Exekution

Das Lehnwort Exekution kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "Durchführung", Ausführung und – im juristischen Sinn – Strafvollstreckung. Exekution wird außer in Österreich im Allgemeinen synonym für Hinrichtung gebraucht.

Wortbedeutung in Österreich

Bei einer gerichtlichen Pfändung in Österreich – etwa im Falle ernsthafter Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners oder einer uneinbringlichen Wechselklage – führt der vom Gericht bestellte Exekutor eine Beschlagnahme von privaten oder manchmal auch betrieblichen Gütern durch. In Deutschland heißt die entsprechende Person Gerichtsvollzieher.

Bleibt der aushaftende Kredit oder der Wechsel weiterhin ungedeckt, kann die Exekution bis zur Zwangsversteigerung oder der Pfändung bis auf das Existenzminimum führen.

Siehe auch

Konkurs, Pfand, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungstitel, Zahlungsverzug, Gläubiger

Quelle:
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