| Karte | |
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| Basisdaten | |
| Fläche: | 12.704 km² |
| Leitender Geistlicher: | Präses Nikolaus Schneider |
| Mitgliedschaft: | UEK |
| Kirchenkreise: | 42 |
| Kirchengemeinden: | 789 |
| Gemeindeglieder: | 2.919.700 (31. Dezember 2006[1]) |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: |
23,6 % |
| Anschrift: | Hans-Böckler-Str. 7 40476 Düsseldorf |
| Offizielle Website: | www.ekir.de/ |
Die Evangelische Kirche im Rheinland mit Sitz in Düsseldorf ist eine von 23 Gliedkirchen (Landeskirchen) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Evangelische Kirche im Rheinland hat ca. 2,92 Millionen Gemeindemitglieder (Stand: Januar 2007) in 789 Kirchengemeinden. Sie ist damit nach der Hannoverschen Landeskirche die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland. Die Evangelische Kirche im Rheinland ist eine der unierten Kirchen innerhalb der EKD. Die Kirche war bis 2003 auch eine Gliedkirche der Evangelischen Kirche der Union (EKU), welche zum 1. Juli 2003 in der Union Evangelischer Kirchen aufging.
Die Landeskirche unterhält eine Evangelische Akademie in Bonn-Bad Godesberg (früher in Mülheim an der Ruhr).
Inhaltsverzeichnis |
Die Evangelische Kirche im Rheinland umfasst das Gebiet der früheren preußischen Rheinprovinz innerhalb der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union. Nach Auflösung des Staates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg ging die Rheinprovinz in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf. Die östliche Exklave der Rheinprovinz (Raum Wetzlar) war bereits 1932 der Provinz Hessen-Nassau zugeteilt worden, kam somit 1945 zum Bundesland Hessen, gehört jedoch kirchlich weiterhin zum Rheinland. Somit umfasst das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland folgende Gebiete in vier Bundesländern:
Das Gebiet der Evangelischen Kirche im Rheinland gehörte vor 1800 zu einer Vielzahl von Herrschaften, die im Laufe der Geschichte mehrmals ihre Grenzen veränderten. Den größten Anteil am Gebiet hatten die Kurfürsten von Köln und Trier sowie die Grafen bzw. Herzöge von Pfalz-Zweibrücken, Jülich, Kleve und Berg. Letztere sowie einige kleinere Herrschaften führten schon sehr früh die Reformation ein, wohingegen die Kurfürstentümer Köln und Trier katholisch blieben. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 konnte Preußen erhebliche, vor allem auch katholische Gebiete hinzugewinnen. Aus dem gesamten Gebiet wurden nach dem Wiener Kongress 1815 die beiden Provinzen Jülich-Kleve-Berg (Hauptstadt Köln) und Großherzogtum Niederrhein (Hauptstadt Koblenz) gebildet, die 1822 zur Rheinprovinz (Hauptstadt Koblenz) vereinigt wurden.
In jenen Jahren entstanden auch die kirchlichen Verwaltungsstrukturen der Rheinprovinz bzw. dessen beiden Vorgängerprovinzen. In Düsseldorf wurde bereits 1814 provisorisch ein Konsistorium gebildet, das 1815 Oberkonsistorium für die Provinz Jülich-Kleve-Berg wurde. Am 23. April 1816 wurde es nach Köln verlegt. Für die Provinz Großherzogtum Niederrhein wurde 1815 in Koblenz ein Oberkonsistorium eingerichtet. „Oberhaupt der Kirche“ bzw. beider Kirchenprovinzen war wie in allen anderen preußischen Provinzen der jeweilige König von Preußen als „summus episcopus“. 1817 verfügte dieser eine Union des lutherischen und des reformierten Bekenntnisses. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“, die in den folgenden Jahrzehnten mehrmals ihren Namen änderte. Diese Kirche umfasste folgende Kirchenprovinzen: Ostpreußen, Westpreußen, Brandenburg (mit Berlin), Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland und Westfalen. In jeder Kirchenprovinz bestand somit ein Provinzialkonsistorium (manchmal auch zwei), das für die Verwaltung der Kirche innerhalb der Provinz zuständig war. Im Rheinland gab es anfangs zunächst zwei Provinzialkirchenbehörden (in Köln und Koblenz). Als 1822 die beiden Provinzen zur Rheinprovinz vereinigt wurden, errichtete man vier Jahre später, am 16. Februar 1826 auch eine einheitliche kirchliche Verwaltungsbehörde, das Konsistorium der Rheinprovinz in Koblenz. 1835 wurde der Kreis St. Wendel von Sachsen-Coburg und Gotha an Preußen übergeben und auch kirchlich eingegliedert.
