbefehlshabers. Im Osmanischen Reich mit der Bedeutung des Gouverneurs einer Großprovinz.

Das deutsche Wort Admiral stammt vom arabischen amīr al-bahr (امير البحر‎, „Befehlshaber zur See“).

Souveräne Emirate existieren seit dem Ende der britischen Oberherrschaft 1971 heute noch im arabischen Raum:

  • Das Emirat Kuweit, das Emirat Qatar und namentlich die zu einem Bundesstaat zusammengeschlossenen Vereinigten Arabischen Emirate.
  • Eine ähnliche unter britischer Ägide 1959 gebildete „Föderation arabischer Emirate“ im südlichen Jemen wurde hingegen 1967 revolutionär beseitigt.
  • Das ebenfalls 1971 unabhängig gewordene Emirat Bahrain wurde 2002 von seinem Herrscher zum Königreich proklamiert.

Von Emir ist auch der persisch/kurdische Titel Mir, der auch den Anführer einer Gruppe oder eines Stammes bezeichnet, abgeleitet. Der Begriff wird auch unter den indischen Stämmen benutzt.

Siehe auch

Weblinks

  • Literatur über Emir in Bibliothekskatalogen: DNB, GBV
Quelle:
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