Ernst Wolff

Ernst Bernhard August Wolff (* 20. November 1877 in Berlin; † 11. Januar 1959 in Tübingen) war ein deutscher Jurist und Präsident des Obersten Gerichts der britischen Besatzungszone in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Familie, Studium und Militärzeit

Sein Vater war der Generalarzt Dr. Ernst Wolff. Seine Mutter Therese von Simson war die Tochter von Eduard von Simson, der erste Präsident des Reichsgerichts. Am Wilhelmsgymnasium in Berlin legte er die Prüfung zum Abitur ab. Es folgte ab 1895 das Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Lausanne. Das erste juristische Staatsexamen bestand er am 21. November 1891.

Er entschloss sich, in den staatlichen juristischen Dienst einzutreten und begann diese Laufbahn als Referendar schon fünf Tage nach seinem Staatsexamen. Die Promotion zum Dr. jur. erlangte er am 22. Juni 1899 mit dem Thema über Die Haftung des Ratgerbers.

Nach der Ableistung des einjährigen militärischen Dienstes bestand er das zweite staatliche juristische Examen am 11. Juli 1904. Da er schon während seiner Zeit als Referendar in der Anwaltspraxis von August von Simson, einem Verwandten seiner Frau, gearbeitet hatte, trat er nach seiner Zulassung als Anwalt am 4. Oktober 1904 in diese Praxis am Pariser Platz ein.

Anwalt in Berlin

Bis August 1919 wurde er zu den Landgerichten I, II, III und dem Amtsgericht Berlin-Mitte als Anwalt zugelassen. Mit dem Kriegsausbruch wurde er 1914 eingezoegn und wurde in der Marneschlacht bei Sancy schwer verwundet. Nach Bern kam er auf dem Wege der Internierung, wo er in der Botschaft arbeitete. Den Kriegsdienst beendete er als Hauptmann der Reserve, ausgezeichnet mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse,

In der Folgezeit setzte er seine Anwaltstätigkeit fort, wobei er sich auf dem Gebiet der Wirtschaftsberatung und der Schiedsgerichtsverfahren bei belgisch-deutschen und deutsch-französischen Streitigkeiten als einer der führenden Anwälte zeigte. Als es im Zuge der Ruhrbesetzung 1923 bei einer Demonstration zum Waffengebrauch kam, wurden dreizehn Arbeiter getötet und 41 verletzt. In dem Strafprozess gegen Gustav Krupp von Bohlen und Halbach übernahm er mit anderen Anwälten die Verteidigung.

Im Jahre 1929 wurde er Vorsitzender der Berliner Rechtsanwaltskammer, in die er schon 1918 eingetreten war. Erst 1933 musste er dieses Amt abgeben. Seine Anerkennung als Anwalt zeigte sich auch darin, dass er 1929 zum Vorsitzenden der Vereinigung der Vorstände der deutschen Anwaltskammern gewählt wurde. Anfang der dreißiger Jahre verschlechterte sich die finanzielle Lage von vielen Rechtsanwälten auch infolge der neu zu zahlenden Gewerbesteuer.

Konflikt mit dem NS-Regime

Im Februar 1933 führte er mit Rudolf Dix, der Präsident des Deutschen Anwaltsvereins war, mit Reichsjustizminister Franz Gürtner ein Gesprächüber die finanzielle Situation von Anwälten, wobei es um eine Zulassungsbeschränkung für Anwälte ging. Zu einer ersten Konfrontation mit den Nationalsozialisten kam es 1932 infolge von Schmähungen des Fraktionsvorsitzenden der NSDAP im Preußischen Landtag, Wilhelm Kube, gegen die deutsche Anwaltschaft. Rudolf Dix und er wiesen diese Anschuldigungen als Vertreter der deutschen Anwaltsvereine entschieden zurück.

Als nach dem Reichstagsbrand einige Anwälte der Beschuldigten verhaftet und ihre Akten eingezogen wurden, intervenierte er bei den Justizbehörden am 3. März 1933 dagegen. Im Zuge der Machtergreifung der NSDAP im Januar 1933 legte der gesamte Vorstand der Rechtsanwaltwaltskammer am 22. März 1933 seine Ämter nieder. Im Oktober 1935 wurde er als Notar "beurlaubt", am 29. Januar 1935 als Notar entlassen, da er jüdischer Abstammung war. Da ihm auch ab dem 1. Dezember 1938 die Tätigkeit als Anwalt verboten wurde, wanderte er im Februar 1939 nach England aus.

Exil in England und Rückkehr

In England konnte er sich mit seinen ausgezichneten Kenntnissen des deutschen Aktienrechts bald als Vorsitzender einer Kommission für Fragen eines Friedensvertrages betätigen. Als der Bischoff von Chichester, Dr. George Bell ihn auch als Vorsitzenden einer Kommission zur Reform des deutschen Rechts vorschlug, übernahm er auch diese Aufgabe. Am 19. Juli 1943 legte er eine Denkschrift vor, in der neue Grundsätze für eine Reform vorgeschlagen wurden. Dabei spielten Gedanken von Rache und Vergeltung keine Rolle.

Nachdem er 1947 wieder nach Deutschland zurückgekehrt war, wurde er am 1. März 1949 zum Präsidenten des Obersten Gerichtshofes der britischen Zone ernannt. Schon am 1. Dezember 1947 war er an diesem Gericht als Vizepräsident tätig. An der Universität Köln wurde er 1950 als Honorarprofessor ernannt. wo er Vorlesungen zur Praxis des Zivilrechts abhielt. In Berlin hatte er sich vor 1933 als Anwalt an der Ausbildung von Referendaren beteiligt, die später namhafte Positionen einnahmen, daruter Walter Hallstein, Hans-Joachim von Merkatz, Ulrich Scheuner u.a.

Als im Jahre 1950 der Bundesgerichtshof gegründet wurde, endete seine Amtszeit als Richter. In Tübingen verstarb er bei einem Familientreffen 1954. Auf dem dortigen Friedhof wurde er neben seinem Bruder Dr. med. Walter Wolff und dem Bundesverfassungsrichter Bernhard Wolff bestattet.

Schriften

  • Privatrechtliche Beziehungen zwischen früheren Feinden nach dem Friedensvertrag, 1921
  • Eduard von Simson, Berlin 1929
  • Schuldverschreinungen auf Reichs- und Goldmark mit unechter Valutaklausel, 1935
  • The Problem of Pre-War Contracts in Peace Treaties, London 1946
  • Vorkriegsverträge in Friedensverträgen, 1949
  • Beiträge zum Bürgerlichen Recht als Hrsg., Berlin 1950
  • Beiträge zum Öffentlichen Recht als Hrsg., Berlin 1950
  • Beiträge zum Handels- und Wirtschaftsrecht, als Hrsg., Berlin 1950
  • Bürgerliches Recht und Prozeßrecht in Wechselwirkung, 1952

Referenzen

  • Wer ist Wer?, Berlin 1948
  • Helmut Heinrichs, Harald Franzki, Klaus Schmalz, Micheal Solleis (als Hrsg.), Deutsche Juristen jüdischer Herkunft, München 1993
  • Horst Göppringer, Juristen jüdischer Abstammung im 'Dritten Reich', 2. Auflage, München 1990
Quelle:
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