Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde 1992 gezeichnet und ist seit 1998 in Kraft. Die Sprachencharta enthält einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Stellungen der Regional- oder Minderheitensprachen in den Bereichen Bildungswesen, Justiz, Verwaltungsbehörden und öffentliche Dienstleistungsbetriebe, Medien, kulturelle Tätigkeiten und Einrichtungen, wirtschaftliches und soziales Leben und grenzüberschreitender Austausch. Jede Vertragspartei verpflichtet sich mindestens 35 Maßnahmen aus diesem Katalog umzusetzen.
Sie wurde bisher von 21 Staaten des Europarates und einem Nichtmitgliedstaat des Europarates (Montenegro) ratifiziert (Stand: 02/2007)
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