Die Stadt Danzig wurde auf Grund ihrer strategischen Bedeutung durch die günstige Lage an der Mündung der Weichsel in die Ostsee zweimal in ihrer Geschichte zur „Freien Stadt“ erklärt: zur Zeit der Napoleonischen Kriege und zwischen dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Zusammen mit einigen Orten in der Umgebung war sie politisch unabhängig von den angrenzenden Staaten.
Inhaltsverzeichnis
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Nach der Niederlage Friedrich Wilhelms III. gegen Napoleon I., musste Preußen das erst mit der Zweiten Polnischen Teilung erworbene Danziger Territorium im Tilsiter Friedensvertrag vom 7. und 9. Juli 1807 Frankreich zur Verfügung stellen. Das geschah nach einer Belagerung der Stadt durch französische Truppen von Mitte März bis zum 27. Mai 1807, dem Tag der Übergabe. 4000 Zivilisten waren in dieser Zeit durch Entbehrungen ums Leben gekommen.
Am 21. Juli 1807 wurde aus der Stadt Danzig nebst angrenzendem Gebiet an der Weichselmündung die Republik Danzig ausgerufen. Nach Artikel 19 des Tilsiter Friedensvertrages war Danzig in einem Umkreis von zwei deutschen Meilen von Napoleon I. zur Freien Stadt unter dem Schutz der Könige von Preußen und Sachsen erklärt worden. Der sächsische König Friedrich August I. war dabei zugleich Herzog des Herzogtums Warschau. Faktisch lag die Macht bei dem französischen Gouverneur Jean Rapp. Die Aufgabe der Stadt bestand jetzt im Wesentlichen darin, französische Einquartierungen zu ertragen und unmäßige Kontributionen aufzubringen.
Nach dem Scheitern Napoleons in Russland im Winter 1812 schloss die russische Armee Ende Januar 1813 die Festung Danzig ein. Etwa 40.000 französische Soldaten befanden sich zu diesem Zeitpunkt in der Stadt. Nach deren Abzug am 2. Januar 1814 wurde nach den Regelungen des Wiener Kongresses die Freie Stadt Danzig noch im selben Jahr mit der preußischen Provinz Westpreußen wieder vereinigt und im Süden Polens 1815 die Republik Krakau ausgerufen.
Der Gränztractat vom 6. Dezember 1807 umschrieb die Abgrenzung gegenüber Preußen. Danach umschloss das Gebiet der Freien Stadt Danzig etwa das der späteren preußischen Kreise Danziger Höhe und Danziger Niederung. Im Nordosten umfasste es noch den Ort Polsk (= Narmeln) auf der Frischen Nehrung, während im Westen Zoppot preußisch blieb.
Da Danzig gehalten war, auf eigene Kosten einen Leuchtturm an der Spitze der Halbinsel Hela und bei Rukokowa zu unterhalten, gehörte auch der südöstliche Teil dieser Halbinsel zum Gebiet der Freien Stadt Danzig.
| Freie Stadt Danzig (deu.) Wolne Miasto Gdańsk (pl.) |
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| Amtssprache | Deutsch, Polnisch als anerkannte Minderheitensprache | ||||
| Hauptstadt | Danzig | ||||
| Staatsform | Republik | ||||
| Staatsoberhaupt | nicht vorgesehen, faktisch Präsident des Senates | ||||
| Regierungschef | Präsident des Senates | ||||
| Fläche | 1938: mit-ohne Hafengewässer 1.966-1.893 km² | ||||
| Einwohnerzahl | 1939: 388.195[1] | ||||
| Währung | bis 1923: Mark ab 18. Dezember 1923: Gulden |
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| Nationalhymne | Für Danzig von Paul Enderling | ||||
| Nationalfeiertag | 15. November | ||||
| Zeitzone | UTC+1 | ||||
| Kfz-Kennzeichen | DA | ||||
Die Freie Stadt Danzig - die Stadt Danzig und das mit ihr verbundene Gebiet - bestand als teilsouveräner, selbstständiger Freistaat unter dem Schutz des Völkerbundes von 1920 bis 1939.
