Als Fraktion (im Österreichischen Nationalrat: Klub) bezeichnet man einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten in einem Parlament oder anderen politischen Gremien (zum Beispiel einem Gemeinderat) zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele.
Eine Fraktion bilden in der Regel die Mandatsträger, die im Parlament einen Sitz haben und derselben Partei angehören. Fraktionen gibt es in fast allen parlamentarischen (Bundestag, Landesparlamente) und sonstigen Vertretungen (z. B. Landschaftsverbände, Kreistage, Stadträten oder -vertretungen). Sie haben einen besonderen Status, der mit zusätzlichen parlamentarischen Rechten und meist auch finanziellen Zuwendungen verbunden ist. Damit eine Gruppierung diesen Fraktionsstatus erhält, ist meist eine Mindestzahl von Abgeordneten beziehungsweise Mitgliedern oder die Erfüllung eines anderen Quorums vorgeschrieben.
Auch Abgeordnete verschiedener Parteien können sich zu einer Fraktionsgemeinschaft zusammenschließen. Ebenso ist die Aufnahme einzelner unabhängiger Abgeordneter oder aus ihrer ursprünglichen Fraktion ausgetretener Mandatsträger möglich.
Geleitet wird eine Fraktion in der Regel von einem Vorsitzenden. Die GRÜNEN haben jedoch in der Regel eine Doppelspitze. Siehe dazu auch den Artikel Fraktion (Bundestag).
Als Grundlage für eine effiziente Arbeit von Fraktionen wird die Fraktionsdisziplin angesehen, die jedoch in einem gewissen Widerspruch zu dem in Art. 38 Abs. 1 S. 2 des Grundgesetzes verankerten Prinzip des freien Mandats steht.
Bei fraktionsschädigendem Verhalten kann ein Mitglied ausgeschlossen werden, was jedoch gerichtlich nachprüfbar ist. Der ausgeschlossene Abgeordnete als verliert dadurch sein Mandat nicht, sondern bleibt als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.
Auch ein Parteiauschluss oder Parteiaustritt eines Abgeordneten hat nicht automatisch einen Ausschluss aus der Fraktion zur Folge.
Im Deutschen Bundestag existiert zusätzlich zum Fraktionsstatus auch der Status als Gruppe für Abgeordnetenzusammenschlüsse unterhalb der Fraktionsstärke, welche jedoch der Anerkennung des Bundestags bedarf.
Siehe auch: Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Text der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sowohl im österreichischen Nationalrat als auch bei den Landtagen der einzelnen Bundesländer heißen die Fraktionen „Klub“ und werden von Klubobleuten geführt.
Hingegen werden die Fraktionen des Bundesrates als solche bezeichnet. Sie werden von Fraktionsvorsitzenden geführt.
Siehe auch: Text des Bundesgesetzes über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975)
Text der Geschäftsordnung des Bundesrates
Im schweizerischen Parlament bilden mindestens fünf Abgeordnete eine Fraktion, wobei deren Mitglieder auch verschiedenen Kammern (Nationalrat bzw. Ständerat) angehören können. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, Mitglieder in die Kommissionen zu entsenden. Für den Parlamentsbetrieb sind die Fraktionen und nicht etwa die politischen Parteien maßgebend, die nirgends in den Parlamentsgesetzen vorkommen.
Fraktionszwang ist in der Schweiz untersagt und kann auch de facto nur wenig effizient ausgeübt werden. Die Mitglieder der Fraktionen – vor allem derjenigen, die in der Mitte des politischen Spektrums stehen – machen von dieser Freiheit regen Gebrauch. Dies wird durch zwei Faktoren begünstigt: