Europäischer Rat

Dieser Artikel behandelt den Europäischen Rat. Er ist nicht zu verwechseln mit dem Europarat oder dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).
Flagge der Europäischen Union
Flagge der Europäischen Union

Der Europäische Rat ist in der EU-Politik das oberste Gremium der Europäischen Union. Er gilt im Institutionsgefüge der Europäischen Union als diejenige Institution, die den Integrationsprozess der EU entscheidend beschleunigt hat.

Inhaltsverzeichnis

Zusammensetzung und Aufgaben

Der Europäische Rat setzt sich aus Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der EU sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission, einem Kommissionsmitglied und den Außenministern zusammen. Die Außenminister sowie das Mitglied der Kommission haben aber nur beratende Funktion. Der Europäische Rat ist eine intergouvernementale Institution und kein Hauptorgan der EU. Der – von diesem zu unterscheidende – Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt), ferner die Kommission, der EuGH, das Europäische Parlament und der Rechnungshof sind hingegen (fusionierte) Organe der Europäischen Gemeinschaft (EG).

Der Europäische Rat ist in Art. 4 EUV geregelt. Er legt die politischen Leitlinien und Ziele fest und hat somit die Richtlinienkompetenz. Er klärt in Ausnahmefällen auch Fragen, die auf Ministerebene (siehe Rat der Europäischen Union) nicht geklärt werden können. Hauptsächlich beschäftigt sich der Rat allerdings mit groben Vorgaben für die weitere Entwicklung der Europäischen Union. Ein weiteres wichtiges Aufgabenfeld ist die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), die die Staats- und Regierungschefs auf den Gipfeltreffen koordinieren.

Der Europäische Rat kann keine rechtlich verbindlichen Beschlüsse fassen, besitzt jedoch ein Weisungsrecht. Die Ergebnisse werden in den „Schlussfolgerungen des Vorsitzes“ festgehalten, die von den übrigen Europäischen Institutionen umgesetzt werden. Da der Europäische Rat keine Beschlüsse fassen kann, muss er für die Formulierungen der Schlussfolgerung immer einen Kompromiss finden.

Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal halbjährlich zusammen (EU-Gipfel). Die Treffen finden zumeist in der Mitte und am Ende jeder Amtszeit des Präsidenten des Europäischen Rates statt. Außerdem finden Sondergipfel statt, in denen wichtige Themen beraten werden. Der Vorsitz wechselt halbjährlich zwischen den Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in einem komplizierten Rotationsprinzip, das sowohl alphabetische Rangfolge, als auch Bevölkerungsgrößen und Flächen der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Immer das Land, das den Präsidenten des Rats der Europäischen Union stellt, übernimmt auch den Vorsitz und ist gleichzeitig Gastgeber des Europäischen Rates. Durch den Vorsitz im Europäischen Rat erhalten die Mitgliedstaaten die Gelegenheit, ihre eigenen nationalen Impulse in die Europapolitik einzubringen und konferenzdiplomatisch umzusetzen.

Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Allerdings informiert der Ratspräsident das Europäische Parlament über die Ergebnisse und legt diesem einen schriftlichen Bericht vor. Dies bestätigt den intergouvernementalen Charakter des Europäischen Rates.

Parteiorientierungen im Europäischen Rat

Die Mitglieder des Europäischen Rates gehören auf nationaler Ebene Parteien verschiedener politischer Spektren an, die sich nationenübergreifend in europäischen Parteizusammenschlüssen organisiert haben. Obwohl im Rat formal keine Koalitionen entlang ähnlicher parteiideologischer Orientierungen gebildet werden und das Verhandlungs- und Abstimmungsverhalten der Regierungschefs eher von pragmatischen Motiven bestimmt wird, bieten die Parteizugehörigkeiten der Staats- und Regierungschefs doch ein Erklärungsansatz für die Politik des Rates insgesamt.

Geschichte

Das Treffen der Staats- und Regierungschefs fand seit 1969 in unregelmäßigen Abständen statt. Erst 1974 wurde in Paris vereinbart, das Treffen regelmäßig zu veranstalten. In die Verträge wurde der Europäische Rat als Institution der EU erst 1987 mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte aufgenommen.

Ursprünglich waren die Treffen zwischen den Regierungschefs als informelle „Gespräche am Kamin“ gedacht, ohne Außenminister, weder Beamte noch Dokumente. Rechtskräftige Beschlüsse sollten nicht verabschiedet werden. Die Konferenzen fanden in abgelegenen Schlössern, abgeschirmt von der Presse, statt.

Nach den ersten Treffen bildete sich schnell ein festes Ritual heraus, das in den folgenden Jahrzehnten von dem jeweils veranstaltenden Vorsitz eingehalten wurde: Keine Tagesordnung, aber ein Einladungsbrief des Vorsitzenden eine Woche vor der Veranstaltung mit Angabe von wahrscheinlichen Themen; Festlegung der begleitenden Delegationen; geregelter Ablauf der Sitzungen im engsten Kreis; Abfassung eines Schlussdokuments als „Schlussfolgerung des Vorsitzes“.

