Energiepolitik

Energiepolitik, im engeren Sinn die Staatstätigkeit, die auf verbindliche Regelungen des Systems der Aufbringung, Umwandlung, Verteilung und Verwendung von Energie zielt. Im weiteren Sinne betrifft sie die Gesamtheit der institutionellen Bedingungen, Kräfte und Bestrebungen, die darauf gerichtet sind, gesellschaftlich verbindliche Entscheidungen über die Struktur und Entwicklung der Bereitstellung, Verteilung und Verwendung von Energie zu treffen.

Inhaltsverzeichnis

Einordnung

Die Energiepolitik ist eine sektorale Strukturpolitik und besonderer Bestandteil der Wirtschaftspolitik mit Querverbindungen zur Umweltpolitik, zur Forschungs- und Entwicklungs- sowie zur Technologiepolitik. Wie in anderen westlichen Ländern wird die Energiewirtschaft in Deutschland in großem Umfang durch staatliche Eingriffe direkt oder indirekt beeinflusst. Doch beschränkt sich die Energiepolitik des Staates hierzulande - im Gegensatz zu Frankreich oder Italien, wo wichtige Energiesektoren verstaatlicht sind - auf eine regulative Politik mittels Geboten und Verboten, indirekter Steuerung (z.B. durch Anreize, Fördermaßnahmen, Definition der Wettbewerbsregeln) und prozeduraler Steuerung. Zunehmend wird die Energiepolitik zu einem Schlüsselthema für die Sicherheitspolitik.

Grundsätzliche Ansätze

Man kann unterscheiden zwischen einer nachfrageorientierten Energiepolitik und einer angebotsorientierten Energiepolitik

Eine nachfrageorientierte Energiepolitik stellt zunächst die Frage:

Wie viel Energie wird nachgefragt, also benötigt? Die Frage, wie viel Energie überhaupt zur Verfügung steht, ist für sie zweitrangig.

Eine angebotsorientierte Energiepolitik stellt zunächst die Frage:

" Wie viel Energie steht uns - zu welchen Bedingungen zur Verfügung?", und erst dann die Frage, "Wie viel Energie benötigen wir, fragen wir nach?"

Eine angebotsorientierte Energiepolitik steht einer ökologischen Energiepolitik näher. Dabei ist folgendes zu beachten: Eine ökologische, also an Kreisläufen orientierte Energiepolitik gelangt zwangsläufig zu den erneuerbaren Energien. Erst wenn diese einen Marktanteil von einhundert Prozent haben, wird eine wirklich ökologische Energiepolitik erreicht sein. Erneuerbare Energien sind in der Lage, den Energiebedarf der Menschheit für immer zu decken, da die Energie, die die Sonne zur Erde schickt, den Energiebedarf um ein Vielfaches übersteigt. Die meisten erneuerbare Energien leiten sich von der Energie der Sonne ab (Wasserkraft, Biomasse, Wind inklusive Wellenenergie, Meeresströmungen, Wärme- und Kältepotentiale). Weiter ist die Gezeitenenergie zu nennen, die aus der Rotationsenergie der Erde stammt, sowie die Geothermie. Beispielsweise ist bei der direkten Solarenergie zu beachten, dass sie sehr endotroph ist, also in einer niedrigen Konzentration pro Raumeinheit (Strahlungsleistung um 1 kW/m²) vorkommt. Es ist in der Regel ein höherer Aufwand erforderlich, diese Energie gleichsam einzusammeln als bei fossilen Energien. Außerdem sind auch beim Einsatz erneuerbarer Energien Zielkonflikte zum Beispiel mit dem Ziel der Bewahrung der Artenvielfalt zu gewärtigen.

Instrumente

Zu den Instrumenten der Energiepolitik Deutschlands zählte lange Zeit - die von der Leitlinie sozialer Marktwirtschaft weit abweichende - Politik des Wettbewerbsausschlusses als Marktordnungsinstrument. Dies verdeutlichte vor allem die Regelung der leitungsgebundenen Energieversorgung für Strom und Gas. Die zugrundeliegende Rechtsordnung, die bis zum Jahr 1998 im wesentlichen auf dem Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft von 1935 basierte, ermöglichte den energieerzeugenden Unternehmen die Einrichtung von Versorgungsgebieten und schützte diese durch ein dichtgeknüpftes Netz wettbewerbsbeschränkender oder- ausschließender Verträge. Diese Situation hat sich mit der Liberalisierung der Energiemärkte ab 1998 grundlegend verändert. Seitdem ist lediglich der Betrieb der Übertragungs- und Verteilnetze in Gebietsmonopolen organisiert, während die Stromerzeugung und der Vertrieb an die Endkunden für den Wettbewerb geöffnet wurde.

