Die Fachoberschule (FOS) ist eine höhere Schule der Jahrgangsstufen 11 und 12, die mit der Fachhochschulreife (Fachabitur) abschließt. In den bundesdeutschen Ländern Nordrhein-Westfalen und Bayern gibt es seit dem Schuljahr 2004/2005 auch eine 13. Jahrgangsstufe der Fachoberschule, die nach Abschluss der 12. Klasse Fachoberschule besucht werden kann. Die 13. Klasse schließt mit dem Abitur (fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife) ab.
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Voraussetzung zum Besuch der 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule ist die mittlere Reife (Realschulabschluss/Fachoberschulreife) oder ein vergleichbarer Abschluss (M-10-Abschluss). In vielen bundesdeutschen Ländern, zum Beispiel in Bayern, wird zudem ein bestimmter Notendurchschnitt im Abschlusszeugnis der Realschule von 3,5 oder besser gefordert.
Mit einer fachrichtungsbezogen abgeschlossenen Berufsausbildung (die genauen Regelungen sind in den Bundesländern nicht einheitlich) kann die Fachoberschule bis zur Fachhochschulreife auf ein Jahr (Klasse 12) bzw. auf zwei Jahre bis zur H-Reife (13. Klasse in Nordrhein-Westfalen/Bayern) verkürzt werden.
Die 11. Klasse der Fachoberschule besteht zumeist aus einem Firmen- bzw. Behördenpraktikum und dem Besuch der Fachoberschule. Gelegentlich wird das betriebliche Praktikum auch in schulinternen Lehrwerkstätten absolviert. In Bayern jeweils hälftig aus Schule und Praktikum in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen der Fachrichtung. Die 12. Klasse besteht ausschließlich aus Schulunterricht, der (im Gegensatz zum Gymnasium) im Klassenverband erfolgt.
In Bayern werden seit dem Schuljahr 2006/2007 analog zur Kollegstufe des Gymnasiums bei den Leistungsfeststellungen Punkte (0 bis 15) statt Noten (1 bis 6) vergeben. Im Zwischen- und Abschlusszeugnis wird neben den erreichten Punkten (0 bis 15), auch die entsprechende Noten in Buchstaben (1 bis 6) gelistet.
Es gibt verschiedene Ausbildungsrichtungen mit unterschiedlichen Unterrichtsschwerpunkten, zum Beispiel:
| Ausbildungsrichtung | Unterrichtsschwerpunkt | 4. Prüfung |
|---|---|---|
| Agrarwirtschaft | Biologie | Biologie |
| Gestaltung | Darstellung, Gestaltungslehre | Darstellung |
| Gesundheit | med. Grundlagen, BWL im Gesundheitssektor | med. Grundlagen o. BWL/RW |
| Sozialwesen | Pädagogik/Psychologie | Pädagogik/Psychologie |
| Technik | Mathematik, Physik | Physik oder Technik |
| Computer | Informationstechnik | Progammieren, Hardware |
| Wirtschaft | Betriebswirtschaftslehre | Rechnungswesen |
| Verwaltung und Rechtspflege | Recht | Staats- u. Verwaltungskunde o. Rechtslehre o. Wirtschafts- und Finanzkunde |
Im Bundesland Bayern gibt es die Ausbildungsrichtungen Gesundheit, Computer und Verwaltung/Rechtspflege nicht.
Die Reifeprüfung besteht aus einer Prüfung in Mathematik, Deutsch, Englisch und dem jeweils in der Tabelle genanntem Fach. Anstelle der vierten Prüfung kann auch ein entsprechend umfangreiches Projekt realisiert werden, beispielsweise als schriftliche Projektarbeit mit Präsentation und mündlicher Prüfung (Kolloquium).