1850 wurde in Berlin als oberste Kirchenbehörde für den Staat Preußen ein „Oberkonsistorium“ errichtet. 1866 annektierte Preußen mehrere Gebiete. Die hinzugewonnenen Provinzen behielten jedoch ihre eigenen Kirchenverwaltungen und wurden nicht dem Oberkonsistorium in Berlin unterstellt. Nach 1870 nannte sich die Kirche „Evangelische Landeskirche der älteren Provinzen Preußens“.
Nach dem Ersten Weltkrieg musste der König von Preußen abdanken (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments). Die preußische Landeskirche und deren Provinzialkirchen gründeten daher 1922 die „Evangelische Kirche der Altpreußischen Union“. Sie wurde von Generalsuperintendenten und einem Präsidenten des Oberkonsistoriums in Berlin verwaltet.
Am 1. Oktober 1934 übersiedelte das Konsistorium der Rheinprovinz von Koblenz nach Düsseldorf.
1937 wurde durch das Groß-Hamburg-Gesetz der Landkreis Birkenfeld, der bisher zum Land Oldenburg gehörte, der Rheinprovinz angegliedert. Die Evangelische Kirche dieses Gebietes war nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 von Oldenburg selbständig geworden. Sie schloss sich mit ihren 14 Pfarrstellen 1937 der Preußischen Provinzialkirche der Rheinprovinz an.
Nach dem Zweiten Weltkrieg bzw. nach Auflösung des Staates Preußen 1947 wurden die noch verbliebenen sechs alten Preußischen Provinzialkirchen selbständige Landeskirchen, die 1954 als Nachfolgeeinrichtung der „Evangelischen Kirche der altpreußischen Union“ von 1922 die „Evangelische Kirche der Union“ als eigenständige Kirche gründeten.
Die rheinische Provinzialkirche erhielt am 12. November 1948 eine neue Verfassung und bezeichnet sich seither als „Evangelische Kirche im Rheinland“. Sie ist Mitglied der Union Evangelischer Kirchen (UEK), in der die Evangelische Kirche der Union aufgegangen ist, und der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt.
Die Leitung der Kirche liegt bei der Landessynode, die in der Regel einmal jährlich, zumeist in der zweiten Januarwoche, tagt. In der Zwischenzeit wird die Kirche von der Kirchenleitung, außerhalb derer Zusammenkünfte vom Präses geleitet.
An der Spitze der Evangelischen Kirche im Rheinland steht der Präses, der von der Landessynode gewählt wird. Er darf bei seiner Wahl das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann dann aber bis zur turnusmäßigen Neuwahl – spätestens nach acht Jahren – im Amt bleiben. Der Präses ist geistlicher und juristischer Leiter der Kirche sowie Vorsitzender der Landessynode.
Vor 1948 gab es drei Ämter in der Kirchenleitung, einen Generalsuperintendenten als geistlichen Leiter, einen Präsidenten des Konsistoriums als juristischen Leiter und den Präses als Vorsitzenden der Synode.
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen waren Generalsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt des Generalsuperintendenten wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder aufgelöst und dann erst 1828 erneut eingeführt. Die Dienstanweisung wurde jedoch erst 1836 erlassen. Bis 1877 waren die Generalsuperintendenten in der Rheinprovinz gleichzeitig auch Leiter des Konsistoriums. Danach wurde das Amt des Konsistorialpräsidenten eingeführt. Den Präses als Vorsitzenden der Synode gab es in der Rheinprovinz ab 1835.
Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 bildeten Generalsuperintendent, Präsident des Konsistoriums und Präses die Kirchenleitung der rheinischen Provinzialkirche. Nach Auflösung des Staates Preußen im Jahre 1947 wurde die rheinische Provinzialkirche formell selbständig und das neue Amt des Präses eingeführt, der nunmehr alle drei bisherigen Ämter in einer Person vereinigt. Seit 1997 ist der juristische Vizepräsident Leiter des Landeskirchenamtes.
Nach 1933 versuchte der nationalsozialistische Staat eine streng hierarchische Ordnung durchzusetzen. So wurde 1934 Hermann Joseph Oberheid als Bischof des evangelischen Bistums Köln-Aachen installiert. Faktisch war er Ende des Jahres bereits wieder entmachtet und wirkte fortan für die Kirchenbewegung Deutsche Christen (Thüringer Richtung).
