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Entzug
Entzug
ist
im Rechtswesen die angeordnete oder kontrollierte
Wegnahme
einer Sache oder einer Vollmacht, siehe Entzug (Recht) und bedeutet
im Verkehrsrecht den
Fahrerlaubnisentzug
im Wirtschaftsrecht den Auftragsentzug
in
Sorgerechtsangelegenheiten
(in Fällen von
Kindesmissbrauch
oder -
Vernachlässigung
; nach Trennung oder Scheidung) den Kindesentzug
in der Medizin
das
Entzugssyndrom
die stationäre Entzugsbehandlung
den
kalten Entzug
bzw.
Totalentzug
Diese Seite ist eine
Begriffsklärung
zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
Quelle:
Artikel
Entzug
aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser
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