| Flagge | Wappen |
|---|---|
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(Details) |
| Karte | |
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| Daten aus dem Jahr 1925 | |
| Landeshauptstadt | Stuttgart |
| Regierungsform | Republik |
| Staatsoberhaupt | Staatspräsident |
| Verfassung | Verfassung vom 25.09.1918 |
| Bestehen | 1918-1945 |
| Fläche | 19.508 km² |
| Einwohner | 2.580.235 |
| Bevölkerungsdichte | 132 Einwohner/km² |
| Religionen | 68,0 % Ev. 30,9 % Röm.-Kath. 0,4 % Juden 0,73 % Sonstige |
| Entstanden aus | Königreich Württemberg |
| Aufgegangen in | Württemberg-Baden; Württemberg-Hohenzollern |
| Heute (Teil von): | Baden-Württemberg |
| Hymne | Preisend mit viel schönen Reden |
| Lage im Deutschen Reich | |
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| Reichsrat | 4 Stimmen |
| Kfz-Kennzeichen | III A,C,D,E,H,K, M,P,S,T,X,Y,Z |
| Verwaltung | 1 Stadtbezirk 63(61) Oberämter 1.875 Gemeinden |
Der Freie Volksstaat Württemberg war ein Land des Deutschen Reiches in der Zeit der Weimarer Republik und der Nachfolger des Königreichs Württemberg.
Inhaltsverzeichnis |
Die geographischen Gegebenheiten des Freien Volksstaats Württemberg waren dieselben wie im Königreich Württemberg und werden dort im Kapitel Geographie beschrieben.
Am 9. November 1918 ordneten König Wilhelm II. und das Staatsministerium eine konstituierende Landesversammlung an, die nach allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl durch alle württembergischen Staatsangehörigen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, gewählt werden sollte. Die Aufgabe der Versammlung war, eine Verfassung auf demokratischer Grundlage auszuarbeiten. Auf diese Weise sollte über die künftige Regierungsform Württembergs entschieden werden. In der Anordnung heißt es durch den König, der beim Volke sehr beliebt war "[...] dass seine Person niemals ein Hindernis einer von der Mehrheit des Volkes geforderten Entwicklung sein wird, wie er auch bisher seine Aufgabe einzig darin erblickt hat, dem Wohl und den Wünschen seines Volkes zu dienen."
Am Abend des gleichen Tages kam es in Stuttgart zur sozialistischen Revolution, der Volksstaat Württemberg wurde ausgerufen. Der Mehrheitssozialdemokrat Wilhelm Keil sprach auf dem Schlossplatz vor fast 100.000 Zuhörern und proklamierte die „Soziale Republik“ [1]. Eine provisorische sozialistische württembergische Regierung wurde gebildet. Chef der provisorischen Regierung war der Mehrheitsssozialdemokrat Wilhelm Blos. Zwei Tage später wurde aus der provisorischen Regierung mit der Aufnahme der bürgerlichen Minister Liesching (Demokrat) und Kiene (Zentrum), die der letzten königlichen Regierung angehört hatten, sowie dem nationalliberalen Abgeordneten Baumann eine Allparteienregierung gebildet.
Am 16. November 1918 entband der Kabinettschef der königlichen Regierung im Auftrage des Königs mit einem Schreiben an die provisorische Regierung alle Staatsdiener von ihrem Diensteid gegenüber der Person des Königs. Somit war der Beamtenapparat, der nicht verändert wurde und damit den Fortbestand der Verwaltung sicherte, eine wichtige Stütze der provisorischen Regierung im Kampf gegen die radikalen Kräfte. In einer Bekanntmachung an das Württemberger Volk vom 30. November 1918 legte König Wilhelm II. freiwillig die Krone nieder und dankte allen, die ihm und Württemberg in seiner 27 Jahre währenden Regierungszeit treu dienten. Mit dem Thronverzicht einhergehend nahm er den Titel eines Herzogs von Württemberg an.
Im Januar 1919 schlug Wilhelm Blos, der sich mit seinen Ministern zur Sicherheit zeitweilig in den Turm des halb fertig gestellten Stuttgarter Hauptbahnhofs begeben hatte, mit Hilfe der von Leutnant Paul Hahn aufgestellten Sicherheitskräfte einen Aufstand der Spartakisten nieder. Außerdem bekämpfte er Ende März einen Generalstreik in Stuttgart und Umgebung erfolgreich durch die Ausrufung des Belagerungszustands [2]. Da die USPD den Aufstand der Spartakisten unterstützt hatte, wurden Arthur Crispien und Ulrich Fischer bereits im Januar 1919 aus der Regierung entlassen. Schon zuvor war Crispien, der vorsitzende Repräsentant der USPD, gegenüber Blos ganz in den Hintergrund getreten. Die Regierung stellte nicht nur in Württemberg Ruhe und Ordnung wieder her, sondern schickte im April 1919 auch württembergische Truppen für die Beseitigung der Münchner Räterepublik nach Bayern, wo sie zusammen mit preußischen Verbänden erfolgreich zum Einsatz kamen.
