Foedus

Ein foedus (Plural foedera) war in der römischen Republik eine internationale Vertragsform und somit ein Instrumentarium römischer Außenpolitik. In der Frühzeit der römischen Republik wurde dieser Vertrag vom Kollegium der fetiales geschlossen. Dabei kam es zu einem rituellen Schwur, in dem eine Klausel zur Selbstverfluchung bei Vertragsbruch enthalten war. Im Laufe der römischen Expansion wurden die fetiales aufgrund der großen Entfernungen nicht mehr zu Vertragsschließungen hinzugezogen. Oft schlossen römische Feldherren vor Ort Verträge, die sogenannte sponsio, die im nachhinein im Senat und der Volksversammlung bestätigt werden mussten. In der römischen Kaiserzeit war das Recht zum Schließen eines foedus dem Kaiser vorbehalten. Inhalt des foedus war die gegenseitige Beistandspflicht. Es wurde jedoch unterschieden zwischen einem foedus iniquum und einem foedus aequum. Wobei das letztere die Beistandspflicht und gegenseitige Anerkennung von gleichwertigen Partnern meint und das erstere einen Vertrag zwischen zum Beispiel Rom und einem dedierten und nun restituierten Gemeinwesen. Beim foedus kann man nach zwei Sachgruppen unterscheiden foedus pacis (zum Friedensschluss) und foedus societas (zur Bündnisbildung).

Siehe auch

Das Wort ging ein in die Begriffe

Literatur

  • Schulz,R.: Die Entwicklung des römischen Völkerrechts im 4. und 5. Jahrhundert n. Chr. Historia Einzelschriften, Stuttgart 1995.
  • Ziegler, K.-H.: Völkerrechtsgeschichte: Ein Studienbuch. München 1994.
  • Andreas Zack, Studien zum "Römischen Völkerrecht" (Göttingen 2001)
Quelle:
Artikel Foedus aus der freien Enzyklopädie Wikipedia mit dieser Versionsgeschichte
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