Fatwa

Das Fatwa (فتوى‎ Fatwa, DMG fatwā)‎ ist ein islamisches Rechtsgutachten, das von einem Mufti (Spezialist für die islamische Jurisprudenz Fiqh) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird ein Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen (die um ein Fatwa bittende Person wird Mustafti genannt) angefertigt, um eine Frage zu klären.
Da der sunnitische Islam keinen Klerus kennt, gibt es auch keine allgemein akzeptierte Bestimmungen darüber, wer eine Fatwa ausstellen kann und wer nicht, weshalb sich islamische Gelehrte immer wieder beschweren, es fühlten sich zu viele Menschen dazu berufen. Aus diesem Grund gibt es die sog. "Adab-al-Mufti-Literatur", die die Pflichten von Mufti und Mustafti konkretisieren soll.

Sowohl theoretisch als auch praktisch können verschiedene islamische Geistliche widersprüchliche oder konkurrierende Fatwen ausstellen.

Erwähnenswert ist, dass viele Nationen, in denen Muslime einen Großteil der Bevölkerung stellen, islamisches Recht nicht als alleinige Grundlage des Rechts anerkennen.

In Ländern mit islamischem Recht werden Fatwas vor der Herausgabe meist von den nationalen Religionsführern diskutiert und beschlossen. Oftmals tun sie dies nicht völlig unabhängig von der Regierung. In solchen Fällen sind Fatwas kaum widersprüchlich und haben den Rang eines vollstreckbaren Gesetzes. Sollten sich zwei Fatwen widersprechen, wird meist von den Führern (in deren Händen ziviles und religiöses Recht liegt) ein Kompromiss erarbeitet, um zu klären, welche der beiden rechtlich wirksam sein soll.

In Ländern, in denen die Schari'a nicht gilt, werden gläubige Moslems oft mit zwei konkurrierenden Fatwen konfrontiert. In einem solchen Fall folgen sie in der Regel dem Führer, der ihre religiöse Richtung vertritt oder dessen Entscheidung ihnen am ehesten entgegenkommt. So würden beispielsweise sunnitische Moslems meist derjenigen Rechtsschule folgen, der sie traditionell angehören, den Fatwa eines schiitischen Geistlichen jedoch nicht befolgen.

Inhaltsverzeichnis

Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse

Das bekannteste Fatwa, die auch den Begriff Fatwa erst der nicht-islamischen Welt bekannt machte, war das, das der iranische Ayatollah Khomeini offiziell am 14. Februar 1989 gegen den britischen Schriftsteller Salman Rushdie verhängte und das zum Mord an Rushdie wegen dessen angeblicher Gotteslästerung in seinem Buch „Die Satanischen Verse“ aufforderte.

Nach den Terroranschlägen auf die Londoner Verkehrsbetriebe erklärte der dortige Rat der Sunniten („Jama'at e Ahl e Sunnat“), jegliche Form von Anschlägen sei nicht mit dem Islam vereinbar. Um die Bedeutung der Aussage zu unterstreichen, wählte der Sunnitenrat die Form der Fatwa.

Am 26. Oktober 2005 veröffentlichten islamische Geistliche in Somalia ein Fatwa, die sich gegen die Beschneidung beziehungsweise die Genitalverstümmelung an Mädchen richtet. Darin wird die in Afrika weit verbreitete traditionelle Praxis als „unislamisch“ verurteilt. Scheich Nur Barud Gurhan, der stellvertretende Vorsitzende der Dachorganisation somalischer Geistlicher, setzte die Beschneidung mit einem Mord gleich.

Im Jahr 2006 wurde ein Fatwa gegen die Genitalverstümmelung an Frauen von der Al-Azhar-Universität in Kairo erlassen. Die Initiative dazu kam u.a. vom Obermufti von Mauretanien und von Rüdiger Nehberg. [1]

Quellen

  1. „Wird die Genitalverstümmelung je aufhören? In Kairo beschliessen islamische Gelehrte ein Verbot“, NZZ, 24. November 2006
    „In schönstem Ebenmaß“, Der Spiegel, 4. Dezember 2006

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary
Wiktionary: Fatwa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

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