Die Bezeichnung freier Wille oder Willensfreiheit hat keine allgemeingültige Definition. Verschiedene Philosophen definieren diesen Begriff völlig unterschiedlich, umgangssprachlich versteht man etwas anderes darunter als im juristischen oder psychologischen Sprachgebrauch. Der zentrale Streitpunkt zwischen den verschiedenen Freiheitskonzepten ist die Frage, wovon der Wille eines Menschen frei zu sein hat, damit von einem freien Willen gesprochen werden kann.
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Bei einer anstehenden Entscheidung gibt es oft konkurrierende Wünsche, die der Mensch gegeneinander bewertet und abwägt. In dem rechts gezeigten Beispiel plant eine Person ihre Tagesaktivität und entscheidet sich zwischen einem Besuch bei Freunden, einem Familienausflug und Sport. Nach dem Überlegen unter Berücksichtigung der Bewertung der Alternativen (Gewichtung 3, 7, 4 - siehe Grafik) bildet sich aus mehreren Wünschen der eindeutige Wille einen Ausflug mit der Familie zu unternehmen. Ein Wille wird immer handlungsaktiv und wird immer ausgeführt, solange die Handlungsfreiheit den Willen betreffend nicht eingeschränkt ist.
Damit ergibt sich folgende Verkettung von Wirkungen:
Der kausale Bedingungskomplex
Dem kausalen Bedingungskomplex(B) folgt immer eine notwendig herbeigeführte Wirkung(W). Dabei gibt es außer den in B erfassten Voraussetzungen nichts, das sich hinderlich auswirken oder eine Rolle spielen würde. Darüber hinaus enthält B keine überflüssigen Voraussetzungen, die tatsächlich gar nicht für das Eintreten von W relevant sind. In der Praxis kann B eine sehr lange Liste von Bedingungen enthalten. Um das Beispiel leicht verständlich zu halten wird B auf die Darstellung der wesentlichen Punkte reduziert.
Im Alltag erlebt der Mensch seinen Willen als frei. Im oben beschriebenen Entscheidungsfall „sieht“ sich der Mensch die verschiedenen Aktivitäten abwägen und eine Entscheidung (Willen) nach seinem Belieben treffen. Der Punkt dabei ist, dass man die getroffene Entscheidung nur als eine Möglichkeit ansieht und davon ausgeht, dass man sich in der selben Situation auch für etwas anderes - in unserem Beispiel z. B. den Sport - hätte entscheiden können. Man betrachtet sein Selbst - und nicht eine zwingende kausale Verbindung zwischen den eigenen Motiven und der Entscheidung (Wille) - als den Erstauslöser des Willens. Es soll also sowohl in der Lage sein, die aus dem Überlegen folgenden Gründe für eine Entscheidung zu akzeptieren, als auch die Gründe entgegen jeder Logik zu verwerfen und sich anderes zu entscheiden. Somit scheint dieses Selbst eine von unserer normalen Vernunft unabhängige Wesenheit zu sein, die stärker ist als die zwingende Kopplung von Bedingungskomplex und daraus resultierenden Handlungen.
Einer tiefergehenden Betrachtung hält dieses Verständnis vom Erstauslöser aber kaum stand. Es stellt sich direkt die Frage, welcher Natur dieses Selbst eigentlich sein soll, in welcher Art es auf die Entscheidung Einfluss nimmt und aus welchen Beweggründen dieses Selbst wiederum seine Entscheidungen trifft. Man verschiebt also bei dieser Art von Modell die Erklärung der Willensbildung nur um eine Ebene tiefer (von der Person auf das innere Selbst).
Je nach dem Beweggrund für die Aktionen einer Person werden diese in die folgenden Kategorien eingeteilt:
Das Tätigkeitswort „wollen“ und das dazu sinngleiche Hauptwort „der Wille“ werden demnach oft mehrdeutig verwendet. Insbesondere wenn zwischen Reflexen und kurzentschlossen, aber bewusst, zustande gekommenem Handeln nicht genau unterschieden wird.
Bereits im griechischen Altertum, aber besonders seit Beginn der Aufklärung sah sich die Vorstellung eines freien Willens zahlreichen Anzweiflungen ausgesetzt. Der eigentliche Grund für die andauernde kontroverse Diskussion ist die Definition des Begriffs Willensfreiheit. Es ist also nicht so, dass man sich in der selben Frage nicht einig würde, sondern es gibt zwei verschiedene Auffassungen davon, was Willensfreiheit bedeutet.