Mittlerweile ist das Treffen der Regierungschefs zu einer vertraglich festgelegten EU-Institution gereift, die die Richtlinien der europäischen Politik bestimmt. Regelmäßig viermal im Jahr findet diese riesige und kostspielige Veranstaltung statt, die 2000 Journalisten anzieht und mit 12 000 Sicherheitskräften beschützt werden muss. Minister, Botschafter, Beamte, Dolmetscher und Übersetzer umgeben die 27 Regierungschefs und den Kommissionspräsidenten. Ein Insider, Marcell von Donat, hat in seinem Buch Das ist der Gipfel! ein farbenfrohes und genaues Bild der Zusammenkünfte gezeichnet, zu denen die höchsten Politiker anreisen, um unter sich zu sein, und wo alles so wichtig ist, dass niemals Routine aufkommt. Die Tagungen folgen einem „mystischen“ Ritual, das zu den „geheimnisvollen Imponderabilien der Politik“ gehört ( Vergl. von Donat, Marcell, „Das ist der Gipfel! - Die EG-Regierungschefs unter sich“, Nomos-Verlag, Baden-Baden 1987.176 Seiten.)

Chronologie der Ratspräsidentschaften seit 1998

Jahr Ratspräsidentschaft Regierungschef (Präsident im Europäischen Rat) Außenminister (Ministerratspräsident) Internetseite
1998 Vereinigtes Königreich

Österreich

Tony Blair

Viktor Klima

Robin Cook

Wolfgang Schüssel

1999 Deutschland

Finnland

Gerhard Schröder

Paavo Lipponen

Joschka Fischer

Tarja Halonen


presidency.finland.fi

2000 Portugal

Frankreich

António Guterres

Lionel Jospin

Jaime Gama

Hubert Védrine

2001 Schweden

Belgien

Göran Persson

Guy Verhofstadt

Anna Lindh

Louis Michel

eu2001.se

eu2001.be

2002 Spanien

Dänemark

José María Aznar López

Anders Fogh Rasmussen

Josep Piqué i Camps

Per Stig Møller

2003 Griechenland

Italien

Kostas Simitis

Silvio Berlusconi

Georgios Andrea Papandreou

Franco Frattini

2004 Irland

Niederlande

Bertie Ahern

Jan Peter Balkenende

Brian Cowen

Bernard Bot

eu2004.ie

2005 Luxemburg

Vereinigtes Königreich

Jean-Claude Juncker

Tony Blair

Jean Asselborn

Jack Straw

eu2005.lu

eu2005.gov.uk

2006 Österreich

Finnland

Wolfgang Schüssel

Matti Vanhanen

Ursula Plassnik

Erkki Tuomioja

eu2006.at

eu2006.fi

2007 Deutschland

Portugal

Angela Merkel

José Sócrates

Frank-Walter Steinmeier

Luís Amado

eu2007.de

eu2007.pt

2008 Slowenien

Frankreich

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2009 Tschechien

Schweden

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2010 Spanien

Belgien

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2011 Ungarn

Polen

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2012 Dänemark

Zypern

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2013 Irland

Litauen

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2014 Griechenland

Italien

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2015 Lettland

Luxemburg

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2016 Niederlande

Slowakei

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2017 Malta

Vereinigtes Königreich

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2018 Estland

Bulgarien

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2019 Österreich

Rumänien

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2020 Finnland

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Der Vorsitz im Rat der europäischen Staats- und Regierungschefs wechselt jedes Jahr im Januar und Juli nach einem komplizierten Rotationsverfahren. Der Regierungschef des Landes, das den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führt stellt den Präsidenten oder die Präsidentin des Europäischen Rates. Diesen Vorsitz nennt man auch „Ratspräsidentschaft“ oder „EU-Ratspräsidentschaft“.

Am 13. Dezember 2004 beschloss der EU-Ministerrat, dass ab 2007 (zunächst bis Juni 2020) jeweils für die Dauer von drei Halbjahren eine Gruppe aus drei EU-Mitgliedstaaten gemeinsam („Dreier-Gruppe“) dem Rat vorsitzen wird. Während dieser eineinhalb Jahre hat deshalb jeweils ein Land dieser Dreiergruppe den Vorsitz im Europäischen Rat für ein halbes Jahr inne. Als Bedingung für eine solche Dreier-Gruppe wurde am 13. Dezember 2004 festgelegt, dass stets erstens ein großes und ein kleines EU-Land vertreten sein müssen und zweitens mindestens eines der Länder der Erweiterungsrunde vom 1. Mai 2004 – einschließlich Bulgarien und Rumänien, die 2007 beigetreten sind.

Änderungen durch den Europäischen Verfassungsvertrag

Die Präsidentschaft des Europäischen Rates wird künftig nach dem Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) nicht mehr zwischen den Mitgliedstaaten wechseln, sondern durch einen für 2,5 Jahre bestimmten Präsidenten wahrgenommen. Der Präsident des Europäischen Rates soll durch den Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt und einmal wiedergewählt werden. Der Europäische Rat gibt der Europäischen Union „die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen und Prioritäten hierfür fest.“ (Artikel I–21 VVE) Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Kommission. Der Außenminister der Union nimmt an seinen Arbeiten teil.

Siehe auch: Rat der Europäischen Union

Wichtige Treffen des Europäischen Rates

Siehe auch

Weblinks

Quelle:
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Mitarbeit: Lloyd, Angela; Stevens, John; Karg, Marion
23,50 €

Breton, Gilles; Cerdan, Martine; Dayez, Yves; Dupleix, Dorotheè; Riba, Patrick
16,30 €






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