Schon am 11. Dezember 1918 wurde die Wahlordnung zur verfassungsgebenden württembergischen Landesversammlung erlassen und am 12. Januar 1919 die Wahl durchgeführt. Sie ergab für die von Blos vertretenen Mehrheitssozialisten 52, für die Demokraten und Nationalliberalen zusammen 38 und für das Zentrum 31 Mandate. Die drei Parteigruppierungen der sogenannten Weimarer Koalition, die die Regierung stützten, konnten somit vier Fünftel aller Abgeordneten auf sich vereinigen. Die aus Bauernbund, Weingärtnerbund und Bürgerpartei bestehende Rechte zählte 25, die radikale Linke der USPD lediglich 4 Mandate. Die Landesversammlung trat erstmals am 23. Januar 1919 zusammen. Sie bestätigte am 29. Januar 1919 die bisherige provisorische Regierung im Amt und beauftragte Blos als Ministerpräsidenten mit der weiteren Ausübung der Regierungsgeschäfte. Am 14. Februar 1919 hatte sich die provisorische Regierung aufgrund eines Beschlusses der Versammlung in „Staatsregierung“ umbenannt. Am 7. März 1919 wurde der bisherige Ministerpräsident mit 100 von 129 Stimmen zum Staatspräsidenten gewählt.
Die neue Verfassung wurde am 26. April 1919 verabschiedet und trat am 20. Mai 1919 in Kraft. Da die Verfassung allerdings in einigen Punkten der Verfassung des Deutschen Reiches, in Kraft getreten am 14. August 1919, widersprach, musste sie überarbeitet werden und trat schließlich als Verfassung Württembergs am 25. September 1919 in Kraft, genau einhundert Jahre nach der Verkündigung der ersten Verfassung Württembergs am 25. September 1819. Mit dem Inkrafttreten der Verfassung des Freien Volksstaats wurden die Arbeiter- und Soldatenräte, die die Revolution von 1918 getragen, aber nun ihre politische Bedeutung verloren hatten, auch formal aufgehoben. Am 4. Oktober 1919 wurde Staatspräsident Blos auf die am 25. September verabschiedete neue Verfassung Württembergs vereidigt.
Die stabilen politischen Verhältnisse Württembergs gestatteten es der Regierung Blos während des Kapp-Putsches, die Reichsregierung sowie die Nationalversammlung vom 15. bis 20. März 1920 in Stuttgart aufzunehmen und ihnen hier einen sicheren Aufenthalt zu verschaffen.
Bei den ersten regulären Landtagswahlen vom 6. Juni 1920 erlitten die Mehrheitssozialdemokraten und die Demokraten jeweils eine deutliche Niederlage. Daraufhin beschloss der Landesvorstand der SPD, der neu zu bildenden Regierung nicht mehr anzugehören, womit Blos und Keil zwar nicht einverstanden waren, sich aber schließlich dem Willen der Partei beugten. Der Demokrat Johannes Hieber, welcher Nachfolger von Wilhelm Blos als württembergischer Staatspräsident wurde, würdigte nach seiner Wahl die Verdienste des Amtsvorgängers bei der Bewältigung der großen Probleme nach dem verlorenen Weltkrieg.
