Fisch (Wappentier)

Die Art Fisch als Wappentier im Wappen ist eine beliebte gemeine Figur in der Heraldik. Von der Beschreibung (Blasonierung) ausgehend, bleibt im Wappenschild oder im Feld selten ein eindeutig bestimmbare Fischart übrig. Die feinen Unterschiede sind bei der leichte Abstraktion nicht immer erkennbar. Bei Wels, Wal oder Aal ist es noch einfach. Die Haut wird geschuppt und die heraldischen Farben sind alle möglich. Wichtig ist aber die Stellung im Bild. Fische werden im Wappen waagerecht, diagonal oder senkrecht gezeichnet. Bis drei Fische im Wappen ist nicht selten. Als Dreipass angeordnet, sternförmig aus der Schildmitte oder als Ring, in eine Richtung oder auch gemischt nach rechts und links schwimmend, kopfstehend und nur im Schildfußfluss (Wellenschnitt) schwimmend, sind keine Seltenheit. Fische können verschlungen, ab- oder zugewendet oder gekreuzt sein. Geflügelt oder "nur Gräte" im Wappen sind bekannt. Am Haken oder gespießt mit einem Dreizack ist möglich.

Einen Platz hat der Fisch sich im Oberwappen erobert. Hier, wie auch im Schild, kann er gekrönt und/oder geflügelt sein. Der Fisch verkörpert Verschwiegenheit und Gesundheit. Ein Fisch im Wappen gilt auch als Hinweis auf das Fischerei-Gewerbe. Die Hoheit über gute Fischgewässer war immer schon als Privileg zu verstehen, genau wie das Jagdrecht.

Besonders gern werden fischfressende Tiere mit einem gefangenem Fisch im Wappen dargestellt. Reiher mit Fisch im Schnabel oder Adler mit einem im Fang sollen als Beispiel gelten.

Ausnahme: der Delfin wird heraldisch zu den Fischen gerechnet. [1]

Beispiele

Einzelnachweise

  1. Das große Buch der Wappenkunst, Walter Leonhard, Verlag Callway München 1978, ISBN-10: 3828907687
Commons
Commons: Fische in der Heraldik – Bilder, Videos und Audiodateien
Quelle:
Artikel Fisch (Wappentier) aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
Lizenz:
Kategorien:
Bookmarks
delicious wong linkarena google
Sponsoren