Evangelische Räte

Als evangelische Räte bezeichnet man in den Westkirchen jene Weisungen („Räte“), die Jesus nicht allen Jüngern gab, sondern nur denen, die er für berufen hielt. Sie werden als wichtige Marksteine für die Christus-Nachfolge angesehen. Der Begriff „evangelisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang nicht „der Evangelischen Kirche angehörig oder zuzuordnen“, sondern „aus dem Evangelium“ bzw. „dem Evangelium gemäß“.

Insbesondere verpflichten sich die Mitglieder von Orden in ihren Gelübden auf diese Werte:

Keuschheit

Unter Bezug auf Matthäus 19,12 ELB verzichten zölibatär lebende Orden auf sexuelle Beziehungen. Hingegen betonen andere geistliche Gemeinschaften für verheiratete Ehepaare und Familien den Wert der Ehe und sehen in dem Rat die Hervorhebung ehelicher Treue sowie das Verständnis der Sexualität als besondere Art der Begegnung des anderen Menschen und damit als Gottesbegegnung. Wird die Bezeichnung „Jungfräulichkeit“ verwendet, steht die spirituelle Interpretation des Begriffs im Vordergrund.

Armut

Matthäus 19,21 ELB warnt vor einer Überbewertung und einer zu starken Bindung an irdische Güter. In den Bettelorden wird die Armut besonders hervorgehoben.

Gehorsam

In Anlehnung an Matthäus 20,26-28 ELB wird Gehorsam als die Bereitschaft der Unterordnung in eine Gemeinschaft gesehen. In den Ordensgemeinschaften wird das Gehorsamsversprechen gegenüber einem Oberen, wie z. B. gegenüber dem Abt oder Prior, in diesem Sinne verstanden.

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