Von 1920 bis 1924 bildeten die Demokraten und das Zentrum das Kabinett Hieber, welches zeitweise eine von den Sozialdemokraten tolerierte Minderheitsregierung war. Lediglich vom 7. November 1921 bis 2. Juni 1923 war die Weimarer Koalition in Württemberg noch einmal komplett, da der Sozialdemokrat Wilhelm Keil als Arbeits- und Ernährungsminister der Regierung Hieber mit angehörte. Bei zwar relativer politischer Stabilität in Württemberg hatte diese Regierung mit den gewaltigen Problemen der nachkriegsbedingten Inflation und der 1923 wegen des Ruhrkampfs ausgelösten Hyperinflation zu tun. Als im Sommer 1920 kommunistisch beeinflusste Arbeiter in den Fabriken von Daimler, Bosch und der Maschinenfabrik Esslingen gegen den neu eingeführten Lohnsteuerabzug demonstrierten, ließ die württembergische Regierung diese Betriebe am Morgen des 26. August 1920 von Polizeikräften besetzen. Die radikalen Arbeiterräte reagierten mit dem Aufruf zum Generalstreik. Die Polizei unter Führung des bewährten und regierungstreuen „roten Hahns“ konnte den Generalstreik, unterstützt von vielen Freiwilligen (insbesondere Studenten), innerhalb von 14 Tagen niederwerfen. Die Regierung verschanzte sich in dieser Krise wieder im Turm des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs.[3] Im August 1921 erschütterte der Mord an dem württembergischen Zentrumspolitiker Matthias Erzberger die Öffentlichkeit. Im Juni 1922 kamen Reichskanzler Joseph Wirth und Außenminister Walther Rathenau, der Unterhändler des Vertrags von Rapallo, nach Stuttgart. Rathenau hielt vor geladenen Gästen der Württembergischen Gesellschaft eine Rede und traf sich mit der württembergischen Regierung zu Gesprächen.[4] Zwei Wochen später wurde die Nachricht von seiner Ermordung bekannt. Der Deutschvölkische Schutz- und Trutzbund, der mit dem Attentat in Zusammenhang gebracht wurde, ist in Württemberg daraufhin nicht verboten worden.[5] Es ist allerdings den Völkischen und auch den Nationalsozialisten trotz mancher Aktivitäten im Württemberg der Zwanziger Jahren kein größerer Erfolg beschieden gewesen. Die Hyperinflation des Jahres 1923, welche nun nach den vernichteten Geldvermögen auch noch die laufenden Löhne entwertete, dauerte bis zur Währungsreform, die im November 1923 mit der Einführung der Rentenmark erfolgte. Damit hatten die Eliten des untergegangenen Deutschen Kaiserreichs, also die großen Kapital- und Grundbesitzer, die Kosten des verlorenen Kriegs erfolgreich auf den sparsamen urbanen Mittelstand und die arbeitende Bevölkerung abgewälzt, die im Verlaufe des Jahres 1923 verelendete. Die Bevölkerung lastete die Katastrophe jedoch den Politikern der Weimarer Republik und nicht den tatsächlich Verantwortlichen an. In Württemberg verlief die Krise des Jahres 1923 insofern glimpflicher, als viele Bewohner neben ihrer Tätigkeit als abhängig Beschäftigte noch Verbindungen zur Landwirtschaft hatten, teils als Nebenerwerbslandwirte und teils durch verwandtschaftliche Beziehungen. Vollerwerbslandwirte waren von der Krise deutlich weniger berührt. Außerdem war die württembergische Wirtschaft insgesamt mittelständischer, weniger in großen Städten zentralisiert und bedingt durch Fahrzeugbau und Elektrotechnik exportorientierter als im übrigen Reich.
Die Minderheitsregierung in Stuttgart scheitere im Frühjahr 1924 nicht am Widerspruch der sie tolerierenden SPD oder an den gewaltigen innen-, außen- oder wirtschaftspolitischen Fragen, sondern am Versuch einer Verwaltungsreform. Um nach dem Ende der Inflation in den öffentlichen Haushalten sparsamer zu sein, sollte die aus dem Beginn des 19. Jahrhunderts überkommene Verwaltungsgliederung Württembergs deutlich schlanker werden. Da der Landtag jedoch seine Zustimmung verweigerte und lediglich die Abschaffung der vier Kreisregierungen gelang, trat die Regierung Hieber einen Monat vor den Wahlen zurück und wich damit der Übergangsregierung Rau. Woran Hieber 1924 politisch noch gescheitert war, der Durchführung einer umfassenden Verwaltungsreform, davon wurde 14 Jahre später in der nationalsozialistischen Diktatur kein großes Aufheben mehr gemacht. Aus den ehemals 61 württembergischen Oberämtern, ab 1934 bereits Kreise genannt, wurden im Jahre 1938 34 neue Landkreise gebildet.
