eine Person, die als zufälliger Helfer bei einem Notfall hilft (indem sie beispielsweise Erste Hilfe leistet)
eine Person, die auf Grundlage des § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 21 Sozialgesetzbuch (SGB) VII einen mindestens acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang erfolgreich absolviert hat. Hierzu ist alle 2 Jahre ein Auffrischungskurs von vier Doppelstunden erforderlich.
Siehe auch
Helfer vor Ort: notfallmedizinisch ausgebildete Personen, die als "organisierte Einrichtung örtlicher Erster Hilfe" parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden und die basismedizinische Versorgung am Patienten bis zu dessen Eintreffen übernehmen.