Friedrich Fromhold Martens oder Fjodor Fjodorowitsch Martens und gelegentlich auch Frederic de Martens (russisch Фёдор Фёдорович Мартенс, wiss. Transliteration Fёdor Fёdorovič Martens; * 15. August / 27. August 1845 in Pärnu; † 7. Juni / 20. Juni 1909 in Sankt Petersburg) war ein russischer Diplomat und Jurist estnischer Herkunft. Er wirkte insbesondere im Bereich des Völkerrechts und war Unterhändler Russlands bei den Verhandlungen zu einer Reihe von internationalen Abkommen. Darüber hinaus war er mehrfach erfolgreich als Vermittler in Konflikten zwischen verschiedenen Ländern tätig.
Während der Ersten Haager Friedenskonferenz im Jahr 1899 schlug er die später nach ihm benannte Martens’sche Klausel vor, die noch heute als wichtiger Grundsatz des humanitären Völkerrechts gilt. Sie besagt, dass in allen Situationen während eines bewaffneten Konflikts, die nicht durch geschriebenes internationales Recht geregelt sind, die allgemein üblichen Gebräuche, die Grundsätze der Menschlichkeit und die Forderungen des öffentlichen Gewissens das Handeln bestimmen sollen. Darüber hinaus wurde 1899 sein Entwurf für eine Konvention zu den Regeln und Gebräuchen des Krieges, den er 1874 für eine Staatenkonferenz in Brüssel ausgearbeitet hatte, als Haager Konvention II angenommen. Friedrich Fromhold Martens gilt damit als Begründer der Haager Traditionen des humanitären Völkerrechts.
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Friedrich Fromhold Martens wurde als Sohn estnischer Eltern in der Stadt Pernau (heute Pärnu in Estland) geboren, die zur damaligen Zeit als Teil der Provinz Livland zu Russland gehörte. Der Vater war Schneider, die Familie lebte in einfachen Verhältnissen. Seine Erziehung und Bildung erfolgte deutschsprachig, darüber hinaus ist über seine Kindheit und Jugend wenig bekannt. Im Alter von neun Jahren verlor er seine Eltern und gelangte in ein evangelisch-lutherisches Waisenhaus in Sankt Petersburg. Hier schloss er an einer deutschsprachigen Schule seine Ausbildung ab und begann 1863 ein Studium an der Juristischen Fakultät der Universität von Sankt Petersburg. Aufgrund seiner sehr guten Studienleistungen und seiner Fähigkeiten wurde er durch den Dekan der Fakultät gefördert.
Durch Studienaufenthalte an den Universitäten in Wien, Heidelberg und Leipzig wurde er von Völker- und Staatsrechtsexperten der damaligen Zeit beeinflusst, unter ihnen Lorenz von Stein in Wien und Johann Caspar Bluntschli in Heidelberg. Im Jahr 1868 trat er für das russische Außenministerium in den Staatsdienst ein. Drei Jahre später bekam er einen Lehrauftrag im Bereich des Völkerrechts an der Universität von Sankt Petersburg, 1872 wurde er Professor für öffentliches Recht am Lyzeum Zarskoje Selo im heutigen Puschkin. Im Jahr 1874 wurde er zum Assistenten des russischen Kanzlers Alexander Michailowitsch Gortschakow ernannt. Am 22. Dezember 1879 heiratete er in Baden-Baden die 1861 in Sankt Petersburg geborene Katarina Maria Luisa Tuhr. Gemeinsam hatten sie einen Sohn und drei Töchter.
Die erste bekannte Veröffentlichung von Friedrich Fromhold Martens war seine 1869 unter dem Titel „Privateigentumsrecht im Krieg“ erschienene Abschlussarbeit. Vier Jahre später promovierte er mit einer Arbeit zur konsularischen Rechtsprechung im Nahen und Fernen Osten. Durch weitere Veröffentlichungen, die auch in andere Sprachen übersetzt wurden und in anderen Ländern erschienen, wurde er international bekannt und trug zum Ansehen seines Landes im Bereich des Völkerrechts bei. Diese Rechtsdisziplin entwickelte sich in dieser Zeit in Russland zu einem eigenständigen Fach, was unter anderem in der Gründung von entsprechenden Fakultäten für internationales Recht an mehreren traditionsreichen russischen Universitäten zum Ausdruck kam.