Die bedingte Willensfreiheit sieht den Willen als frei, wenn die Person ihren Willen nach ihren persönlichen Motiven und Neigungen gebildet hat, tun kann, was sie will (Handlungsfreiheit), und auch anders hätte handeln können, wenn sie es denn nur gewollt hätte. Welcher unserer konkurrierenden Wünsche sich als Wille herausbildet, hängt von äußeren Faktoren (Genetik, Sozialisation, Umwelteinflüssen) in Verbindung mit unserer Persönlichkeit (anders ausgedrückt, dem Zustand unseres Gehirns) ab. In der selben Entscheidungssituation ist es der selben Person also nicht möglich, unterschiedliche Entscheidungen zu treffen. Andersherum ausgedrückt: In einer konkreten Situation gibt es für eine Person nur eine Möglichkeit, sich zu entscheiden. Aufgrund der Komplexität der Umstände, die zur Willensbildung führen, ist dieser zwar für uns nicht vorhersehbar, aber objektiv steht im Vorhinein fest, welchen Willen wir fassen werden. Dennoch wird hier von Freiheit gesprochen, weil die getroffene Wahl, den Neigungen und Motiven der Person entspricht und somit ihren eigenen Willen repräsentiert. Keine wissenschaftliche Position spricht dem Menschen Freiheit in diesem Sinne ab, es ist nur fraglich, ob der Begriff Freiheit hier angebracht ist, wo es zu dem tatsächlichen Wollen keine Alternative gibt.
Die Forderung nach einem Konzept, das diese Beschränkung der Freiheit überwindet, liegt der unbedingten Willensfreiheit zu Grunde. Gedacht werden kann eine solche Freiheit nur dann, wenn das Wollen von absolut nichts abhängt oder bedingt ist. Dann nämlich kann sich der Wille in derselben Situation sowohl für das Eine als auch für das Andere entscheiden. Diese freie Wahlmöglichkeit geht verloren, sobald es irgendeine Verbindung zwischen Motiven und dem Wollen gibt, dann nämlich werden diese Motive darüber entscheiden, welcher Wille sich bildet. Damit ist das Wollen nicht mehr unbedingt frei, gleichgültig welcher Art diese Abhängigkeit ist oder wie komplex sie auch sein mag. Das Problem bei dieser Freiheit ist, dass der Wille, wenn er durch nichts bedingt ist, als zufällig und unmotiviert zu gelten hat.
Es unterliegt dann also dem reinen Zufall, welcher unserer Wünsche sich zum Willen herausbildet. Dieses Szenario erfüllt zweifellos die Forderung nach der echten Freiheit, welche dem bedingt freien Willen fehlt. Dafür steht der ohne Motive gewählte Wille nicht mehr (oder allenfalls durch zufällige Übereinstimmung) in Einklang mit der Natur und den Neigungen der handelnden Person. Er ist von ihr losgelöst und ihr auch nicht mehr zurechenbar - wie kann man für etwas verantwortlich sein, das rein zufällig geschieht.
Determinismus
Dem Determinismus liegt die Annahme zugrunde, dass alle Ereignisse, die geschehen, eine zwangsläufige und eindeutige Folge aus vorangegangenen Ereignissen sind. Wenn der gesamte Zustand eines Systems zu einem beliebigen Zeitpunkt definiert ist und die darin geltenden Gesetze eindeutig sind - d. h. dass sie bei identischen Anfangsbedingungen immer das gleiche Ergebnis hervorbringen -, so ist der Zustand des Systems zu jedem zukünftigen Zeitpunkt festgelegt. Für unser Universum bedeutet das, dass alle dem Urknall folgenden Ereignisse bis heute zwangsläufige Wirkungen von vorangegangenen Ereignissen sind und dass es zu dem Verlauf, den das Universum genommen hat, nie eine Alternative gab. Das gilt auch für die Lebensläufe aller darin lebenden Individuen. Im Jahr 1814 wurde von Pierre-Simon Laplace, als anschauliches Gedankenexperiment zum Determinismus, der Laplace'sche Dämon vorgeschlagen.
Die einzige realistische Alternative zum Determinismus sind Ereignisse, die auf echtem Zufall basieren, der sich als creatio ex nihilo - sich selbst aus dem Nichts erschaffend - darstellt.
Inkompatibilismus
Einige Philosophen sehen das Konzept der Willensfreiheit und den Determinismus als unvereinbar an. Wenn der Wille, wie alles andere in der Welt auch, dem Determinismus unterläge, so könne der Wille und damit alle von ihm ausgehenden Entscheidungen und Handlungen nicht frei sein. Diese philosophische Auffassung bezeichnet man als Inkompatibilismus. Inkompatibilisten gehen davon aus, dass eine Person genau dann frei handele (einen freien Willen besitze), wenn sie der einzige verursachende Grund (Erstauslöser) für die Handlung sei und in der selben Entscheidungssituation auch eine andere Entscheidung hätte treffen können; das entspricht der Beschreibung des unbedingt freien Willens. Wenn der Determinismus zuträfe, wäre jede Wahl, die wir treffen, bereits durch frühere Ereignisse vorherbestimmt. Unsere Entscheidungen wären nur ein weiteres, seit Urzeiten vorherbestimmtes Ergebnis der determinierten Weltordnung und der freie Wille lediglich eine Illusion, die das menschliche Gehirn hervorbringt.
Vertreter des „Harten Determinismus“ wie Baron d'Holbach gehören zu den Inkompatibilisten, sie akzeptieren den Determinismus und bestreiten, dass es so etwas wie einen freien Willen gibt.
Als Libertarianer werden Inkompatibilisten wie van Inwagen bezeichnet, die den freien Willen bejahen und Anhänger des Indeterminismus sind.
