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Die Entwurfsgeschwindigkeit ve ist beim Entwurf von Straßen ein Richtwert, der unter Einbezug der Geländeform und nach der Verkehrsbelastung einer Straße bestimmt wird. Sie gibt an wie schnell die Straße im nassen Zustand gefahrlos befahren werden kann. Sie ist in erster Linie ein Wirtschaftlichkeitsfaktor, um die Kosten des Aus- und Neubaues in ein wirtschaftlich vernünftiges Verhältnis zu den technischen Schwierigkeiten und zur Verkehrsbedeutung der Straße zu bringen. Die Entwurfsgeschwindigkeit kann bei guten Fahrbahn- und Verkehrsverhältnissen gefahrlos bis zu einem gewissen Masse überschritten werden. Üblicherweise wird bei der Entwurfsgeschwindigkeit ein durch 10 teilbarer Wert verwendet. Sie reicht von 30 km/h bei zwischengemeindlichen Verbindungen bis zu 130 km/h bei Autobahnen. Aus oben genannten wirtschaftlichen Gründen wird die Entwurfsgeschwindigkeit besonders bei Autobahnen im gebirgigen Gelände heutzutage meist mit 100 km/h angesetzt. Der Flächenverbrauch einer Straße steigt exponential mit der Entwurfsgeschwindgkeit, da sich Sicherheitsabstände und Spurbreiten vergrößern. So kann beispielsweise bei einer Geschwindigkeit von 70km/h die größte Zahl von Fahrzeugen pro Zeiteiheit durch einen Autobahnquerschnitt geschleust werden. Berücksichtigt man weiters die dann mögliche Verengung der Spuren so sind auch noch Geschwindigkeiten von ca. 30 km/h - wenn es um den stündlichen Verkehrsdurchsatz geht - zweckmäßig.
Bei der Umsetzung des Entwurfs in bauliche Vorgaben (der Trassierung) ist die Entwurfsgeschwindigkeit eine Kenngröße aus der sich die Grenzwerte und Verhältniswerte für die einzelnen Entwurfselemente wie Straßenquerschnitt, Neigung, Klotoiden und Radien herleiten lassen. Sie haben einen maßgebenden Einfluss auf die Verkehrsqualität, Verkehrsbedeutung, das Umfeld und die Wirtschaftlichkeit der Straße.
Nach der Festlegung der Straßenkategorie ist ein wichtiges Mittel zur Festlegung der Entwurfsgeschwindigkeit die entsprechende von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen herausgegebenen Richtlinien für die Anlage von Straßen.