In der Jahrgangsstufe 11 absolvieren die Schüler ein ganzjähriges gelenktes Praktikum, passend zu ihrer jeweiligen Fachrichtung in betrieblichen oder schulischen Werkstätten. Diese Praktikum kann auch in darin bestehen, dass die Schüler an betrieblichen Arbeitsplätzen - im Sinne einer Schnupperlehre -eingesetzt werden. Im Bundesland Bayern wird die 11. Jahrgangsstufe zur Hälfte in Form des sogenannten betrieblichen Praktikum absolviert. Der Praktikumseinsatz kann auch in behördlichen Dienststellen (zum Beispiel Landratsamt, Bundesverwaltung) erfolgen. Dieses entfällt natürlich bei der 1-jährigen FOS (siehe Berufsoberschule), da hier bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorliegen muss.
Die Klasse 12 der Fachoberschule wird mit dem Zeugnis der (allgemeinen) Fachhochschulreife abgeschlossen und berechtigt ausschließlich zum Studium aller Fachrichtungen an einer Fachhochschule (FH), nicht jedoch zu einem Universitätsstudium. Allerdings gibt es die Möglichkeit, während des Studiums an einer Fachhochschule unter Umständen an eine Universität zu wechseln, wenn das Studium schon weiter vorangeschritten ist (zum Beispiel nach dem Vordiplom).
Der Abschluss der 13. Klasse vermittelt (in Zusammenhang mit entsprechenden Kenntnissen in einer zweiten Fremdsprache) die Allgemeine Hochschulreife (Abitur), das zum Studium an allen Hochschulen (Fachhochschulen und Universitäten) berechtigt. Ohne zweite („humanistische“) Fremdsprache (in der Regel Französisch oder Latein; seltener Italienisch und Spanisch; in Einzelfällen: auch andere Sprachen wie Polnisch, Arabisch) erhält der Absolvent der FOS 13 die fachgebundene Hochschulreife, die zum Studium an Universitäten ausschließlich in seiner Fachrichtung (Technik, Wirtschaft etc.) berechtigt. Beispielsweise FOS 13 Wirtschaft (ohne zweite Fremdsprache) erlaubt das Studium von Betriebs-, Volkswirtschaftslehre und ähnliches an der Universität sowie das Studium in allen Fachrichtungen an der Fachhochschule.
Im Bundesland Bayern gibt es seit dem Schuljahr 2004/2005 in jedem Regierungsbezirk Schulen (insgesamt 19 Standorte), welche die Klasse 13 als Schulversuch anbieten. Aufgrund der geringen Nachfrage von Seiten der Schüler nahmen im Schuljahr 2004/2005 nur 14 Schulen an diesem Schulversuch teil. Im Schuljahr 2007/2008 wird der Schulversuch mit 26 Klassen in allen Fachrichtungen an verschiedenen regionalen Standorten fortgeführt.[2]
Es werden nur überdurchschnittliche Absolventen der FOS 12 zugelassen. Deshalb liegt der geforderte Mindestnotendurchschnitt („Allgemeine Durchschnittsnote“) im Zeugnis der Fachhochschulreife (nach FOS 12) derzeit bei 2,5. Bei der Berechnung werden auch „Nebenfächer“ (außer Religion, Musik, Turnen etc.) miteinbezogen. Bei den Abschlußprüfungsfächern wird die Note zu gleichen Teilen aus Jahresfortgangs- und Abschlußprüfungsnote ermittelt. Die Abschlußprüfungsnote überwiegt jedoch im Zweifel.
Melden sich mehr Schüler als aufgenommen werden können, so wird der Notenschnitt entsprechend nach oben korrigiert.
Der Schulversuch ist vorläufig auf 5 Jahre angelegt. Der Lehrplan entspricht im Wesentlichen dem der BOS 13.
Die genaue Ausgestaltung derzeit noch unbekannt.
Zumindest für Bayern gilt, dass FOS-Schüler entsprechend dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Schule von der Wohnung der Eltern so weit entfernt ist, dass der Schüler nicht bei den Eltern wohnen kann. In Hessen muss die Schule über eine Stunde Fahrtzeit von der Wohnung der Eltern entfernt sein. Die landesspezifischen Regeln sind bei den örtlichen Ämtern für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu erhalten.