Kompatibilismus
Es gibt auch die Position, dass der Determinismus mit dem freien Willen verträglich sei. Kompatibilisten wie Thomas Hobbes definieren die Willensfreiheit so, dass eine Person dann frei handelt, wenn sie eine Handlung wolle und auch anders handeln könnte, wenn sie anders handeln wolle - entspricht der bedingten Willensfreiheit. Ob ihre Entscheidung deterministisch längst festgelegt ist, spielt dabei keine Rolle, da der freie Wille die determinierte Zukunft nicht kenne. Für Kompatibilisten bedeutet die Freiheit des Willens letztlich, nach Gründen zu handeln, die dem Handelnden nicht bewusst sind.
Einschränkung der Handlungsfreiheit
In der Diskussion um den freien Willen wird manchmal auf die Fälle hingewiesen, in denen eindeutig kein freier Wille vorliegt (z. B. Gewaltverbrechen, körperliche Behinderung). Der freie Wille ist hierbei aber nicht dadurch eingeschränkt, dass die Vergangenheit die Zukunft bestimmt, sondern indem die Handlungsfreiheit der Person eingeschränkt ist. Die Frage des Determinismus bei der Willensbildung spielt hier keine Rolle. Wichtig ist, dass unsere Entscheidungen das Resultat unserer Wünsche und Neigungen sind und nicht durch Einschränkungen in der Handlungfreiheit aufgehoben werden.
Indeterminismus
Als Indeterminismus bezeichnet man die gegensätzliche Auffassung, nämlich dass es (zumindest einige) Ereignisse gibt, die nicht durch vorangegangene Ereignisse festgelegt sind. Mit dem Beginn der modernen Naturwissenschaft setzte sich in der Wissenschaft die Auffassung durch, die Welt sei deterministisch. In deren weiterer Entwicklung, insbesondere durch die Erforschung der Quantenphysik seit Beginn des 20. Jahrhunderts, gehen heute viele Wissenschaftler von einem indeterministischen Weltbild aus. Dabei ist der Begriff des Indeterminismus mehrdeutig. Er bedeutet zum einen eine echte creatio ex nihilo, in anderem Zusammenhang bedeutet er nur, dass es keine Möglichkeit der Vorhersage gibt. Beides ist nicht identisch, da es Gesetzmäßigkeiten gibt, denen keine Konstanten auf der gleichen Betrachtungsebene zugrunde liegen, z. B. bei den Ziffernfolgen irrationaler Zahlen. Es gibt keine Möglichkeit, aus den bekannten Ziffern der Zahl Pi oder aus bekannten Primzahlen die nächste Ziffer oder Primzahl „vorherzusagen“, gleichwohl folgt sie nicht „zufällig“.
Ontologischer und epistemischer Indeterminismus
Philosophisch wird zumeist zwischen einem epistemischen Indeterminismus und einem ontologischen Indeterminismus unterschieden. Der epistemische Indeterminismus bezieht sich auf unsere Erkenntnisfähigkeit, d. h. wir können nicht eindeutig bestimmen, welcher Sachverhalt zutreffen wird. Eine spezielle Form dieser These ist, dass epistemisch nicht entscheidbar ist, ob ontologischer Determinismus gilt oder nicht. Ein ontologischer Indeterminismus dagegen bezieht sich auf „die Sache selbst“, also unsere Welt, und bedeutet, dass nicht alle zukünftigen Sachverhalte bereits feststehen. Warum, kann unterschiedlich dargestellt werden. Bestimmte Deutungen der Quantenphysik, darunter die populäre, aber kaum genau zu rekonstruierende Kopenhagener Deutung, legen einen ontologischen Indeterminismus nahe. Die Ereignisse in unserem Universum erscheinen als Resultat von Zufallsprozessen mit bestimmten Wahrscheinlichkeitsverteilungen der Ergebnisse bei Wiederholungen von Prozessen gleichen Typs. Daneben existieren zahlreiche andere Interpretationen, welche einen vollständigen kausalen Determinismus beinhalten. Manche davon schließen epistemischen Indeterminismus ein.
Quantenmechanik und Willensfreiheit
Eine nichtdeterministische Interpretation der Quantenmechanik scheint, so die Mehrheitsmeinung, gerade keinen Nutzen für das Problem der Willensfreiheit zu haben. Denn freier Wille scheint gerade vorauszusetzen, dass der Ausgang von Entscheidungen kein bloßes Zufallsergebnis ist. Libertarianer sind der Meinung, dass undeterminierte Handlungen nicht rein zufällig sind, sondern aus einem substantiellen Willen entspringen, dessen Entscheidungen undeterminiert sind. Dieser Ansatz wird weithin als nicht zufriedenstellend angesehen, da er das Problem nur einen Schritt weiter zurück verlagert (zu dem substantiellen Willen) und nicht erklären kann, was dieser substantielle Wille ist und welchen Gesetzen er im Unterschied zu unserem herkömmlichen Geist unterworfen ist.