Der Versailler Vertrag verfügte mit seinem Inkrafttreten am 10. Januar 1920 in den Artikeln 100 bis 108 die Abtretung von Kreisen und Kreisteilen der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig[2].
Aus ihnen wurden die Stadtkreise Danzig und Zoppot gebildet und die Landkreise Danziger Höhe, Danziger Niederung und Großes Werder.
Am 15. November 1920 konstituierte sich die neue Freie Stadt Danzig (poln. Wolne Miasto Gdańsk).
Dieser völkerrechtlich einmalige Status wurde der Stadt gegen den Willen Polens sowie der überwiegend deutschen Bevölkerung (Volkszählung von 1910: 97,82% deutschsprachig) als auch gegen den Willen der jüdischen Gemeinde in der Stadt verliehen. Die Stadt wurde außenpolitisch von Polen vertreten; Polen hatte eine Teilhoheit über die Verkehrswege der Stadt, insbesondere den Hafen. Die Stadt besaß keine Einwanderungsbeschränkungen und hatte einen Freihafen.
Seit dem 1. Januar 1922 bildeten die Freie Stadt Danzig und Polen ein einziges Zollgebiet, das der Gesetzgebung und den Tarifen Polens unterlag. Die Danzig-polnische Wirtschaftsgemeinschaft folgte am 1. April 1922, am 14. Juni 1922 gab sich der Staat eine Verfassung, die sich an der der Weimarer Republik orientierte.
In den 1920er Jahren wurde die Stadt zu einem Zentrum der jüdischen Auswanderung nach Übersee. Zwischen 1920 und 1925 emigrierten 60.000 Juden durch Danzig über den Atlantik. Die jüdische Gemeinde in der Stadt sah sich zunehmend Repressionen ausgesetzt, Beschwerden beim Hochkommissariat des Völkerbundes blieben wirkungslos. Rücksichtnahme auf außenpolitische Begebenheiten verzögerte die erstmalige Einführung der antijüdischen Nürnberger Gesetze außerhalb des Deutschen Reichs.
Ebenso war die Stadt eine der Hochburgen von Deutschkonservativen und später nationalsozialistischen Gruppen. Bereits bei den Wahlen am 16. November 1930 wurde die NSDAP zur zweitstärksten Partei, mit der Wahl vom 28. Mai 1933 erlangten die Nationalsozialisten im Volkstage die absolute Mehrheit. Sie bauten diese in der Wahl 1935 noch aus. Ab 1933 war der Status noch weitgehend unumstritten, was im Rahmen des deutsch-polnischen Nichtangriffspaktes vom 26. Januar 1934 bekräftigt wurde.
Am 18. Dezember 1923 wurde die bisherige deutsche Währung durch den Danziger Gulden zu 100 Pfennig ersetzt, der an die britische Währung gekoppelt war. 25 Gulden entsprachen 1 britischen Pfund. Am 15. Oktober 1939 wurde der Danziger Gulden abgeschafft und durch die Reichsmark zum Kurs von 0,70 RM umgetauscht.
Am 1. September 1939, einen Tag nachdem der Senat die Verdienstmedaille Danziger Kreuz beschlossen hatte, beschoss die Wehrmacht die Westerplatte. Die Freie Stadt Danzig kam zum Deutschen Reich und blieb dort – jetzt als ehemalige Freie Stadt Danzig – vorläufig weiter bestehen. Etwa 600 in der Stadt verbliebene jüdische Einwohner und hier lebende Polen wurden verhaftet, geschlagen und in Konzentrationslager und Ghettos deportiert (siehe auch KZ Stutthof).
