Als Fahrer werden Personen bezeichnet, die Fahrzeuge führen. Im Verkehrsrecht spricht man auch vom Fahrzeugführer, bei persönlichen Fahrern von Chauffeuren.
Das Wort Fahrer stammt ab von "fahren", vgl. "führen", von mittelhochdt. "varn" od. "varen", althochdt. "faran", gotisch "faran" = wandern, germanisch "far").
Zum Fahren gehört neben der Lenkung auch die Bedienung des Antriebs, der Bremse und anderer Komponenten des Fahrzeugs.
Bei fast allen Fortbewegungsarten durch Motor- oder andere Kräfte werden das Ablegen von Eignungstests, Prüfungen und der Besitz von Lizenzen, Patenten, Berechtigungen oder Bescheinigungen bis hin zu Berufsausbildung und Studium gesetzlich gefordert.
Die Art des Fahrers richtet sich nach der Art des Fahrzeugs:
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