Ein Fondssparplan ist ein Sparvertrag mit regelmäßiger Einzahlung in einen Investmentfonds.
Das Fondssparen als regelmäßige Investition eines Geldbetrages kann auch außerhalb einer vertraglichen Bindung erfolgen, indem ein Anleger bei einer Fondsgesellschaft oder direkt bei einigen Börsen Anteilsscheine kauft, vielfach durch Vermittlung einer Bank oder eines Vermögensberaters. Die erworbenen Fondsanteilscheine werden in einem Wertpapierdepot aufbewahrt.
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Geht der Anleger mit einem Fondssparplan eine vertragliche Bindung zur regelmäßigen Einzahlung bei seinem Vertragspartner ein, gewährt ihm der Vertragspartner in vielen Fällen Kostenvorteile gegenüber dem vertraglich ungebundenen Fondssparen.
Das Zahlungsintervall ist für gewöhnlich in typischen, von der jeweiligen Fondsgesellschaft vorgegebenen Perioden (z. B. monatlich, vierteljährlich) frei wählbar. Durch die Wahl des zu besparenden Fonds können Fondssparpläne hinsichtlich Sicherheit, Verfügbarkeit, Rendite und Anlageschwerpunkt auf die individuellen Sparziele abgestimmt werden.
Fondsparpläne sind mittlerweile bei fast allen Filialbanken und Direktbanken i. d. R. ab 50 € monatlich möglich. Die Fonds und deren Gewichtung am Investitionsvolumen können in der Regel frei gewählt werden. Es gibt Aktien-, Obligationen-, Geldmarkt-, gemischte und Indexfonds.
Am Ende der Sparphase kann der Anleger frei über sein angespartes Vermögen verfügen. Er kann es sich auszahlen lassen oder z.B. mit einer Bank oder Anlagegesellschaft einen Auszahlungsplan vereinbaren, der zu einer feststehenden monatlichen Rente führt.
Kosten entstehen dem Anleger in Form des Ausgabeaufschlages, der bei jeder Rate anfällt, den Verwaltungs- und Managementgebühren, welche kontinuierlich anfallen, sowie den Depotgebühren (üblicherweise ein jährlicher Festbetrag). Direktbanken und Vermittler, die mit Fondsbanken zusammenarbeiten, bieten Depots an, bei denen ein Rabatt auf den Ausgabeaufschlag gewährt wird. Bei freien Fondsvermittlern ist sogar ein Rabatt bis zu 100% möglich.
Der Anleger partizipiert an der Wertentwicklung des Investmentfonds und an eventuellen Ausschüttungen, im Falle von Aktienfonds z.B. der Dividende. Bei regelmäßiger, langfristiger Anlage gleich bleibender Beträge führt die automatische Ausnutzung von Kursschwankungen zu einer Rendite, die über der Rendite der gekauften Anteilsscheine liegt. Dieser Effekt wird als Durchschnittskosteneffekt (auch Cost-Average-Effekt) bezeichnet. Er kommt dadurch zustande, dass der Anleger bei niedrigem Kurs des Fonds für den festen Betrag zahlenmäßig mehr Anteile erwirbt, bei hohem Kurs jedoch weniger Anteile kauft. Über Gewinn oder Verlust entscheidet der Wert der Fondsanteile zum Zeitpunkt der Auszahlung, für den vor allem die Börsenkursentwicklung maßgeblich ist.
Versicherungsgesellschaften bieten Versicherungsprodukte mit ähnlicher Funktionsweise an. Vorteil dieser Fondspolicen genannten Produkte ist die herausgezögerte Besteuerung der Ausschüttungen, wodurch der Zinseszins dem Anleger zugute kommt. Nachteil sind zusätzlichen Gebühren, welche die Nettorendite schmälern, insbesondere dann, wenn der Anleger vor dem ursprünglich vorgesehenen Ablaufdatum der Fondspolice auf sein Vermögen zugreifen will. Auf der Internet-Seite der Stiftung Warentest lässt sich mit Hilfe eines Rechners abschätzen, ob der Steuervorteil die durch Gebühren anfallenden Kosten überwiegt.