Exzellenz

Der Begriff Exzellenz leitet sich aus dem lateinischen excellens (= hervorragend, ausgezeichnet) ab.

Der Begriff wird in zwei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet:

  • Als Bezeichnung für die besondere Güte eines Objekts, einer Fähigkeit oder einer Leistung, siehe Exzellenz (Eigenschaft).
  • Als formale Anrede bzw. Titel von Personen, insbesondere in der amtlichen bzw. diplomatischen Kommunikation, siehe Exzellenz (Titel).
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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