Auch unabhängig von quantenmechanischen Theorien sah bereits Arthur Schopenhauer in der Verletzung des Kausalitätsprinzips, einer Grundfeste des menschlichen Denkens, ein Argument gegen die Willensfreiheit. Der freie Wille sei eine Illusion, in Wahrheit sei der Wille durch chaotische (also äußerst komplexe) Einflüsse außerhalb des Subjekts gesteuert. Unter die äußeren Einflüsse fallen Sozialisation, genetische Faktoren, und sämtliche Umwelteindrücke.
Im Verlauf der Geschichte der Naturwissenschaften wurden zahlreiche Versuche unternommen, die Frage des freien Willens unter Anwendung naturwissenschaftlicher Prinzipien zu beantworten. Frühe wissenschaftliche Vorstellungen sahen die Welt oft als deterministisch an, und es gab die Auffassung, dass bei genügend genauer Information die Zukunft beliebig genau vorhergesagt werden kann. Dagegen ist es in der Quantenmechanik nicht mehr möglich, den Ablauf eines Vorgangs hinsichtlich aller messbarer Größen vorherzusagen, selbst wenn alle prinzipiell zugänglichen Informationen über seinen Anfangszustand bekannt sind. Nach gängiger (aber nicht unumstrittener) Interpretation ist damit das Naturgeschehen nicht vollständig determiniert, sondern unterliegt in einem fundamentalen Sinne partiell dem Zufall.
Auch Biologen haben versucht, die Frage des freien Willens zu erhellen. Eine der hitzigen Debatten der Biologie ist die Frage Natur vs. Prägung. Wie wichtig sind Genetik und biologische Grundlagen für das menschliche Verhalten im Gegensatz zur Prägung durch Kultur und Umgebung? Genetische Studien haben viele spezifische genetische Faktoren identifiziert, die die Persönlichkeit eines Individuums beeinflussen, von offensichtlichen Fällen wie dem Down-Syndrom bis hin zu eher subtilen Effekten wie der statistischen Disposition für Schizophrenie. In allen Fällen handelt es sich um ein Wechselspiel zwischen Disposition und Umwelt. Im biologischen Sinne wird auch der Wille eines Menschen also bestimmt durch Erbanlagen und Umwelteinflüsse.
Es wurde in den letzten Jahren möglich, das lebende Gehirn zu untersuchen, und es gibt verschiedene Methoden, den Prozess der Entscheidungsbildung zu beobachten, den man gemeinhin mit dem freien Willen identifiziert. Dabei mehren sich die Indizien, dass eine „Entscheidung“ im Gehirn bereits getroffen wird, bevor sie der Person bewusst wird. Diese Ansicht vertritt auch der Neurobiologe Prof. Henrik Walter und sagt: „Willensfreiheit im absoluten Sinne kann es daher nicht geben. Hinzu kommt, dass auch die Gründe für eine Entscheidung im Gehirn bereits festgelegt sind.“ Auch Wolf Singer, schließt sich dieser Aussage an: „Welche Argumente allerdings ins Bewusstsein gelangen, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die größtenteils ebenfalls unbewusst ablaufen. Im Klartext: Angeborene und erworbene, im Gehirn abgelegte Informationen, spielen ein autonomes Spiel, dessen Ausgang feststeht, bevor der Mensch seine bewusste Entscheidung getroffen hat.“
Experimente von Libet und Pascual-Leone
Ein viel diskutiertes Experiment (Libet-Experiment) auf diesem Gebiet wurde von Benjamin Libet in den 1980er Jahren durchgeführt. Die Probanden wurden gebeten, zu einem beliebigen Moment das Handgelenk zu bewegen, während sie eine Art Uhrzeiger verfolgten. Gleichzeitig wurde die Gehirnaktivitäten aufgezeichnet.
Nach Libets Deutung zeigt das Experiment, dass die Gehirnaktivität, die dazu führte, dass die Person ihr Handgelenk bewegt, etwa eine halbe Sekunde vor dem Moment einsetzte, in dem die Person sich bewusst dazu entschloss. Ob dieser Befund zutrifft, ist schon wegen der Konstruktion des Experiments umstritten. Auch unter der Annahme das Experiment ließe sich in diese Richtung deuten, ist kontrovers, welche Konsequenzen daraus zu ziehen wären. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise zu postulieren, dass die Entscheidung unbewusst stattfindet und erst verspätet als bewusste repräsentiert wird.
Ein ähnliches Experiment wurde später von Alvaro Pascual-Leone durchgeführt, bei dem die Probanden gebeten wurden, zufällig die rechte oder die linke Hand zu bewegen. Er fand heraus, dass durch die Stimulation der verschiedenen Hirnhälften mittels magnetischer Felder die Wahl der Person stark beeinflusst werden konnte. Normalerweise wählen Rechtshänder die rechte Hand in ca. 60% aller Fälle. Wurde jedoch die rechte Hirnhälfte stimuliert, wurde die linke Hand in 80% aller Fälle ausgewählt (die rechte Hemisphäre des Hirns ist im wesentlichen für die linke Körperhälfte zuständig und umgekehrt). Trotz dieses nachweislichen Einflusses von außen berichteten die Probanden weiterhin, dass sie der Überzeugung waren, die Wahl frei getroffen zu haben.
Deutung des erreichten Erkenntnisstandes
Ein Teil derjenigen Neurowissenschaftler, welche aus ihren Experimenten Schlussfolgerungen weitreichender philosophischer Art ziehen, meint, der freie Wille sei eine Illusion. Diese vertreten etwa Gerhard Roth, Henrik Walter und Wolf Singer. Nach ihrer Auffassung geht der Willensakt neuronalen Prozessen nicht voraus. Stattdessen ergibt sich nachträglich die bloße Illusion, sich frei entschieden zu haben. Das Empfinden, etwas zu wollen - der „Willensakt“ also - resultiere als illusionäres Epiphänomen aus den corticalen und subcorticalen Prozessen, die bei der Vorbereitung einer Willkürhandlung ablaufen.
Nach den Erkenntnissen der Hirnforschung über die Steuerung der Willkürmotorik haben - auf der Ebene des Gehirns - die eigentlichen Antriebe für unser Verhalten einen subcorticalen Ursprung, entstehen also im limbischen Bewertungs- und Gedächtnissystem. Dieses aktiviert die Basalganglien und das Kleinhirn, die wiederum die corticalen Prozesse in Gang setzen. Dann erst setzt die Empfindung ein, etwas zu wollen. Damit stimmt überein, dass bei Willkürhandlungen zuerst in den Basalganglien und im Kleinhirn neuronale Aktivität auftritt und dann im Cortex.
Andererseits ist es durchaus möglich, dass andere corticale Prozesse, die ebenfalls von Bewusstsein begleitet sind, mit diesen ersteren Prozessen interferieren, sie beeinflussen oder blockieren, wie es von Libet beschrieben wurde. Bewusste corticale Handlungsplanungsprozesse, wie sie etwa im präfrontalen Cortex ablaufen, können durchaus die subcorticalen Prozesse beeinflussen. Allerdings führen bewusste Planungen keineswegs automatisch zu Handlungen. Wir können uns bekanntlich bewusst etwas stark vornehmen, ohne dass eine entsprechende Handlung folgt (s. auch Willensschwäche). Der unmittelbare Anstoß, etwas zu tun, entsteht also nicht (cortical) aus diesem bewussten Vorsatz, sondern subcortical im limbischen System. Unsere bewussten Planungen gehen also nur als eine von mehreren Determinanten in die Handlungssteuerung ein, und häufig sind sie keineswegs entscheidend.
Ein Fazit aus diesen Untersuchungen und Erkenntnissen könnte lauten: Die Autonomie menschlichen Handelns ist nicht im subjektiv empfundenen Willensakt begründet, sondern in der Fähigkeit des Menschen, aus innerem Antrieb Handlungen auszuführen und diese bewusst und - mehr oder weniger - rational, also unter Bezugnahme auf Gründe, zu steuern. Diese bewusste Steuerung (Bezugnahme auf Handlungsgründe und -folgen, rationale Abwägung etc.) kann jedoch im Einzelfall besser oder schlechter ausgeprägt sein, je nachdem, in welchem Umfang cortikale und insbesondere frontale Hirnprozesse in die Handlungsvorbereitung und -steuerung eingehen. Wenn die Handlungssteuerung im wesentlichen auf (cortical bzw. frontal nicht kontrollierte) subcorticale Prozesse zurückgeht, unterliegt sie nicht oder nur unzureichend bewussten Willensentscheidungen.
Das „autonome System“ ist also der ganze Mensch, nicht nur das empfindende Ich. Der „Steuerungsapparat“, der dem Menschen zu seiner Fähigkeit der - mehr oder weniger bewussten bzw. rationalen - Handlungssteuerung verhilft bzw. diese biologisch realisiert, ist das Gehirn.
Die fachpsychologische Verwendung des Begriffs Wille in der emotiven oder Willenspsychologie ist grundsätzlich auf bewusste Entscheidungsprozesse bezogen.
Demnach ist ein Tun erst und nur dann gewollt wenn...
Diese Definition des Wollens wird mit den Begriffen: Entscheidungsfreiheit und Handlungsfreiheit benannt. Das Ausmaß der Freiheit wird mit Worten wie: Handlungsspielraum, Bewegungsfreiheit, Vertragsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gedankenfreiheit, Religionsfreiheit und Pressefreiheit spezifiziert.
Das gelegentlich vertretene vermeintliche „Gegenkonzept“ zum freien Willen, der mehrdeutige Ausdruck „der unfreie Wille“ verdankt sich offensichtlich der umgangssprachlichen Redeweise, nach der man dann, wenn man sich auf Drohung oder anderen Druck hin zu einer Handlung entschlossen hat, sagen kann, man habe unfreiwillig gehandelt. Psychologisch gesehen ist dagegen jede wie immer zustande gekommene Handlung gewollt. Bei allem nicht gewollten Tun eines Menschen handelt es sich um reflexhafte Reaktionen.
Der deutsche Gesetzgeber setzt den freien Willen des erwachsenen Menschen voraus: Die freie Willensbestimmung kann nur im Zustand der Bewusstlosigkeit oder „krankhafter [oder vorübergehender] Störung der Geistestätigkeit“ dauerhaft oder vorübergehend unmöglich sein (§ 104 f. BGB) (mit Folge der Geschäftsunfähigkeit).
Auch im Strafrecht gilt das Postulat des freien Willens: Nur „wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“, handelt gem. § 20 StGB nicht vorwerfbar.
Aus einem Beschluss des BayObLG (BayObLGR 2001,19 (LS)= BtPrax 2001,79 = FamRZ 2001,1249): „Die Bestellung eines Betreuers von Amts wegen, also ohne Antrag des Volljährigen und, wie hier, gegen seinen Willen, setzt aber voraus, dass der Betreute aufgrund einer psychischen Erkrankung seinen Willen nicht frei bestimmen kann. Dies sagt das Gesetz zwar nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung des Gesetzes. Denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu bessern oder zu hindern, sich selbst zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f.; BayObLGZ 1994, 209/211)“. Siehe auch die Neufassung von § 1896 Abs. 1 a BGB (seit 1. Juli 2005). Im Grundsatz muss jede Entscheidung des Betreuers im Sinn des freien Willens des Betreuten getroffen werden. Das gebietet das in Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetz (GG) verankerte Grundrecht auf Selbstbestimmung. Grundsätzlich hat der natürliche Wille des Betreuten daher Vorrang vor einem angenommenen freien Willen.
Bei dieser Position ist zu bedenken, dass sie sich auf einer anderen Ebene bewegt, als die philosophische Position. Denn nach dem strengen Determinismus stellt die juristische Sicht nur eine sprachliche Ausformung der notwendig eintretenden gesellschaftlichen Reaktion dar.
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Theologische Diskussion
Das Wort Freiheit findet in theologischen Diskussionen i.a. nicht genau dieselbe Verwendung wie in philosophischen, sondern schließt bestimmte Aspekte ein, die von einem religiösen Verständnishorizont abhängen. Ein Konsens bezüglich der Details des Freiheitsbegriffs besteht ebenso wenig wie in der Philosophie.
Religionsphilosophisch und theologisch stellen sich zahlreiche Probleme, wenn Freiheit vor dem Hintergrund bestimmter Formen religiösen Glaubens widerspruchsfrei bestehen soll.
Christentum
Im heutigen westlichen Kulturkreis wird Freiheit oft mit Selbstverwirklichung und Ungebundenheit verbunden, hin und wieder auch als Hedonismus kritisiert. Aus den biblischen Texten lässt sich nicht gewaltlos ein einsinniger Freiheitsbegriff herausdestillieren. Dennoch wird hin und wieder pauschal formuliert, dass biblisch wahre Freiheit stets zugleich Abhängigkeit von Gott meine. Als unfrei dagegen gelte vor allem, wer an anderem, Innerweltlichem hängt. Nur im Rahmen der Bindung an Gott sei daher auch ein freier Wille denkbar. Derartige Thesen hängen stark von der Einzelinterpretation der Texte und der Explikation des Gemeinten ab.
Die Bibel enthält Verse, die sowohl die Freiheit des Menschen, selbst zu entscheiden, unterstreichen, aber auch solche, die diese Freiheit dem Menschen absprechen. Wie man akzentuiert und unterscheidet, ist darum interpretations- und theorieabhängig. Über Jahrhunderte haben die Analysen des Augustinus im 4. Jahrhundert die theologische Diskussion geprägt. Neuzeitlich lassen sich im protestantischen Kontext etwa die Positionen von Johannes Calvin und Jacobus Arminius als zwei Extrempole benennen. Calvin lehrt die doppelte Prädestination, nach der Gott vorherbestimmt hat, wer gerettet und wer verdammt ist. Armin lehnt die Lehre Calvins entschieden ab und gesteht dem Menschen die Freiheit zu, die Gnade Gottes zurückzuweisen, allerdings verfügt auch nach seiner Meinung Gott über das Vorauswissen, welcher Mensch den Glauben annimmt oder nicht; seine Anhänger werden Remonstranten genannt.
Innerhalb des breiten Spektrums christlicher Kirchen neigen Theologen mancher Konfessionen stärker dazu, den freien Willen zu betonen als andere. So betonen römisch-katholische Theologen den freien Willen des Menschen stärker. Es liege an jedem Einzelnen, die Gnadengaben Gottes anzunehmen und er könne sich auch in Freiheit dazu entscheiden, sie abzulehnen (dies betont etwa Karl Rahner).
Auch die meisten Freikirchen, die nicht aus dem Pietismus entstanden sind, sehen einen freien Willen des Menschen als gegeben an. Lutherische und calvinistische Kirchen stehen dem tendenziell entgegen. Das sind freilich nur grobe Tendenzen, denen zahlreiche Einzelentwürfe auch entgegenlaufen. Eine genaue Beurteilung des „freien Willens“ ist jedoch in all diesen Gemeinschaften und ihren diversen theologischen Schulen kontrovers und auch für einzelne Theologen, etwa Luther, umstritten.
Die Auseinandersetzung um den freien Willen führte in der Zeit der Reformation zum öffentlichen Bruch zwischen Martin Luther und Erasmus von Rotterdam. In seiner Abhandlung über den freien Willen (De libero arbitrio diatribe sive collatio) legte Erasmus 1524 seine Auffassung dar: Er nimmt eine Mittelposition ein, wonach die ersten Regungen des Herzens gegenüber Gott der göttlichen Gnade zugeschrieben werden müssten, aber zwischen Anfang und Vollendung „einiges“ dem menschlichen Willen zufalle. Luther antwortete darauf 1525 mit seiner Schrift „Über den geknechteten Willen“ (De servo arbitrio).
Islam
Besonders im orthodoxen Islam sind Prädestinationslehren weit verbreitet, jedoch nicht umumstritten.
Hinduismus
Auch im Hinduismus gehen einige Strömungen von Prädestination aus, andere betonen die Freiheit des Menschen.
Buddhismus
Der Buddhismus lehrt weder absolute Willensfreiheit, noch Determinismus.
Judentum
Im Judentum ist die Idee der Willensfreiheit ein zentrales Dogma.
Harte Deterministen verwerfen das Konzept der moralischen Verantwortlichkeit. Wie kann man jemanden moralisch verantwortlich machen, wenn er in jeder Situation immer nur eine Möglichkeit zu handeln hat? Dass die Entscheidungen nicht unter Einschränkung der Handlungsfreiheit entstehen, ändere nichts an der Tatsache, dass der Determinismus den Handelnden von moralischer Verantwortlichkeit entbinde.
Kompatibilisten argumentieren dagegen, dass der Determinismus gerade eine Vorbedingung für moralische Verantwortlichkeit sei. Man könne niemanden für etwas verantwortlich machen, es sei denn, seine Handlungen wurden durch seinen Charakter, seine Motive und Werte bestimmt. Bei dieser Position bleibt allerdings unklar, wie jemand für etwas die moralische Verantwortung übernehmen soll, das er gar nicht hätte verhindern können.
Libertarianer halten an der Idee des freien Willens und somit auch an moralischer Verantwortung fest. Diese Position widerspricht jedoch fundamental den Ergebnissen der Hirnforschung und wird daher nur von einer Minderheit vertreten.
Obwohl die Idee der Willensfreiheit im Sinne alternativer Entscheidungsmöglichkeiten sowohl von Philosophen als auch von Hirnforschern widerlegt wurde, glauben viele Menschen noch heute daran, dass es zu einer Entscheidung immer auch Alternativen gäbe.
Der vielleicht wichtigste Grund für die Beibehaltung einer gefühlten Freiheit ist das Selbstverständnis vieler Menschen - nämlich ganz sicher nicht als ein zwar denkendes Wesen, aber eines, dessen letztendlicher Entschluss bereits vor der Überlegung schon feststeht.
Auch einige Religionen tragen dazu bei, dass ein wissenschaftlich widerlegtes Menschenbild im Sinne der unbedingten Willensfreiheit weiterhin Bestand hat. So ist die Idee der Willensfreiheit beispielsweise im Katholizismus ein zentrales Dogma.
Befürwortung moralischer Verantwortlichkeit
Befürworter moralischer Verantwortlichkeit sind teilweise der Meinung, unsere Gesellschaftsordung würde auseinanderbrechen, wenn sich niemand mehr für seine Taten moralisch verantwortlich fühlte.
Weiterhin wird argumentiert, dass der juristische Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" nicht mehr anwendbar wäre, wenn man Willensfreiheit und somit auch persönliche Schuld verwerfen würde.
Ablehnung moralischer Verantwortlichkeit
Gegner moralischer Verantwortlichkeit sind der Ansicht, dass die Akzeptanz der Unfreiheit zu einer Humanisierung unseres Menschenbildes beitragen könnte. Es hätte ein Ende mit der unter Anhängern der Willensfreiheit weit verbreiteten "Selber-schuld-Mentalität". Man würde also nicht mehr dem Einzelnen die Schuld für etwas zuschieben, sondern nach objektiven Ursachen suchen.
Der Grundsatz "Keine Strafe ohne Schuld" müsste nicht geändert werden, ebensowenig unser Rechtssystem. Die Begriffe "Strafe" und "Schuld" bekämen lediglich eine andere Bedeutung: Eine "Strafe" wäre eine notwendige Reaktion der Gesellschaft, um die Bevölkerung vor Straftätern zu schützen, andere potentielle Straftäter abzuschrecken und den Straftäter zur Besserung zu bewegen. "Schuld" wäre nicht mehr im moralischen, sondern nur noch im inhaltlichen Sinne zu verstehen: Ein Straftäter hätte sich zwar nicht entscheiden können, die Tat nicht zu begehen, wäre also auch nicht schuldig im moralischen Sinne. Inhältlich ist er jedoch schuldig, sofern er die Tat absichtlich begangen hat.
Da also unser Rechtssystem weiterhin Bestand hätte, wäre auch unser Gesellschaftssystem nicht in Gefahr. Es könnte niemand argumentieren: "Ich konnte ja nicht anders, es gibt ja keinen freien Willen", denn die notwendigen Konsequenzen würden trotzdem folgen, auch ohne moralische Verantwortlichkeit.