Die Eingliederung der Freien Stadt Danzig in das Deutsche Reich, verkündet durch den am selben Tag ernannten Gauleiter Albert Forster, erfolgte als vorgebliche Verfassungsabänderung unter Verfassungsbruch gem. Art. 49 DanV[3] und war damit völkerrechtswidrig (keine Zustimmung des Völkerbundes) und ungültig; im Verlauf des nationalsozialistischen Eroberungskriegs ging sie am 26. Oktober 1939 im neuen Reichsgau Westpreußen, später Danzig-Westpreußen auf.
Nach dem Krieg wurde die Freie Stadt Danzig von den Siegern genau so behandelt wie das Deutsche Reich. Das Gebiet der Freien Stadt Danzig wurde am 30. März 1945 [4] in die polnische Wojewodschaft Gdansk einverleibt und mit dem Gesetz vom 11. Januar 1949 [5] zusammen mit den eh. dt. Gebieten östlich der Oder/Neiße in die polnische Staatsverwaltung eingegliedert. Voraussetzungen hierfür gaben die Verwaltungsbestimmungen des Potsdamer Abkommens vom 2. August 1945 (Punkt IXb, Supplement Nr. 1, Berlin 1946, S. 3-20)[6]. Die Endgültigkeit der deutsch-polnischen Grenze wurde im Zwei-plus-Vier-Vertrag am 14. November 1990 [7] noch einmal durch das vereinigte Deutschland bestätigt, allerdings lt. Antwort 4/3263[8] der Bundesregierung ohne Bezug auf die ehemalige Freie Stadt Danzig, da diese seit 1920 nicht mehr zu Deutschland gehört.
Die geschichtliche Bezeichnung Hansestadt wurde der Freien Stadt Danzig von den Alliierten und Assoziierten Hauptmächten verweigert. Im Übrigen trat der genehmigte Verfassungsentwurf als Verfassung am 11. August 1920 in Kraft; Veränderte Fassung vom 14. Juni 1922[9]
Danach fungierte als oberste Regierungsbehörde der Präsident des Senats. Dieser war seinerseits dem Parlament, d. h. dem Volkstag verantwortlich. Ein Staatsoberhaupt war nicht vorgesehen.
Die eigentliche Stadt Danzig verlor ihre kommunale Selbständigkeit. Sie blieb zwar als Stadtgemeinde und Stadtkreis bestehen; ihre gemeindlichen Angelegenheiten galten aber als solche des Staates und wurden von Senat und Volkstag wahrgenommen. Einen Oberbürgermeister der Stadt Danzig gab es damit nicht mehr.
Die übrigen bisherigen Verwaltungsbehörden wurden den Danziger Verhältnissen angepasst und blieben im Allgemeinen bestehen.
Die Freie Stadt Danzig stand unter dem Schutz des Völkerbundes, der einen Hochkommissar[10] in Danzig einsetzte. Dieser entschied alle Streitigkeiten zwischen dem Freistaat und Polen als erste, der Völkerbundsrat in Genf als letzte Instanz.
Am 23. August 1939 setzte der Senat den bisherigen Danziger Gauleiter der NSDAP Albert Forster als Staatsoberhaupt ein.
Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 übernahm Albert Forster als selbsternanntes Staatsoberhaupt und Gauleiter unter Aufhebung der Danziger Verfassung die gesamte gesetzgebende und vollziehende Gewalt.
Durch Staatsgrundgesetz vom gleichen Tage erklärte er das Gebiet der Freien Stadt Danzig zum Bestandteil des Deutschen Reiches. Dieser Anschluss wurde durch Reichsgesetz vom gleichen Tage in der Berliner Sitzung des Reichstages auch vollzogen.
