Föderationssubjekt

Als Föderationssubjekte werden die 85 mit gewisser politischer und administrativer Autonomie ausgestatteten territorialen Verwaltungseinheiten Russlands bezeichnet, unter dem man in Deutschland oder Österreich den Begriff des Bundeslandes einreihen würde.

Der Begriff entspricht der russischen Bezeichnung Субъект Федерации (Subjekt Federazii). Weil in Russland – anders als z.B. in Deutschland oder Österreich – verschiedene Kategorien von territorialen Einheiten mit einem unterschiedlichen Autonomiegrad bestehen, musste dieser in der Sowjetunion nicht bekannte abstrakte Oberbegriff eingeführt werden.

Artikel 65 der Russischen Verfassung definiert sechs Kategorien von Föderationssubjekten, die im Artikel über die Politische Gliederung Russlands genauer erklärt werden.

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