Fernverkehr, auch Personen- oder Güterfernverkehr, ist eine geläufige Bezeichnung für die Bewegung von Personen und Gütern mit Straßen- oder Schienenfahrzeugen oder Binnenschiffen über lange Strecken.
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Umgangssprachlich ist meistens die Beförderung von Gütern mit Transportfahrzeugen (LKW / Bus) über Staatengrenzen hinweg gemeint, auch Durchgangsverkehr oder Transitverkehr genannt, obwohl der Fernverkehr sich über verschiedene gesetzliche Regelungen bis 1991 als den Warentransport über Entfernungen über mehr als 150 km definierte. Zwischen 50 km und 150 km Entfernung sprach man bis zum 31. Mai 1992 von Bezirksfernverkehr und unter 50 km vom Nahverkehr, der dann auf 75 km erweitert wurde.
Logistiker haben den Sprachgebrauch beibehalten und sprachen bis 1998 bei Entfernungen von bis zu 150 km vom Nahverkehr und darüber hinaus vom Fernverkehr. Der Bezirksfernverkehr ist seit dem Wegfall der gesetzlichen Definitionen aus dem Sprachgebrauch weggefallen. Und der Transitverkehr ist seit dem Wegfall vieler innereuropäischer Grenzen in Deutschland oft nur noch eine Angelegenheit der Zollamtlichen Betrachtung und Behandlung von Waren, die zwar in der Luft und auf dem Wasser noch durchaus oft, auf Straßen und Schienen jedoch ohne Umladen (also Wechsel des Transportmittels) nur noch selten vorkommt.
Europaweit (auch wenn z. B. Frankreich und die Benelux-Länder sich nicht daran beteiligten) wurde 1992 zur Mauterhebung die Autobahnvignette eingeführt. Offizielle Begründung war, die Kosten der Autobahnen gerechter auf alle öffentlichen Autobahnbetreiber zu verteilen, die erhöhten Einnahmen dürften aber auch eine Rolle gespielt haben.
Außerdem wollte man Anreize schaffen, mehr Warenverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern, was aber aus Kapazitätsgründen nur 5 % aller LKW-Bewegung (Stand 2006) beträfe, da sich bei einer Reduzierung des Güterverkehrs auf der Straße (um diese 5 %) die Güterkapazität der Bahn verdoppeln müsste.
Die Eurovignette brachte aber den Nachteil mit sich, dass es keinen gemeinsamen Topf gab und keine Umverteilung. Wurde z. B. eine Eurovignette in Dänemark erworben, blieb das Geld in Dänemark. Wurde Deutschland von demselben Lkw als Transitland genutzt, floss nichts davon nach Deutschland. Dasselbe passierte auch umgekehrt.
Im August wurde das Vignettensystem in Deutschland abgeschafft und sollte übergangslos durch ein elektronisches Mautsystem ersetzt werden. Durch dessen Startprobleme funktionierte bis 2005 in Deutschland keine Mauterhebung. Stattdessen ergaben sich Probleme mit Verkehrsverlagerungen auf niederrangige Strassen.