Im Landtagswahlkampf des Jahres 1924 – der noch ganz unter dem Schock der Inflationsereignisse des Vorjahres stand – nutzten die Bürgerpartei (die württembergische DNVP) und der Bauernbund das gescheiterte Vorhaben der Regierung Hieber, die sieben kleinsten Oberämter und das Landgericht Hall aufzulösen, geschickt für propagandistische Zwecke. Mit Hilfe einer Masse von Flugblättern wurde das Thema populistisch so dargestellt, als wollte die alte Regierung mit der Auflösung von Oberämtern lebendige Organismen vernichten. Der Wahlkampf dieser konservativen Parteien war in scharfen Worten gegen die Demokratie gerichtet und bediente sich sowohl der Dolchstoßlegende als auch antisemitischer Parolen. Die Landtagswahl am 4. Mai 1924 führte dann zu einem deutlichen Rechtsruck. Die Fraktionsgemeinschaft der Bürgerpartei mit dem Bauern- und Weingärtnerbund war die stärkste Fraktion im Landtag, und es gelang ihr, das Zentrum für den Eintritt in eine Koalitionsregierung zu gewinnen. Damit war die Zeit der Weimarer Koalition in Württemberg vorbei. Die SPD blieb fortan stets in der Opposition, in der sich besonders der Abgeordnete Kurt Schumacher hervortat, der von 1924 bis 1931 dem Landtag angehörte. Am 3. Juni 1924 erfolgte die Wahl des höchst umstrittenen DNVP-Politikers Wilhelm Bazille zum neuen württembergischen Staatspräsidenten. Bazille, ein erklärter Antidemokrat und Monarchist, hatte bis dahin die Opposition im Landtag geführt und übernahm nun neben dem Staatsministerium auch die Leitung der Ressorts Kultus und Wirtschaft. Sehr zum Erstaunen vieler Zeitgenossen wandelte sich der einstige Demagoge Bazille in den Staatsämtern unverkennbar zu einem mit Würde und Besonnenheit auftretenden Staatsmann, wenngleich sein Denken und Handeln weiterhin geprägt war von der Angst vor der bolschewistischen Revolution. Die Zeit der Regierung Bazille fällt in die Ära der sogenannten Goldenen Zwanziger. Mit dem Tod von Präsident Ebert und der Wahl Hindenburgs zum neuen Reichspräsidenten waren seit dem Frühjahr 1925 die Konservativen in Deutschland insgesamt der Weimarer Republik gegenüber weniger feindselig eingestellt. Die Ereignisse am Beginn der dreißiger Jahre zeigten, dass dies nur eine vorübergehende Erscheinung war. In der Regierungszeit Bazilles erfolgte der Umzug des württembergischen Staatsministeriums von der Stuttgarter Königstraße in die Villa Reitzenstein. Die Zusammenlegung von Landtag, Ministerien und Zentralbehörden in einem Regierungsviertel wurde zwar diskutiert, aber als undurchführbar verworfen. Ein weiterer Plan der Regierung, die historisch gewachsenen und teilweise schwer zu überblickenden gesetzlichen Vorschriften Württembergs in einem Kodex zu erfassen und den Staatsaufbau zu vereinfachen, führten zu keinen sichtbaren Ergebnissen.[6]. Lediglich das Oberamt Weinsberg wurde in dieser Zeit aufgelöst. In Fragen der Außenpolitik zeigte die Regierung im Reichsrat ein schwankendes Bild. Im August 1924 stimmte Württemberg unter dem Druck des Zentrums für den Dawes-Plan, obwohl die DNVP strikt dagegen war. Zu den Ergebnissen der Konferenz von Locarno im Herbst 1925 konnte Württemberg jedoch keine einheitliche Position finden, weil Bazille den Vertrag von Locarno für annehmbar hielt, sein Kabinettskollege und Parteifreund Alfred Dehlinger im Einklang mit der Position der DNVP ihn jedoch ablehnte. Hinsichtlich der Wirtschaftspolitik konnte Bazille am Ende des Jahres 1927 im Landtag betonen, dass Württemberg die geringste Arbeitslosigkeit im Deutschen Reich aufweise.[7] In der während der gesamten Zeit der Weimarer Republik offenen Frage des Verhältnisses der Länder zum Reich nahm Bazille eine auf Erhaltung der Selbständigkeit der Länder zielende Position ein und verstand sich als Sachwalter der Interessen Württembergs.
Die Landtagswahlen vom 20. Mai 1928 brachten den Konservativen eine empfindliche Niederlage, während das Zentrum seine Zahl der Mandate halten konnte. Die absolute Mehrheit der bisherigen Koalition war verloren. Da das Zentrum unter der Führung von Eugen Bolz eine nun wieder mögliche Neuauflage der Weimarer Koalition nicht wünschte und die DDP sich weigerte, in die Regierung mit der DNVP einzutreten, wurde die Minderheitsregierung Bolz gebildet. Erst im Januar 1930 konnte mit dem Eintritt Reinhold Maiers von der DDP als neuem Wirtschaftsminister und dem Staatsrat Johannes Rath von der DVP eine parlamentarische Mehrheit der Regierung Bolz hergestellt werden.
Als Eugen Bolz am 8. Juni 1928 die Regierung als Staatspräsident antrat, war er schon seit 24. Juli 1919 ununterbrochen württembergischer Minister gewesen, zunächst bis zum 2. Juni 1923 als Justizminister und danach als Innenminister, was er noch bis zum 11. März 1933 blieb. Als Innenminister hatte Bolz die württembergische Polizei verstaatlicht, da sie zuvor einer alten Tradition folgend den kommunalen Behörden unterstellt war. Gestützt auf die Hilfe seiner Polizei bemühte sich Bolz, das staatliche Leben in Württemberg stabil zu halten. Bolz glaubte, die Hauptgegner der Ordnung links von der politischen Mitte zu erblicken. Bei den rechtsgerichteten Parteien und Gruppierungen sah er offenbar eine geringere Gefahr und dies selbst nach 1930, als die Erosion der parlamentarischen Verhältnisse im Reich während der Weltwirtschaftskrise bereits in vollem Gange war. Aber nicht nur die Polizei, sondern auch eine fundierte Politik im Bereich des Sozialwesens, des Infrastrukturausbaus und der Energieversorgung trug zur Stabilität des württembergischen Staats in der Zeit der Weltwirtschaftskrise bei.
Ein wichtiges Thema für Bolz war die Frage der Reichsreform, mit der der Föderalismus im Deutschen Reich auf eine homogenere und damit gesündere Basis gestellt werden sollte. Das politische Gewicht Württembergs im Reichsrat und damit sein Einfluss auf die Reichspolitik war gering. Der preußische Staat dagegen hatte einen überwältigenden Stellenwert, und das Amt des preußischen Ministerpräsidenten war dem des Reichskanzlers vergleichbar. Um deshalb den Einfluss der deutschen Staaten im Südwesten zu stärken, diskutierte das württembergische Kabinett am 10. Februar 1930 die Frage eines Zusammenschlusses von Württemberg und Baden.[8] Die Minister einigten sich trotz erheblicher Vorbehalte seitens der beiden DNVP-Mitglieder darauf, dass Württemberg zur Länderfusion bereit gewesen wäre. Da Bolz die größeren Vorteile eines solchen Zusammengehens bei Baden wähnte, erwartete er eine Initiative aus Karlsruhe, die aber unterblieb.
Am 24. April 1932 fand die Wahl zum neuen Landtag statt, aus dem die NSDAP mit 23 Mandaten als stärkste Fraktion hervorging. Von den acht Anwärtern auf das Amt des Staatspräsidenten erhielt keiner die erforderliche absolute Mehrheit. Jonathan Schmid von der NSDAP erhielt 22 und Eugen Bolz nur 20 Stimmen. Der neue Landtag mit einer absoluten Mehrheit der Gegner der Weimarer Republik war handlungsunfähig. Zwischen den Abgeordneten der NSDAP und der KPD kam es ständig zu lärmenden Zwischenrufen und tumultartigen Szenen. Es konnte kein Zweifel bestehen, dass diese Parteien auf ein funktionstüchtiges Parlament keinen Wert legten. Da ein neuer Staatspräsident nicht gewählt wurde, blieb die Regierung Bolz weiterhin geschäftsführend im Amt und verlegte sich nun dem Beispiel der Reichsregierung Brüning folgend auf das Regieren mit Notverordnungen unter weitgehender Ausschaltung des Landtags.[9]
Im Juni 1932 versuchte Bolz mit seinen Amtskollegen Josef Schmitt aus Baden und Heinrich Held aus Bayern vergeblich, den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg dazu zu bewegen, die Durchführung des sogenannten Preußenschlags zu verhindern, da dies eine ungeheure Schwächung des Föderalismus zur Folge haben musste und davon abgesehen einen Bruch der Verfassung darstellte.[10]
Nachdem Adolf Hitler am 30. Januar 1933 Reichskanzler wurde, begann der Niedergang der Eigenstaatlichkeit der deutschen Länder. Der Reichstag wurde aufgelöst und Neuwahlen für den 5. März angesetzt. Der Wahlkampf war begleitet von furchtbarem Straßenterror seitens der NSDAP. Am 4. Februar 1933 wurde per Notverordnung der Reichsregierung die Presse- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt.
Bei der Reichstagswahl am 5. März 1933 erreichte die NSDAP in Württemberg zwar nur einen Stimmenanteil von 41,9 % und blieb damit etwas unter den 44 % auf Reichsebene, aber dies spielte nun keine Rolle mehr. Die Minderheitsregierung Bolz geriet jetzt immer stärker unter Druck. Die Reichsregierung setzte am 8. März Dietrich von Jagow als Reichskommissar für Württemberg ein. Daraufhin wurden viele Oppositionelle festgenommen und ins Konzentrationslager Heuberg am Kalten Markt gebracht.
Mit den Stimmen der Württembergischen Bürgerpartei und des Württembergischen Bauern- und Weingärtnerbunds wurde der württembergische Gauleiter der NSDAP Wilhelm Murr am 15. März 1933 im Landtag zum neuen Staatspräsidenten gewählt. Für Murr stimmten 36 Abgeordnete, das Zentrum und die DDP enthielten sich mit 19 Stimmen der Wahl, die 13 Abgeordneten der SPD stimmten dagegen. Die Kommunisten waren bereits aus dem Landtag ausgeschlossen worden.[11]
Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März und das „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ vom 31. März führten zur faktischen Bedeutungslosigkeit der Länder. Der württembergische Landtag wurde entsprechend dem Ergebnis der Reichstagswahl vom 5. März neu zusammengesetzt. Durch das zweite Gesetz „zur Gleichschaltung der Länder“ vom 7. April 1933 wurde das Amt des Staatspräsidenten abgeschafft, Wilhelm Murr wurde Reichsstatthalter. In dieser Position war er der neuen Landesregierung unter Ministerpräsident Christian Mergenthaler übergeordnet und nur dem Reichskanzler verantwortlich. Am 8. Juni 1933 fand die letzte Sitzung des württembergischen Landtags statt. Das hierbei beschlossene Ermächtigungsgesetz setzte die württembergische Verfassung von 1919 außer Kraft und übertrug die Gesetzgebung an die Landesregierung. Das Reichsgesetz vom 30. Januar 1934 hob alle deutschen Landesparlamente auf und übertrug die Hoheitsrechte der Länder auf das Reich. Das württembergische Staatsministerium war wie die anderen Landesregierungen damit zu einer Mittelbehörde des Reichs herabgesunken. Die geplante Umwandlung Württembergs in einen Reichsgau wurde nicht durchgeführt.[12]
Wie im übrigen Reich kam es zur Verfolgung und Vernichtung von Juden, zur Ausschaltung der Opposition, zur Gleichschaltung der Verwaltung und zur Emigration. Widerstandskämpfer aus Württemberg waren zum Beispiel Georg Elser, die Geschwister Hans und Sophie Scholl, die Brüder Berthold und Claus Schenk Graf von Stauffenberg, Fritz Elsas sowie der frühere Staatspräsident Eugen Bolz. Im Bombenkrieg des Zweiten Weltkriegs ab 1944 litten auch die Städte und Gemeinden Württembergs unter den verstärkten Bombardierungen; am 4. Dezember 1944 wurde Heilbronn nahezu vollständig zerstört.
Die Vorlage des Verfassungsentwurfs stammte vom Tübinger Professor von Blume. Die am 25. September 1919 in Kraft getretene Verfassung des Freien Volksstaats Württemberg war die einer parlamentarischen Republik. Alle Staatsgewalt ging vom Volke aus. Bemerkenswert in der Verfassung waren das Proporzwahlsystem, das Frauenstimmrecht und die Senkung des Mindestalters zur Teilnahme an Wahlen auf 20 Jahre.[13]
Der Landtag wählte den Ministerpräsidenten mit der Amtsbezeichnung Staatspräsident. Der Staatspräsident ernannte und entließ die Minister, die mit ihm die württembergische Regierung und damit die Exekutive bildeten. Der aus nur einer Kammer bestehende Landtag als Legislative hatte die Möglichkeit, der Regierung sein Misstrauen auszusprechen und damit die Regierung abzuberufen oder die Entlassung einzelner Minister zu verlangen. Der Staatspräsident hatte keine Richtlinienkompetenz. Die Regierung fasste ihre Beschlüsse durch Abstimmung im Ministerkollegium.[14]
Die Verfassung der Weimarer Republik übertrug einige wichtige im Kaiserreich noch bei den süddeutschen Staaten liegende Hoheitsrechte an das Reich. Das bedeutete für Württemberg den Verlust der eigenen Eisenbahn, welche 1920 zur Deutschen Reichsbahn kam, den Verlust der eigenen Postverwaltung an die Deutsche Reichspost sowie der Übergang der Württembergischen Armee an die Reichswehr, so dass das württembergische Kriegsministerium ab Juni 1919 aufgelöst werden konnte. Außerdem verwaltete das Reich nun die Zölle und Mehrwertsteuern selbst und richtete dafür die nötigen Behörden ein. Auch die Arbeitsvermittlung wurde 1927 vom Reich übernommen.[15]
Beim Land verbliebene Aufgaben wurden von den Ministerien des Inneren, der Justiz, der Wirtschaft und der Kultur wahrgenommen. Dem Finanzministerium gelang es, den württembergischen Staatshaushalt trotz aller Krisen in Ordnung zu halten. Allerdings blieb das Verhältnis zum Reich in der Verfassungswirklichkeit eine ungelöste Frage.
Der Freie Volksstaat Württemberg war in den Stadtbezirk Stuttgart und in 61 (1920: 63) Oberämter mit insgesamt 1875 Gemeinden eingeteilt. Bis zum 1. April 1924 war Württemberg noch in die vier Kreise Donaukreis (Ulm), Neckarkreis (Ludwigsburg), Jagstkreis (Ellwangen) und Schwarzwaldkreis (Reutlingen) gegliedert. 1938 wurden die noch bestehenden 61 Oberämter und der Stadtdirektionsbezirk Stuttgart zu 34 Landkreisen und drei Stadtkreisen zusammengefasst. Im Mai 1939 zählte Württemberg 2.907.166 Einwohner, davon 1,84 Millionen Evangelische und 0,94 Millionen Katholiken. Die Fläche des Landes betrug zu diesem Zeitpunkt 19.508 km².
Eine ausführliche Darstellung ist unter Verwaltungsgliederung Württembergs zu finden.
Wahlen und die damit einhergehenden Wahlkämpfe beherrschten den politischen Alltag der Weimarer Republik. Von 1918 bis 1933 fanden in Württemberg fünf Landtagswahlen statt, wenn die Wahl zur Verfassunggebenden Landesversammlung mit eingerechnet wird. Im gleichen Zeitraum gab es neun Reichstagswahlen, was damit zusammenhing, dass keiner der Reichstage das von der Weimarer Verfassung vorgesehene planmäßige Ende der Legislaturperiode erreichte. Stets erfolgte eine vorzeitige Auflösung des Reichstags mit den damit verbundenen Neuwahlen. Hinzu kamen 1925 und 1932 je zwei Wahlgänge zur Wahl des Reichspräsidenten. Besonders heftige Auseinandersetzungen und Flügelkämpfe gab es bei verschiedenen Abstimmungen zu Volksbegehren. Zu diesen Wahlen auf Reichs- und Landesebene traten noch die Kommunalwahlen.
Das Parteienspektrum war vielfältig, aber nur drei Parteien standen fest auf dem Boden der Weimarer Verfassung: Die SPD, die linksliberalen Demokraten und der linke Flügel des Zentrums. Die extreme Linke wurde von der kurzlebigen USPD und der KPD vertreten und lehnte die parlamentarische Demokratie aus ideologischen Gründen ab. Die meisten Parteien standen rechts von der politischen Mitte und waren ebenfalls mehr oder weniger starke Gegner des in ihren Augen unausgegorenen Notbaus von Weimar.
Aus den Wahlen am 12. Januar 1919 zur verfassunggebenden Landesversammlung gingen die Mehrheitssozialdemokraten, die in der Tradition der württembergischen Volkspartei stehende DDP, das Zentrum und bürgerliche Regionalparteien als stärkste Fraktionen hervor. Insgesamt waren 150 Sitze zu vergeben, wobei die Weimarer Koalition mit 121 Abgeordneten eine überwältigende Mehrheit besaß.
Durch ein am 8. Mai 1920 beschlossenes neues Landeswahlgesetz wurde die Zahl der zukünftig zu wählenden Landtagsabgeordneten auf 101 festgelegt. Die erste reguläre Landtagswahl am 6. Juni 1920 führte mit insgesamt 55 Sitzen noch einmal zu einer absoluten Mehrheit für die Weimarer Koalition, wenngleich diese nur noch recht knapp behauptet wurde und die Parteien, welche die Weimarer Republik ablehnten, über 43 % der Stimmen verbuchten. Zwar beteiligte sich die SPD nur zeitweilig an der Regierung, stand aber bis 1924 nicht in direkter Opposition zur Regierungspolitik.
Durch das Gesetz vom 4. April 1924 wurden die zu vergebenden Landtagsmandate auf insgesamt 80 reduziert. Nach der Landtagswahl vom 4. Mai 1924 schrumpfte die Weimarer Koalition auf 39 Abgeordnete, womit die absolute Mehrheit knapp verfehlt wurde. Der Stimmenanteil der Gegner von Weimar betrug über 46 %. Seither befand sich die SPD in Württemberg in der Rolle der Opposition.
