Erblande oder Erbstaaten waren die Gebiete eines Staates, in denen ein Fürst durch Erbrecht regierte, im Gegensatz z. B. zu den hinzueroberten Ländern.
Im früheren Deutschen Reich waren Erblande die Länder des deutschen Kaisers, die dieser als Reichsfürst erblich besaß, im Gegensatz zu dem übrigen Deutschland, dessen Oberhaupt er als gewählter Kaiser war.
Später verstand man im weiteren Sinne unter Erblanden die Länder, die sich schon von alters her im Besitz der regierenden Dynastie befanden, im Gegensatz zu den Gebieten, die später, z. B. durch völkerrechtliche Verträge, an das betreffende Fürstenhaus gekommenen waren. In diesem Sinne bezeichnete man in Österreich die deutschsprachigen Gebiete im Gegensatz zu Italien und Ungarn als Erblande des Hauses Habsburg und im Königreich Sachsen wurde den Erblanden die später erworbene Oberlausitz gegenübergestellt.
In Schlesien wurden solche Fürstentümer als Erblande bezeichnet, die durch testamentarische Verfügung der jeweiligen letzten regierenden Fürsten oder durch Einziehung des Lehens an die Krone Böhmen kamen: als erstes Herzogtum Breslau (1335), Herzogtum Schweidnitz-Jauer (1392) und als letztes im Jahre 1675 Herzogtum Liegnitz-Brieg-Wohlau.