„Warum sollte denn der von Gott unmittelbar geschaffene autonome und selbstbewusste Geist ein Gehirn oder gar die Beeinflussung von Wahrscheinlichkeitsfeldern synaptischer Transmitterausschüttung nötig haben, um in der materiellen Welt zu leben? “
– Gerhard Roth: 1997
„Das Verlangen nach “Freiheit des Willens,” in jenem metaphysischen Superlativ-Verstande, wie er leider noch immer in den Köpfen der Halb-Unterrichteten herrscht, das Verlangen, die ganze und letzte Verantwortlichkeit für seine Handlungen selbst zu tragen und Gott, Welt, Vorfahren, Zufall, Gesellschaft davon zu entlasten, ist nämlich nichts Geringeres, als eben jene causa sui zu sein und, mit einer mehr als Münchhausen’schen Verwegenheit, sich selbst aus dem Sumpf des Nichts an den Haaren in’s Dasein zu ziehn.“
„Ich lache eures freien Willens und auch eures unfreien: Wahn ist mir das, was ihr Willen heißt, es giebt keinen Willen. “
– Friedrich Nietzsche: Nachlass, Sommer 1883, 13 [1-36], Zarathustras heilige Gelächter
„Die Daumenschraube eines jeden finden: Dies ist die Kunst, den Willen Anderer in Bewegung zu setzen. Es gehört mehr Geschick als Festigkeit dazu. Man muss wissen, wo einem Jeden beizukommen sei. Es gibt keinen Willen, der nicht einen eigentümlichen Hang hätte, welcher, nach der Mannigfaltigkeit des Geschmacks, verschieden ist. Alle sind Götzendiener, Einige der Ehre, Andere des Interesses, die meisten des Vergnügens. Der Kunstgriff besteht darin, dass man diesen Götzen eines Jeden kenne, um mittels desselben ihn zu bestimmen. Weiß man, welches für jeden der wirksame Anstoß sei, so ist es, als hätte man den Schlüssel zu seinem Willen. Man muß nun auf die allererste Springfeder oder das primum mobile in ihm zurückgehen, welches aber nicht etwa das Höchste seiner Natur, sondern meistens das Niedrigste ist: denn es gibt mehr schlecht- als wohlgeordnete Gemüter in dieser Welt. Jetzt muss man zuvörderst sein Gemüt bearbeiten, denn ihm durch ein Wort den Anstoß geben, endlich mit seiner Lieblingsneigung den Hauptangriff machen; so wird unfehlbar sein freier Wille schachmatt.“
– Baltasar Gracián: Handorakel und Kunst der Weltklugheit, 1647, Übersetzung: Arthur Schopenhauer
„Ich weiß ehrlich nicht, was die Leute meinen, wenn sie von der Freiheit des menschlichen Willens sprechen. Ich habe zum Beispiel das Gefühl, dass ich irgend etwas will; aber was das mit Freiheit zu tun hat, kann ich überhaupt nicht verstehen. Ich spüre, dass ich meine Pfeife anzünden will und tue das auch; aber wie kann ich das mit der Idee der Freiheit verbinden? Was liegt hinter dem Willensakt, dass ich meine Pfeife anzünden will? Ein anderer Willensakt? Schopenhauer hat einmal gesagt: ‚Der Mensch kann tun was er will; er kann aber nicht wollen was er will.‘“
– Albert Einstein: Ich vertraue auf Intuition. Der andere Albert Einstein. - Spektrum Akademischer Verlag Heidelberg, Berlin, Oxford, Seite 176.
„Die einzige Möglichkeit, einen wirklich freien Willen zu manifestieren, wäre, etwas zu tun, wozu es keinerlei Veranlassung gibt. Und da dies selbst die Veranlassung wäre, ist dies unmöglich.“
– Torsten de Winkel: 1999
„Nehmen wir an, Sie hätten einen freien Willen. Es wäre ein Wille, der von nichts abhinge: ein vollständig losgelöster, von allen ursächlichen Zusammenhängen freier Wille. Ein solcher Wille wäre ein aberwitziger, abstruser Wille. Seine Losgelöstheit nämlich würde bedeuten, dass er unabhängig wäre von ihrem Körper, ihrem Charakter, ihren Gedanken und Empfindungen, ihren Phantasien und Erinnerungen. Es wäre, mit anderen Worten, ein Wille ohne Zusammenhang mit all dem, was Sie zu einer bestimmten Person macht. In einem substantiellen Sinn des Wortes wäre er deshalb gar nicht Ihr Wille.“
– Peter Bieri: „Freiheit und Zufall“
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Meyers-1905: Freier Wille · Magnetismus, freier · Freier Verkehr · Wille [1] · Wille [2] · Letzter Wille · Widerrechtlicher Wille
Pagel-1901: Wille, Valentin · Wille, Ludwig
Pataky-1898: Wille, Frau Anna · Wille, Emilie · Wille, Eliza
Pierer-1857: Freier Wille · Freier Theil · Wille [2] · Wille [3] · Letzter Wille · Wille [1]