Der Begriff Fahrkarte (auch Fahrausweis oder Fahrschein, Schweizerisch: Billett, neuerdings auch Ticket) bezeichnet einen Ausweis, der gegen Entrichtung eines bestimmten Geldbetrages zur Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels berechtigt (Beförderungsentgelt; z. B. für die Eisenbahn, den Busse oder Verkehrsflugzeuge).
Rechtlich ist die Fahrkarte ein so genanntes „kleines Inhaberpapier“ nach § 807 BGB. Fahrkartenkontrollen finden entweder regelmäßig am Fahrer oder selten durch Schaffner, oder aber sporadich mit zivilen oder uniformierten Angestellten der Verkehrsgesellschaft statt.
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Fahrkarten wurden aus dem ursprünglichen Zettelfahrschein entwickelt und ermöglichten eine einfachere Abrechnung durch fortlaufende Seriennummern. Thomas Edmondson stellte um 1836 die erste Fahrkarten, damals aus Karton, her. Die Entwertung durch eine einfache Lochung oder Stempelung war unauslöschbar. Bei den deutschen Eisenbahnen war früher die Benennung Billett gebräuchlich, in der Schweiz gilt sie noch heute. Klassische edmondsonsche Kartonfahrkarten werden immer seltener verwendet, sie wurden durch Fahrscheine aus Fahrkartendruckern oder Fahrkartenautomaten auf Spezialpapieren mit verschiedenen Sicherheitsmerkmalen, ähnlich zu Banknoten, ersetzt.
Bei der DB wurden, wenn das Fahrziel über verschiedene Strecken zu erreichen war, Raumbegrenzungen auf der Fahrkarten eingetragen. Eine Fahrkarte von Hamburg nach Basel wurde so ausgestellt: Hamburg – R (Nummer) – Basel. Diese Fahrkarte konnte über Hannover – Kassel – Frankfurt am Main oder über Bremen – Münster – Mönchengladbach – Mainz benutzt werden. Kreuz- und Querfahrten in Richtung auf das Reiseziel waren dabei erlaubt. Raumbegrenzungen gab es aber auch im Nahverkehr. Teils waren in diese auch Bahnbusstrecken mit einbezogen.
Neben den Einzelfahrkarten, die zu einer Fahrt in eine Richtung berechtigen, gibt es auch Zeitkarten bzw. Schülersammelzeitkarten, die ein uneingeschränktes Fahren innerhalb einer bestimmten Zeit innerhalb eines bestimmten Gebiets oder auf einer bestimmten Strecke ermöglichen. Im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wurden sie zur dominierenden Form der Fahrkarte. Außerdem gibt es Zusatztickets, die nur in Verbindung mit einer Zeitkarte gelten.
Im Luft- und Schiffsverkehr wird seit langem vom Ticket gesprochen; diese Benennung wurde in den letzten Jahren auch von manchen Eisenbahngesellschaften übernommen.
Im Bahnverkehr werden Fahrkarten oftmals durch Zangenabdruck des Zugbegleiters entwertet. Die Zange versieht dabei die Fahrkarte mit einem kleinen Loch und bringt einen Stempel auf. Aus diesem können beispielsweise Zugnummer, Datum, Einsatzstelle und Zangennummer entnommen werden. Mittels des Abdrucks kann ein Fahrgast auch den Nachweis erbringen, mit einem bestimmten Zug gefahren zu sein − beispielsweise bei Entschädigungsansprüchen aus Verspätungen.
Im Bereich der Deutschen Bahn AG werden Zeitkarten in der Regel bei der ersten Fahrscheinkontrolle einfach entwertet. Fahrscheine innerhalb von Verkehrsverbünden sind oftmals vom Fahrgast vor Fahrtantritt an Stempelgeräten zu entwerten. Mitunter werden derartige Fahrkarten auch mit einer sehr kurzen zeitlichen Gültigkeit zum sofortigen Fahrtantritt gedruckt.
Beim Kauf eines Online-Tickets druckt der Kunde seinen Fahrschein selbst (siehe Bild). Außerdem muss er beim Kauf angeben, durch welche BahnCard, Bank- oder Kreditkarte er sich während der Fahrt ausweisen will. So können nicht mehrere Personen mit mehreren Ausdrucken des selben Fahrscheins fahren. Der Fahrschein kann in der Regel übers Internet storniert werden; Druck und Lastschrift beweisen also noch nicht den Kauf. Erst ein Zangenabdruck des Zugbegleiters belegt, dass der Fahrschein benutzt wurde. Der Fahrschein enthält neben dem Klartext typischerweise mehrere Codes, mit denen der Zugbegleiter die Gültigkeit der Fahrkarte überprüfen kann. Darunter fallen zum Beispiel:
Bei einer Variante des Online-Tickets erhält der Kunde nur einen Code, der ihn zur Fahrt berechtigt.
Das E-Ticket ist keine Fahrkarte im engeren Sinn. Dabei wird beim Verkauf der Fahrkarte nur die Identität des Kunden registriert. Beim Reiseantritt muss der Kunde dann nur seine Identität nachweisen, z.B. anhand seiner Kreditkarte, und erhält dann den eigentlichen Fahr- oder Flugschein ausgehändigt.
Eine gänzlich papierlose Version des Online-Tickets ist das SMS-Ticket, das per Kurzmitteilung an das Mobiltelefon des Fahrgastes übertragen wird. Die Abrechnung erfolgt entweder über die Telefonrechnung oder nach vorheriger Anmeldung per Rechnungsstellung. SMS-Tickets sind hauptsächlich im öffentlichen Personennahverkehr im Einsatz.
| Wiktionary: Fahrkarte – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |