Die Flagge der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf der Flagge des ersten demokratischen Staats in Deutschland. Wie auch die Flagge der Bundesrepublik trägt sie die Farben der Weimarer Republik. Auf den Farben Schwarz-Rot-Gold befindet sich das Wappen der DDR mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz.
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Auf der Hundertjahrfeier der Berliner Märztage im März 1948 wurde der zweite Volkskongreß nach Berlin einberufen. Er sollte als Deutscher Volksrat zur Neuordnung des gesamten Staates neben der Ausarbeitung einer Verfassung für die Deutsche Demokratische Republik auch eine Nationalflagge für den Staat schaffen. Zur Auswahl standen drei Flaggen, eine rote, eine schwarz-weiß-rote und eine schwarz-rot-goldene. Der Vorschlag die Rote Fahne einzuführen wurde sehr schnell verworfen. Als Zeichen des Kommunismus und der internationalen Arbeiterbewegung wurde diese Flagge auch schon während der Revolution vom Bürgertum abgelehnt. Man wollte sich für die Schwarz-Rot-Goldene Flagge der Weimarer Republik entscheiden. Gegen diese Flagge waren aber die Sowjets, als Symbol der Weimarer Republik erinnere sie an Zeiten der Schwäche, an Krisen und Arbeitslosigkeit. So blieb die Schwarz-Weiß-Rote Flagge übrig. Sie geht auf das Nationalkomitee Freies Deutschland zurück. Das am 12. und 13. Juni 1943 unter sowjetischer Führung gegründete Komitee nahm die alte Reichsflagge an. Die Flagge sollte als Zeichen des Kampfes gegen Adolf Hitler und die Hakenkreuzflagge gewertet werden.
Auf dem Dritten Volkskongreß 1949 brachte der von den Sowjets eingesetzte Oberbürgermeister von Ostberlin Fritz Ebert erneut den Vorschlag für die Schwarz-Rot-Goldene Flagge ein. Sein Antrag wurde am 30. Mai 1949 gebilligt und am 7. Oktober 1949 in Kraft gesetzt.[1] So führte die DDR in den ersten Jahren ihres Bestehens die gleiche Nationalflagge wie die Bundesrepublik Deutschland.
Per Gesetz vom 1. Oktober 1959[2] fügte die DDR zur Unterscheidung zu der Flagge der Bundesrepublik das Staatswappen der DDR, bestehend aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz als Symbol des Bündnisses von Arbeitern, Bauern und Intelligenz, hinzu. Die Gründe für die Änderung der Flagge waren: man wollte sich von der Bundesrepublik abgrenzen; der Arbeiter- und Bauernstaat durfte nicht die gleiche Flagge führen, wie die Regierung in Bonn und die Soldaten der Nationalen Volksarmee sollten ihren Fahneneid nicht auf die gleiche Flagge wie die Soldaten der Bundeswehr leisten.
Das öffentliche Vorzeigen dieser von der Bundesrepublik als Spalterflagge bezeichneten Flagge wurde bis Ende der 1960er in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin als ein Verstoß gegen Verfassung und öffentliche Ordnung angesehen und durch polizeiliche Maßnahmen verhindert (vergleiche Erklärung der Innenminister von Bund und Ländern, Oktober 1959). Beim Hissen der Flaggen der DDR im Ausland kam es immer wieder zu bundesdeutschen Protesten. Erst am 22. Juli 1969 verfügte die Bundesregierung, „daß die Polizei nirgendwo mehr gegen die Verwendung von Flagge und Wappen der DDR einschreiten sollte.“
Da die DDR noch nicht völkerrechtlich anerkannt war, starteten bis 1968 bei sportlichen Wettkämpfen, wie zum Beispiel bei Olympischen Spielen, Mannschaften mit Sportlern aus beiden Teilen Deutschlands. Das Olympische Komitee der DDR weigerte sich unter der Flagge der Bundesrepublik anzutreten und das Olympische Komitee der BRD bestand bis zum letzten Augenblick darauf, keine Veränderungen an der Schwarz-Rot-Goldenen Flagge vorzunehmen. Letztlich gelang doch noch eine Einigung. Man setzte auf den roten Streifen der Schwarz-Rot-Goldenen Flagge das Fünf-Ringe-Symbol der Olympischen Spiele in weiß. Mit der völkerrechtlichen Anerkennung der DDR und der Anerkennung der Souveränität der DDR durch die BRD nahmen bei Wettkämpfen zwei deutsche Mannschaften teil und jede Mannschaft trat unter der Flagge des eigenen Staates an.
Mit der Einführung der neuen Staatsflagge 1959 wurde auch eine neue Handelsflagge eingeführt.[3] Vorher führte die DDR die Schwarz-Rot-Goldene Flagge ohne Wappen auch als Handelsflagge. Bei der neuen Handelsflagge befindet sich ein kleineres Staatswappen im oberen Eck. 1973 wurde diese Handelsflagge wieder abgeschafft und durch die Staatsflagge ersetzt, die damit National- und Handelsflagge war.
Nach der politischen Wende 1989 in der DDR, erarbeitete die Arbeitsgruppe „Neue Verfassung der DDR“ des Runden Tisches eine neu Verfassung[4] und schlug eine neue Staatsflagge vor. Sie sollte weiterhin schwarz-rot-gold gestreift sein, aber anstelle des Staatswappens die Darstellung des Mottos Schwerter zu Pflugscharen zeigen.[5] Die weiteren politischen Ereignisse mit der in der deutschen Wiedervereinigung endenden Existenz der DDR ließen die Verfassung und damit auch die neue Flagge nicht mehr in Kraft treten.
An öffentlichen Gebäuden, zu offiziellen Veranstaltungen und an staatlichen Feiertagen wurde neben der DDR-Flagge stets auch die Rote Fahne der Arbeiterbewegung gehisst.
Die Flaggen der militärischen Verbände der DDR tragen Staatswappen mit einen Kranz aus zwei Olivenzweigen auf rotem Grund in der Schwarz-Rot-Goldenen Flagge.
Die Flaggen der Volksmarine tragen das Wappen mit Olivenzweigkranz auf rotem, für Kampfschiffe und -boote, oder blauem, für Hilfsschiffe und -boote, Flaggentuch mit einem schmalem mittigen Schwarz-Rot-Goldenem Band. Als Gösch wurde die Staatsflagge in einer verkleinerten Form genutzt.
Die Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste, auf der Ostsee, und die Boote der Grenztruppen der DDR, auf Elbe und Oder, trugen zusätzlich einen grünen Balken am Liek.
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