| Die Artikel Empfangsbestätigung und Einschreiben (Post) überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Die Diskussion über diese Überschneidungen findet hier statt. Bitte äußere dich dort, bevor du den Baustein entfernst. Abdull 10:57, 9. Jul. 2007 (CEST) |
Als Empfangsbestätigung wird ein kurzer schriftlicher Nachweis bezeichnet, dass man eine Ware oder eine Briefsendung in Empfang genommen hat. Sie wird üblicherweise mit einer Kopie ausgefertigt und danach unterschrieben.
Seit einigen Jahren sind viele Zustelldienste mit Palmtop-Computern ausgerüstet, auf dessen Display der Empfänger direkt seine Unterschrift leistet.
Bei eingeschriebenen Sendungen der Post wird in Österreich unterschieden zwischen
Das deutsche Zustellungsrecht kennt die Zustellung gegen Empfangsbekenntnis, z.B. bei der Zustellung an Anwälte (§ 174 ZPO).
Des Weiteren gibt es Empfangsbestätigungen auch in E-Mails, bedauerlicherweise oft als Autoreply realisiert.