Bei der Landtagswahl vom 20. Mai 1928 hätte die Weimarer Koalition mit 47 Sitzen noch einmal die absolute Mehrheit gehabt. Die Gegner der Republik sanken auf einen Stimmenanteil von 33 %. Trotzdem blieb die SPD in der Opposition.
Verheerend wirkte sich die Landtagswahl vom 24. April 1932 aus. Der Stimmenanteil der Republikgegner überstieg nun erstmals die absolute Mehrheit. Die NSDAP wurde mit 23 Sitzen stärkste politische Kraft im Land.
Die folgende Übersicht zeigt die Ergebnisse sämtlicher Landtagswahlen in Württemberg während der Weimarer Republik:
| Jahr | SPD | DDP | Zentrum | WBP ab 1924: DNVP/WBP 1932: DNVP |
WBB | USPD | WBWB | DVP | KPD | VSB | CSVD | NSDAP |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1919 | 34,5 % 52 Sitze |
25,0 % 38 Sitze |
20,8 % 31 Sitze |
7,4 % 11 Sitze |
5,8 % 10 Sitze |
3,1 % 4 Sitze |
2,7 % 4 Sitze |
- | - | - | - | - |
| 1920 | 16,1 % 17 Sitze |
14,7 % 15 Sitze |
22,5 % 23 Sitze |
9,3 % 10 Sitze |
17,7 % 18 Sitze |
13,3 % 14 Sitze |
- | 3,4 % 4 Sitze |
- | - | - | - |
| 1924 | 16,0 % 13 Sitze |
10,6 % 9 Sitze |
20,9 % 17 Sitze |
10,4 % 8 Sitze |
- | - | 20,2 % 17 Sitze |
4,6 % 3 Sitze |
11,7 % 10 Sitze |
4,0 % 3 Sitze |
- | - |
| 1928 | 23,8 % 22 Sitze |
10,1 % 8 Sitze |
19,6 % 17 Sitze |
5,7 % 4 Sitze |
- | - | 18,1 % 16 Sitze |
5,2 % 4 Sitze |
7,4 % 6 Sitze |
- | 3,9 % 3 Sitze |
- |
| 1932 | 16,6 % 14 Sitze |
4,8 % 4 Sitze |
20,5 % 17 Sitze |
4,3 % 3 Sitze |
- | - | 10,7 % 9 Sitze |
- | 9,4 % 7 Sitze |
- | 4,2 % 3 Sitze |
26,4 % 23 Sitze |
Bei allen Reichstagswahlen blieb das Ergebnis der NSDAP deutlich hinter dem Gesamtergebnis im Reich zurück.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der nördliche Teil von Württemberg Teil der amerikanischen, der südliche Teil der französischen Besatzungszone. Die Südgrenze der amerikanischen Besatzungszone wurde so gewählt, dass die Autobahn Karlsruhe-München (heutige A8) auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lag. Grenzen waren die jeweiligen Kreisgrenzen. Die Militärregierungen der Besatzungszonen gründeten 1945/46 die Länder Württemberg-Baden in der amerikanischen, sowie Baden und Württemberg-Hohenzollern in der französischen Zone. Diese Länder wurden im Zuge der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 zu Bundesländern.
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ermöglichte über Artikel 118 Maßnahmen zur Neugliederung der drei Länder. Im Zuge dessen kam es am 25. April 1952 zur Fusion der Länder Württemberg-Baden, Baden (d. h. Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern zum Bundesland Baden-Württemberg. Nähere Details zu diesem Thema sowie die weitere Geschichte sind unter Baden-Württemberg aufgeführt.
Anhalt | Baden | Bayern | Braunschweig | Bremen | Hamburg | Hessen | Lippe | Lübeck | Mecklenburg-Schwerin | Mecklenburg-Strelitz | Oldenburg | Preußen | Sachsen | Schaumburg-Lippe | Thüringen | Württemberg
Brockhaus-1911: Freier Verkehr · Württemberg [3] · Württemberg [4] · Württemberg · Württemberg [2]
Herder-1854: Württemberg [2] · Württemberg [1]
Meyers-1905: Magnetismus, freier · Freier Wille · Freier Verkehr · Württemberg [2] · Württemberg [3] · Württemberg [1] · Herzog Alexander von Württemberg-Kanalsystem · Neu-Württemberg
Pataky-1898: Württemberg, Maria Anna Herzogin v. · Württemberg, Magdalena Sibylla Herzogin von · Württemberg, Eleonore Juliane Herzogin von
Pierer-1857: Freier Wille · Freier Theil · Württemberg [2] · Württemberg [3] · Herzog Alexander von Württemberg's Kanal · Württemberg [1]