Ernst Forsthoff (* 13. August 1902 in Laar (bei Duisburg); † 13. August 1974 in Heidelberg) war ein deutscher Staatsrechtler.
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Der Sohn von Heinrich Forsthoff wurde nach seiner Habilitation an der Universität Freiburg im Jahre 1930 an die Universitäten Frankfurt am Main und Hamburg berufen. 1936 lehrte er an der Universität Königsberg. Im Jahre 1941 wurde er an die Universität Wien berufen, wo er jedoch aufgrund des Widerspruchs des dortigen Reichsstatthalters sein Lehramt nicht ausüben konnte. 1943 wurde er schließlich an die Universität Heidelberg berufen. Nach Kriegsende 1945 wurde er auf Anordnung der amerikanischen Militärregierung aus dem Dienst entlassen und konnte erst 1952 auf seinen Lehrstuhl zurückkehren.
Im Jahre 1933 erscheint Forsthoffs Werk "Der totale Staat", in dem er das Führerprinzip verteidigt. Neben anderen (Carl Schmitt, Karl Larenz, Theodor Maunz) zählt er zu den Juristen, die durch ihre Arbeiten dem NS-Regime juristische Legitimität zu verschaffen bestrebt waren. Forsthoff selbst sagte, er sei wie viele zuerst dem "Zauber Hitlers erlegen". Später jedoch sei er zu einem "entschiedenen Gegner" geworden.
Als Staatsrechtler befasste sich Forsthoff auch mit der Kommentierung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Eine besondere Rolle spielte Forsthoff dabei in der Debatte um die Begriffe Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit und deren Zusammenspiel im Verfassungskontext des Grundgesetzes. Diese Debatte wird auch "Forsthoff-Abendroth-Kontroverse" genannt. Forsthoff begreift den Sozialstaat nicht als Instrument der Gerechtigkeit, sondern als illegitimes Mittel zur Wohlstandsverteilung. Er, der sich stets der traditionellen Rechtslehre verpflichtet fühlte, leitet in seiner Argumentation her, dass der Begriff der "Sozialstaatlichkeit" keinen Rechtsbegriff und somit keinen Rechtsgrundsatz im Verfassungskontext des Grundgesetzes darstelle, während Wolfgang Abendroth einen Rechtsgrundsatz der "Sozialstaatlichkeit" herleitet, der als notwendig für die Erhaltung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie angesehen werden müsse.
Forsthoff hat mit seinen Arbeiten insbesondere den Rechtsbegriff der Daseinsvorsorge geprägt.
Als seine Schüler gelten Karl Doehring, Wilhelm Grewe, Hans Hugo Klein und Willi Blümel.