Danach übernahm der Präses das geistliche Amt der Landeskirche.
Vor 1948 gab es bereits einen Präses, der jedoch lediglich der Vorsitzende der Landessynode war.
Das Beschlussgremium der Landeskirche ist die Landessynode. Deren Mitglieder, die Landessynodalen, werden auf vier Jahre von den Kreissynoden entsandt. Die Aufgabe der Landessynode ist vergleichbar der von politischen Parlamenten. Bis 1975 tagte sie in Bad Godesberg, seither in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Vorsitzender der Synode ist der Präses.
Nach 1948 wurde der Präses gleichzeitig leitender Geistlicher sowie Leiter des Landeskirchenamts (ehemals Konsistorium).
Das Amt wurde erst 1877 eingeführt. Zuvor leitete der jeweilige Generalsuperintendent das Konsistorium. Nach 1949 wurde das Amt vom Präses übernommen.
In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
Die Basis bilden die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem gewählten Leitungsgremium, dem Presbyterium. Deren ehrenamtliche Mitglieder heißen Presbyter bzw. Presbyterinnen. Dem Presbyterium gehören außerdem die jeweiligen Pfarrer der Gemeinde an. Das Presbyterium wird alle vier Jahre turnusmäßig neu gewählt. Das aktive Wahlrecht haben alle konfirmierten Gemeindemitglieder. Zum Presbyter wählbar sind Gemeindemitglieder zwischen dem 18. und dem 74. Lebensjahr. Ausgenommen sind bei der Kirche Beschäftigte, enge Verwandte anderer Presbyter und ordinierte Theologen.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung einem Kreis vergleichbar), der ebenfalls eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Er wird von der Kreissynode geleitet, die in der Regel einmal jährlich tagt und deren Mitglieder von den Presbyterien der Kirchengemeinden in Relation zur Zahl der Gemeindepfarrstellen entsandt werden. In der Zwischenzeit wird der Kirchenkreis vom Kreissynodalvorstand geleitet. Diesem steht der Superintendent vor, der zugleich auch Repräsentant des Kirchenkreises und Dienstvorgesetzter der Pfarrer/innen ist.
Die Kirchenkreise bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung einem Bundesland vergleichbar). Eine Mittelinstanz (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelischen Kirche im Rheinland nicht.
Die rheinische Kirche wird von der Landessynode, zu der die Kreissynoden in Relation zur Mitgliederzahl ihrer Kirchenkreise Delegierte entsenden, geleitet. Sie tagt in der Regel eine Woche lang im Januar in Bad Neuenahr.
Die Leitung der Synode liegt bei der Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche), die zugleich außerhalb der Sitzungszeiten die Leitung der Landeskirche innehat. Der Kirchenleitung gehören der Präses sowie 15 weitere Mitglieder, darunter sechs hauptamtliche und neun ehrenamtliche, an. Ihre auf acht Jahre gewählten Mitglieder sind je zur Hälfte ordinierte Theologen und nichtordinierte Glieder der Evangelischen Kirche im Rheinland. Die hauptamtlichen Mitglieder der Kirchenleitung tragen den Titel Oberkirchenrat.
Der Präses, ein ordinierter Theologe, steht der Landeskirche außerhalb der Kirchenleitungstagungen vor. Er hat seinen Amtssitz in Düsseldorf. Er ist zugleich Vorsitzender der Landessynode, der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes, der Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Stellvertreter des Präses sind ein theologischer Vizepräses und ein juristischer Vizepräsident, welche beide zu den sieben hauptamtlichen Kirchenleitungsmitgliedern gehören.
Auf allen Leitungsebenen wird darauf geachtet, dass die Pfarrer/innen nicht die Mehrheit haben, auch wenn die Superintendenten/innen und der Präses immer Theologen sind. So kommen auf einen Pfarrer etwa vier bis zehn stimmberechtigte Presbyter/innen, in den Kreissynoden und der Landessynode gibt es eine knappere Mehrheit der Laien.
Derzeit (Juni 2007) beträgt die Zahl der Kirchenkreise 42. Bis zu Beginn der 1960er Jahre waren es deutlich weniger, jedoch wurden dann vor allem in den Ballungsgebieten an Rhein und Ruhr viele Kirchenkreise wegen ihrer Größe geteilt. Seit einigen Jahren geht man den umgekehrten Weg: Benachbarte Kirchenkreise, die oft in der gleichen Stadt liegen, fusionieren miteinander.
