Unter Entscheidungshöhe versteht man in der Luftfahrt die Höhe über der Landebahn, bei der die Cockpitbesatzung eines anfliegenden Luftfahrzeugs entscheidet, ob der Landeanflug fortgesetzt und mit einer Landung beendet oder ob der Anflug abgebrochen und durchgestartet wird. Die Entscheidungshöhe für einen Anflug wird durch die für den Anflug und die anfliegende Luftfahrzeug-Kategorie veröffentlichte Mindesthöhe, in der noch Freiheit von Hindernissen besteht (obstacle clearance height, auch OCH) bzw. obstacle clearance altitude, auch OCA) sowie einen vom Luftfahrzeughalter festzulegenden Sicherheitsaufschlag bestimmt.
Es wird bei Präzisionsanflügen zwischen zwei Arten von Entscheidungshöhen unterschieden:
Bei Nicht-Präzisionsanflügen werden diese Höhen wie folgt bezeichnet:
Ein Unterschied zwischen decision height und decision altitude ergibt sich, wenn die Landebahn oberhalb oder unterhalb von Normalnull liegt. Beispielsweise gilt auf dem ILS-Anflug der Landebahn 06 des Flughafen Paderborn/Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) für ICAO Kategorie C-Luftfahrzeuge (z.B. Airbus A320 oder Boeing 737) eine OCA von 866 Fuß, während die OCH nur 167 Fuß beträgt (Stand Oktober 2006). Die Differenz von 699 Fuß entspricht exakt der Höhe der Landebahn 06 über Normalnull.