Der Versailler Vertrag verfügte mit seinem Inkrafttreten am 10. Januar 1920 die Abtretung der folgenden Kreise der preußischen Provinz Westpreußen, Regierungsbezirk Danzig, an die Alliierten und Assoziierten Hauptmächte zur Bildung der Freien Stadt Danzig:
Diese Kreise und Kreistrümmer wurden wie folgt zusammengeschlossen:
Zum 24. Dezember 1920 wurde die Nordostgrenze der Freien Stadt Danzig zu Gunsten des Deutschen Reiches dahingehend abgeändert, dass die Landgemeinden Pröbbernau aus dem Landkreis Danziger Niederung und die Landgemeinde Zeyerniederkampen und der Gutsbezirk Nogathaffkampen aus dem Landkreis Großer Werder an den Landkreis Elbing zurückfielen. Jedoch blieben die Landgemeinden Zeyer und Zeyervorderkampen bei der Freien Stadt Danzig.
Zum 1. Juli 1926 und 15. August 1933 fanden größere Eingemeindungen zugunsten des Stadtkreises Danzig statt.
Entsprechend der Entwicklung im Deutschen Reich wurden 1929 auch im Danziger Gebiet die noch bestehenden Gutsbezirke aufgelöst und mit anderen Landgemeinden vereinigt. Ausgenommen von dieser Regelung wurden lediglich die unbewohnten Forstgutsbezirke, die bestehen blieben.
Im Übrigen veränderten sich die inneren Verwaltungsgrenzen bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges im wesentlichen nicht mehr.
Nach Konstituierung der Freien Stadt nahm das neugegründete Danziger Obergericht die bisherigen Aufgaben des Reichsgerichts in Leipzig, des Berliner Kammergerichts und des Danziger Oberlandesgerichts wahr. Im Übrigen blieb die bisherige Gliederung in ein Landgericht und vier Amtsgerichte bestehen.
Polen war zugestanden worden, zur Postversorgung im Danziger Hafen einen eigenen Postdienst einzurichten. Das wurde exzessiv dahin ausgelegt, dass am 5. Januar 1925 im gesamten Stadtgebiet zehn polnische Briefkästen aufgehängt wurden und polnische Postbedienstete in Danzig ihre Briefzustellungen vornahmen. Es entspann sich über die Zulässigkeit dieser Maßnahmen ein längerer Streit zwischen den Danziger und polnischen Behörden. Der daraufhin angerufene Völkerbundsrat traf daraufhin auf das Gutachten des Ständigen Internationalen Gerichtshofs vom 11. Mai 1925 die Entscheidung, dass in einem näher umgrenzten Gebiet, das den Hafen und die gesamte Danziger Innenstadt umfasste, polnische Postkästen aufgehängt bleiben durften.
Das polnische Postgebäude wurde vertragswidrig befestigt und mit polnischem militärischen Schutz versehen.
Am 1. September 1939 eroberten Truppen der SS-Heimwehr Danzig die polnische Post; ein Ereignis, dem Günter Grass ein Kapitel seines Romans Die Blechtrommel widmet.
Siehe auch: Danziger Postgeschichte
'Kraftfahrzeuge': Das Danziger Unterscheidungskennzeichen (ovales Nationalitätszeichen) für Kraftfahrzeuge war „DA“[11]. Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Nummernschild) dagegen begann mit DZ gefolgt von einer 1- bis 5-stelligen Nummer. 1956 wurden für die 1945 besetzten Ostgebiete des Deutschen Reiches und das Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig Kürzel reserviert, so HDG für Danzig (auch BR für Breslau, KÖ für Königsberg i. Pr. etc.).
'Flugzeuge': Das Danziger Staatszugehörigkeitszeichen für Flugzeuge war gemäß "Verordnung über Luftverkehr" vom 6.1.1937 (GBl. f. d. FS Danzig Nr. 8 vom 28.1.1937, Seite 29 ff) aus den Buchstaben YM gebildet (gefolgt von einer Zahlen- und Buchtabenkombination); Das Zeichen war gemäß diesem Gesetz mit der Staatsflagge am Heck sichtbar am Flugzeug zu führen.
Die Abtrennung des Danziger Gebietes vom Deutschen Reich hatte ursprünglich als Begründung, dem neuen polnischen Staat einen gesicherten Zugang zum Meer zu verschaffen. Dem diente ein besonderer Hafenausschuss, der die widerstreitenden Interessen Danzigs und Polens ausgleichen sollte.