Gesetzgebung und Hoheitsträger

Die gesetzliche Regelung der Energiewirtschaft in Deutschland gehört zur konkurrierenden Gesetzgebung. In erster Linie zuständig ist der Bund und innerhalb der Bundesregierung vor allem das Bundesministerium für Wirtschaft sowie in Angelegenheiten der Forschungs- und Technologieförderung das Bundesministerium für Bildung und Forschung und in Fragen der nuklearen Sicherheit, der Förderung erneuerbarer Energien und des Klimaschutzes das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Energieträger und Energieverbrauch

Die besondere Bedeutung der Energie als Schwungkraft wirtschaftlicher Tätigkeit und der Lebensführung in einer komplexen Gesellschaft wird von den einschlägigen Statistiken des Energieverbrauchs dokumentiert. Nach pro Kopf-Energieverbrauch zählt Deutschland aufgrund seines hohen ökonomischen Entwicklungsstandes weltweit zu den größten Energieverbrauchern. 1990 lag die damalige Bundesrepublik Deutschland mit einem Verbrauch von 5.572 kg Steinkohleeinheiten (SKE) pro Kopf (kommerzieller Energieverbrauch) auf Platz 4 hinter den USA, der Deutschen Demokratischen Republik und der UdSSR.[1] Misst man den Primärenergieverbrauch in Steinkohleeinheiten, so wurde in Deutschland 1992 mit 481 Millionen Tonnen SKE mehr als doppelt soviel Energie wie 1960 verbraucht (1960 211 Millionen Tonnen SKE), davon 409 Millionen in den alten Bundesländern. Von diesem Verbrauch entfallen in Westdeutschland (in Klammern Daten für Ostdeutschland) auf Mineralöl 41,5% (29,2 %), Erdgas 18,0 % (11,8 %), Steinkohle 17,6 % (4,2 %), Kernenergie 12,4 % (1990 2,1 %), Braunkohle 8,2 % (55,7 %) und Wasserkraft und sonstige Energieträger 2,3 % (-0,4, negativer Wert durch Stromaußenhandel).[2]

Konsens und Dissens

Über die globalen Ziele der Energiepolitik, Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit, angemessenes Preis-Leistungsverhältnis, Umwelt- und Sozialverträglichkeit und Zukunftsvorsorge, besteht in Deutschland weitgehend Konsens unter den etablierten Kräften[3]. Er schließt jedoch postmaterialistische Gruppierungen wie die Grünen nur bedingt ein.[4] Heftig umstritten sind die Mittel zur Zielerreichung und die Wahl von Alternativen bei Zielkonflikten, wie z.B. der Konflikt von Wirtschaftlichkeit und Umwelt- und Sozialverträglichkeit.[5] Davon zeugen vor allem der Streit um die Erzeugung und Nutzung von Kernkraft seit den 70er Jahren ("Atomkonflikt") und die Entscheidungsblockaden in der Angelegenheit eines über die Jahrtausendwende hinausreichenden tragfähigen Energiekonzeptes.[6]

Fragmentierung und Inkohärenz

Die Energiepolitik in Deutschland und in zahlreichen anderen westlichen Ländern zeichnet sich unter dem prozessualen (Politics) und dem entscheidungsinhaltlichen Aspekt (Policy) durch hochgradige Fragmentierung, punktuelle Intervention, Addition uneinheitlicher und oftmals widersprüchlicher Einzelbestrebungen und Durchwursteln aus. Andererseits erwies sich das hiermit gegebene System schrittweise vorgenommener Politikanpassung und Politikveränderung (Inkrementalismus) bislang als ausreichend leistungsfähig, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und Trendwenden herbeizuführen.[7] Ein Beispiel ist die Verminderung der Abhängigkeit vom Erdöl in Reaktion auf die Ölpreisschocks von 1973 und 1979. Überdies hat die neuere Forschung verdeutlicht, dass das Zusammenspiel von inkrementaler Politik, bundesstaatlicher Gliederung und politischen Neuerungen aufgrund von Regierungswechseln die Qualität der Energiepolitik in bestimmten Feldern, wie B. Kernkraftsicherheit, erheblich verbessert hat.[8]

Eine neue Herausforderung für die Energiepolitik liegt in dem Ölfördermaximum, das wegen der derzeitigen großen Abhängigkeit der Wirtschaft vom Erdöl zu massiven Preissteigerungen und sogar Versorgungsengpässen führen kann.

Europäische Union

Hauptartikel: Energiepolitik der Europäischen Union

Österreich

Hauptartikel: Österreichische Energiewirtschaft

Schweiz

Hauptartikel: Schweizer Energiepolitik

Siehe auch

Quellen

  1. fehlende Quelle
  2. fehlende Quelle
  3. Was sind etablierte Kräfte?
  4. fehlende Quelle
  5. fehlende Quelle
  6. fehlende Quelle
  7. fehlende Quelle
  8. fehlende Quelle
Wikipedia:Deutschlandlastige Artikel
Deutschlandlastige Artikel
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