Die Grenzen der Kirchenkreise sind meist historisch bedingt und orientieren sich nicht immer an den Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte.
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Die 42 Kirchenkreise werden von 789 Kirchengemeinden gebildet. Diese Zahl war zur Zeit der Gründung der Kirchengemeinden geringer. Im Laufe der Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, weil meist in den Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden größer geworden waren und man sich gezwungen sah, sie zu teilen. Mittlerweile ist die Zahl wieder abnehmend, da immer häufiger benachbarte Gemeinden fusionieren, um so Verwaltungskosten einsparen zu können oder weil die geschrumpften Gemeinden ihre Aufgaben nicht mehr vollständig wahrnehmen können.
Als unierte Kirche eint die EKiR lutherische, reformierte und unierte Christinnen und Christen. Ein (kleiner) Teil der jeweiligen Kirchenmitglieder arbeitet in konfessionell orientierten Organisationen zusammen. So existieren auf lutherischer Seite der Lutherische Konvent im Rheinland und auf reformierter Seite der Reformierte Konvent in der Ev. Kirche im Rheinland, der sich dem Reformierten Bund verbunden fühlt. Sie vertreten innerhalb der Landeskirche theologische Überzeugungen aus ihrer konfessionellen Tradition heraus und helfen ihren Mitgliedern, „ihrem Dienst in der Gemeinde Jesu Christi heute im Hören auf das Zeugnis der ganzen Heiligen Schrift und der sie auslegenden“ [2] reformatorischen Bekenntnisse nachzukommen.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche im Rheinland singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:
Anhalt | Baden | Bayern | Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz | Braunschweig | Bremen | Hannover | Hessen-Nassau | Kurhessen-Waldeck | Lippe | Mecklenburg | Nordelbien | Oldenburg | Pfalz | Pommern | Reformierte Kirche (Bayern und Nordwestdeutschland) | Rheinland | Sachsen | Kirchenprovinz Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen | Westfalen | Württemberg
Adelung-1793: Rheinland, das · Kathedral-Kirche, die · Kirche, die
Brockhaus-1809: Parochial-Kirche
Brockhaus-1837: Rheinland · Reformirte Kirche · Griechische und apostolische Kirche · Kirche
Brockhaus-1911: Evangelische Kirche · Evangelische Arbeitervereine · Evangelische Allianz · Evangelische Gemeinschaft · Evangelische Stände · Evangelische Kirchenkonferenz · Deutsch-evangelische Kirchenkonferenz · Rheinland · Protestantisch-bischöfliche Kirche Nordamerikas · Reformierte Kirche · Kirche · Lutherische Kirche · Orientalisch-orthodoxe Kirche · Russische Kirche · Römische Kirche · Römisch-katholische Kirche · Syrische Kirche · Serbische Kirche · Schottische Kirche · Katholische Kirche · Armenische Kirche · Bischöfliche Kirche · Erstgeborener Sohn der Kirche · Abessinische Kirche · Alleinseligmachende Kirche · Anglikanische Kirche · Griechisch-orientalische Kirche · Griechisch-unierte Kirche · Griechische Kirche · Freie Kirche im freien Staate · Gallikanische Kirche · Gregorianische Kirche
DamenConvLex-1834: Kirche · Münster (Kirche) · Retormirte Kirche · Anglikanische Kirche · Englische Kirche · Griechische Kirche
Herder-1854: Reformirte Kirche · Kirche · Russische Kirche · Römischkatholische Kirche · Griechische Kirche · Anglikanische Kirche · Alleinseligmachende Kirche · Gallikanische Kirche · Armenische Kirche
Meyers-1905: Evangelische Kirche · Evangelische italienische Kirche · Evangelische Kirchenkonferenz · Evangelische Kirchenverfassung · Jerusalem-Stiftung, Evangelische · Evangelische Räte · Evangelische Missionsgesellschaft für Deutsch-Ostafrika · Evangelische Allianz · Deutsche evangelische · Evangelische Gesellschaft · Evangelische Arbeitervereine · Rheinland · Abendländische Kirche · Alleinseligmachende Kirche
Pierer-1857: Evangelische Männer · Evangelische Kirchenconferenz · Evangelische Union · Evangelische Stände · Evangelische Allianz · Evangelische · Evangelische Gesellschaft · Evangelische Brüder · Rheinland