Gleichwohl schuf Polen in den Folgejahren nach 1920 eine durch Polen allein kontrollierbare sichere Umgehung des Freistaates. Nördlich von Danzig legte Polen den neuen Hafen Gdynia auf dem Gebiet der alten deutschen Landgemeinde Gdingen an und verband ihn über die neue Kohlenmagistrale durch den polnischen Korridor mit dem polnisch gewordenen ostoberschlesischen Industriegebiet.
Bereits im Jahre 1933 übertraf der Güterumschlag über Gdingen (Gdynia) den des Danziger Hafens.
Als im August 1920 die Rote Armee vor Warschau stand, sollte Polen über Danzig dringend benötigte Munitionslieferungen aus Saloniki erhalten. Deren Ausladung wurde durch einen Streik der Danziger Hafenarbeiter verhindert.
Daraufhin wurde Polen zugestanden, auf der Westerplatte an der Mündung der Alten Weichsel ein Munitionsdepot anzulegen und zu dessen Schutz auch eine militärische Besatzung dort zu stationieren. In der Folgezeit wurde diese Anlage militärisch befestigt. Sie unterstand zwar weiterhin den Danziger Behörden, war also nicht exterritorial, durfte aber nur nach vorheriger Anfrage inspiziert werden.
Mit den Schüssen des deutschen Linienschiffes Schleswig-Holstein auf die Westerplatte begann am 1. September 1939 der Zweite Weltkrieg.
Das Gebiet der Freien Stadt Danzig bildete den Gau Danzig der NSDAP. Dieser war abweichend von der staatlichen Gliederung in 9 Kreise der NSDAP eingeteilt:
Adelung-1793: Stadt-Musicant, der · Stadt-Physicus, der · Stadt-Major, der · Quartier-Stadt, die · Stadt, die
Brockhaus-1809: Danzig · Danzig · Die freie Reichsstadt Nürnberg · Die Stadt Warschau · Die Stadt Mantua
Brockhaus-1837: Danzig · Freie Städte · Freie Bauern · Stadt
Brockhaus-1911: Danzig [2] · Danzig · Freie Reichsstädte · Freie Künste · Freie Städte · Neue Freie Presse · Freie und Hansestädte · Freie Kirche im freien Staate · Freie Ämter · Freie · Freie Gemeinden · Freie Berufe · Stadt · Daman, Stadt · Leoninische Stadt
DamenConvLex-1834: Danzig · Freie Künste · Rom (die Stadt) · Ofen (die Stadt)
Goetzinger-1885: Sieben freie Künste · Freie Künste
Herder-1854: Danzig · Freie Städte · Freie Wirthschaft · Sieben freie Künste · Freie · Freie Gemeinden · Freie Künste · Stadt
Lueger-1904: Freie Kurven · Freie Bahn · Energie, freie
Meyers-1905: Danzig [2] · Danzig [1] · Freie Reichsstädte · Freie Städte · Freie Künste · Freie Liebe · Ins Freie fallen · Neue Freie Presse · Freie Wirtschaft · Freie wirtschaftliche Gruppe · Freie Bühnen · Freie Bühne für modernes Leben · Freie · Freie deutsche Agrarvereinigung · Freie Kirche im freien Staat · Freie Hand · Freie Gemeinden · Weil der Stadt · Stadt · Ewige Stadt · Kreiseximierte Stadt · Leonīnische Stadt
Pierer-1857: Danzig [2] · Danzig [1] · Freie Meernesseln · Freie Künste · Freie Schicht · Freie Orte · Freie Kirche · Freie Bauern · Freie Ämter · Freie Handwerker · Freie Gemeinden · Stadt Kyll · Stadt Worbis · Stadt... · Stadt Ilm · König Bell's-Stadt · Schwarze Stadt · Stadt