Familienberatung zielt darauf ab, Familien bei Lösungen familiärer Probleme beratend zur Seite zu stehen, d.h. Ratsuchenden bei der Lösung von Problemen zu unterstützen.
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Zentrale gesetzliche Grundlage für Erziehungs- und Familienberatungsstellen bildet das Kinder- und Jugendhilfegesetz, dass bestimmte Bedingungen der Familienberatung festschreibt:
Familienberatung wird von unterschiedlichen Trägern angeboten. Aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind in Deutschland Erziehungsberatungsstellen eingerichtet worden. Auch Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen bieten Familienberatung an.
Das wichtigste Ziel der Familienberatung ist die Stärkung der Erziehungskraft und Selbsthilfe der Familien durch Verbesserung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Lage, sowie Erholungs-, Betreuungs-, Bildungs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder.
Der Aufgabenschwerpunkt der Familienberatung liegt in der Aktivierung und Stärkung der Ressourcen der Familie, die zur selbstständigen Lösung der familiären Probleme nötig sind. Die Berater geben Hinweise, Anregungen und versuchen gemeinsam mit der Familie Lösungswege und Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Jedoch muss die Familie zur Problembewältigung selbst aktiv werden, indem sie die erarbeiteten Lösungen umsetzt.
Der Beratungsprozess umfasst drei Stufen (nach Schneewind):
Zudem werden drei Formen der Beratung (nach Schneewind) unterschieden: