Erschließung
Unter Erschließung versteht man im Allgemeinen das zugänglich machen von Räumen und Ressourcen.
- Zur Erschließung eines Geländes, einer Region oder eines Territoriums (dazu gehört auch das Bauen von Wegen und der Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen) siehe Erschließung (Territorium) und Erschließung (Recht)
- Zur Erschließung eines Gebäudes für die Nutzer siehe Erschließung (Gebäude)
- Zur technischen Erschließung eines Gebäudes siehe Haustechnik
- Zur Erschließung von Märkten in der Wirtschaft siehe Erschließung (Wirtschaft)
- Zur Nutzbarmachung von Dokumenten, um diese gezielt auffindbar zu machen siehe Dokumentation
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Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |