Feldzeugmeister

Der Feldzeugmeister war zu Zeiten der Landsknecht-Heere der Oberbefehlshaber der Artillerie. Nach dem Feldhauptmann und dem Feldmarschall war er der höchste Offizier des Heeres.

Man verstand unter dem "Zeug" das Geschütz mit seinem gesamten Material, das von den Büchsenmachern und deren Handlangern nach einem freiwilligen Vertrag mit dem Kriegsherren bedient wurde. Das gesamte Zeug stand unter dem Befehl des Generalfeldzeugmeisters, bei den Franzosen Grand maitre d'artillerie. Dieser Titel war schon vor der Einführung eigentlicher Geschütze seit Philipp VI. (1328-1350) üblich und bezog sich auf die früheren Kriegsmaschinen.

In Preußen wurde 1898 an Stelle des Waffendepartements im Kriegsministerium eine Feldzeugmeisterei geschaffen, an deren Spitze ein Feldzeugmeister stand. Er bekleidete den Rang eines Divisionskommandeurs und hatte für die Beschaffung, Anfertigung und Verwaltung der Mittel und des Feldgeräts sowie für das dazu benötigte Personal zu sorgen.

1906 ersetzte Bayern die Inspektion der technischen Institute durch eine Feldzeugmeisterei. Sachsen hatte eine Zeugmeisterei mit einem Generalmajor (Oberzeugmeister) an der Spitze.

In Österreich-Ungarn war der Dienstgrad eines Feldzeugmeisters (abgekürzt FZM) der zweithöchste Generalsrang, die Stufe zwischen dem Feldmarschallleutnant und dem Feldmarschall für die aus der Infanterie und der Artillerie hervorgegangenen Generale. (Die entsperechende Rangstufe bei der Kavallerie: General der Kavallerie (GdK)) Die Feldzeugmeister hatten demgemäß das Prädikat "Exzellenz".

Auswahl österreichischer Feldzeugmeister

Napoleonische Kriege

Märzrevolution (1848/49)

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