Als freier Träger wird in den Sozialgesetzbüchern (SGB) ein Träger von Sozialhilfe, Jugendhilfe oder anderen Hilfemaßnahmen bzw. Angeboten bezeichnet, der nicht öffentlicher Träger (Gemeinde, Landkreis, Land, Bund) ist. In der engeren Wortbedeutung wird auch ein kommerzieller, gewinnorientierter Träger nicht als freier Träger bezeichnet, womit sich der Kreis auf die gemeinnützigen Vereine/ die gemeinnützigen Gesellschaften sowie die Wohlfahrtsverbände beschränken würde.
Zunehmend drängen in allen Bereichen sozialer Dienstleistungen auch kommerzielle Anbieter auf den Markt. Während diese früher zumeist von der öffentlichen Finanzierung ausgeschlossen waren, sind hier deutliche Veränderungen zu verzeichnen. Somit verwischen sich die Grenzen und eine eindeutige Bestimmung des Begriffs "freier Träger" ist kaum noch möglich.
Auch wird bezweifelt, dass die zuweilen bestehende Privilegierung der traditionellen freien Träger bei der öffentlichen Bezuschussung mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist, sodass eine weitere Entwicklung der Trägerlandschaft zu erwarten ist.
Der freie Träger führt entsprechend seinem eigenen Auftrag und seinem Selbstverständnis Maßnahmen durch (z.B. Ferienlager für Kinder), unterhält Einrichtungen (wie Altenclubs) oder macht Angebote (beispielsweise Erziehungsberatung). Hierfür erhält der freie Träger Zuschüsse der öffentlichen Hand. Traditionell waren diese Zuschüsse nicht kostendeckend, sondern sollten nur das Engagement des freien Trägers stützen (siehe auch Subsidiarität)
Mit der seit den 1990er Jahren stärker gewordenen Einforderung öffentlicher Verantwortung und dem gleichzeitigen Rückzug der kommunalen Träger verändert sich auch die Trägerlandschaft und kostendeckende öffentliche Zuschüsse werden immer häufiger verlangt und gezahlt.
Bundesweit bekannte freie Träger sind (Auswahl):
Die ersten sechs Verbände sind Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Sie sind zusammengeschlossen in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege.(siehe auch Freie Wohlfahrtspflege)
Brockhaus-1911: Freier Verkehr
Lueger-1904: Peiner-Träger · Stabile Träger · Paulische Träger · Magnetnadel, -träger · Néville-Träger · Townsche Träger · Träger [4] · Warren-Träger · Träger [3] · Träger [1] · Träger [2] · Gerber-Träger · Joly-Träger · Genietete Träger · Durchlaufende Träger, Balken, Bogen · Einfache Träger · Lohsesche Träger · Lavessche Träger · Labile Fachwerke, labile Träger · Kombinierte Träger · Kontinuierliche Träger · Freier Raum
Meyers-1905: Träger [1] · Träger [2] · Magnetismus, freier · Freier Verkehr · Freier Wille
Pierer-1857: Träger · Freier Wille · Freier Theil