Freigabe
Unter Freigabe versteht man je nach Kontext die Genehmigung eines Vorhabens, das Freigeben einer Sache für bestimmte Zwecke oder die Vergabe bestimmter Rechte an eine Person. Derartig bezeichnet wird:
- In der Softwareentwicklung die Freigabe (das "Release") einer neuen Version eines Programms für den allgemeinen Gebrauch; siehe Release Management
- In der Informations- und Netzwerktechnik die Freigabe einer Datei in einem Netzwerk oder Computersystem, die anderen Benutzern den Zugriff auf die Datei erlaubt.
- In der Luftfahrt die Genehmigung eines bestimmten Flugplanes oder eines bestimmten Flugmanövers (Startfreigabe, Landefreigabe, Überflugerlaubnis); siehe Flugsicherung
- Im Strahlenschutz die Entlassung bestimmter Objekte aus dem sachlichen Geltungsbereich des Strahlenschutzrechts; siehe Freigabe (Strahlenschutz)
- In der Druck- und Verlagsbranche die Genehmigung zum Satz oder Druck eines Manuskript, einer Datei, eine Satzfahne o. ä., genannt Druckfreigabe; siehe Imprimatur
- Im Sicherheitskontext allgemein die an eine Person erteilte Zugriffsberechtigung für bestimmte räumliche Objekte oder Informationen (engl. security clearance); siehe u.a. Autorisierung, Zugriffskontrolle, Objektschutz
Siehe auch: Clearance
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