Zu den bekanntesten Werken von Martens, die er in den folgenden Jahren veröffentlichte, zählt das 1881/1882 in zwei Bänden veröffentlichte Buch „Völkerrecht. Das internationale Recht der civilisierten Nationen“, das 1883 auf Deutsch erschien und in insgesamt sieben Sprachen übersetzt wurde. Von 1874 bis 1909 erarbeitete er, parallel in Russisch und Französisch, unter dem Titel „Recueil des traités et conventions conclus par la Russie“ eine Sammlung von 15 Bänden zu den Verträgen, die Russland mit anderen Staaten abgeschlossen hatte. Durch die darin enthaltenen Abhandlungen zu den einzelnen Abkommen und ihrer jeweiligen Entstehungsgeschichte trägt dieses Werk den Charakter einer Enzyklopädie der russischen Außenbeziehungen seiner Zeit.
Während der rund 40 Jahre, die Friedrich Fromhold Martens im Dienst des russischen Außenministeriums tätig war, vertrat er Russland auf fast allen internationalen Konferenzen, an denen das Land beteiligt war, so beispielsweise den ersten vier Sitzungen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht in den Jahren 1893, 1894, 1900 und 1904. Darüber hinaus nahm er von 1884 bis zu seinem Tod an nahezu allen internationalen Rotkreuz-Konferenzen teil. Er war aktives Mitglied des 1873 im belgischen Gent gegründeten Institut de Droit international (Institut für Völkerrecht) und nahm in vielfältiger Weise an dessen Aktivitäten teil. So war er beispielsweise an der Ausarbeitung der Konferenzdokumente für die von November 1884 bis Februar 1885 in Berlin stattfindende Kongokonferenz beteiligt.
In mehreren internationalen Streitfällen wirkte er erfolgreich als Vermittler. Dies betraf beispielsweise 1891 die Auseinandersetzung zwischen Frankreich und Großbritannien um französische Fischereirechte an der Küste Neufundlands sowie um einen entsprechenden französischen Stützpunkt am Nordufer der Insel. 1899 war er Präsident eines Vermittlungstribunals zur Beilegung von Grenzstreitigkeiten zwischen Venezuela und dem Vereinigten Königreich in der damaligen britischen Kronkolonie Britisch-Guayana. Die von ihm vorgeschlagene Linie stellt bis in die Gegenwart die Grenze zwischen Venezuela und Guyana dar. Im Disput zwischen Mexiko und den USA im Jahr 1902, dem ersten vom Ständigen Schiedshof in Den Haag verhandeltem Fall, wurde Friedrich Fromhold Martens von den Vereinigten Staaten als Vermittler ausgewählt. Anlass der Auseinandersetzungen war der Pious Fund of California, ein auf Spenden basierender mexikanischer Fonds zur Finanzierung katholischer Missionsarbeit in Kalifornien. Auch an den Verhandlungen zwischen Russland und Japan, die 1905 zum Vertrag von Portsmouth führten, war Friedrich Fromhold Martens wesentlich beteiligt. Seine vielfältigen Aktivitäten als Vermittler brachten ihm die Beinamen Lord Chancellor of Europe („Lordkanzler Europas“, im Sinne von „Oberhaupt der europäischen Justiz“) sowie Chief Justice of Christendom („Oberster Richter der christlichen Welt“) ein.
Im Gegensatz zur damals aufkommenden Friedensbewegung hielt Friedrich Fromhold Martens die völlige Beseitigung von Kriegen in der näheren oder fernen Zukunft für eine Utopie. Als realisierbar sah er hingegen die Verminderung des durch Krieg verursachten Leidens durch klar definierte Regeln an. Für die auf Initiative des russischen Zaren Alexander II. im Jahr 1874 in Brüssel stattfindende Internationale Konferenz arbeitete er einen Entwurf für eine Konvention zu den Regeln und Gebräuchen des Krieges aus. Diese wurde zwar von den Teilnehmern der Konferenz mit einigen Änderungen angenommen, erlangte jedoch mangels späteren Ratifikationen nie völkerrechtlich verbindenden Charakter.
Eine wichtige Rolle spielte er bei den von Zar Nikolaus II. initiierten Friedenskonferenzen in Den Haag in den Jahren 1899 und 1907. Während der von ihm mitorganisierten ersten Konferenz im Jahr 1899, auf der sein Entwurf von 1874 als Haager Konvention II angenommen wurde, war er Generalbevollmächtigter Russlands und Präsident des Komitees zu den Regeln und Gebräuchen des Krieges. Er spielte damit unter anderem eine wichtige Rolle bei der Ausarbeitung der Definition von Kriegsgefangenen sowie der Konvention „betreffend die Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention vom 22. August 1864 auf den Seekrieg“.
Zur Schlichtung eines Streits um die Behandlung von Zivilpersonen, die sich in einem Krieg an Kampfhandlungen beteiligt hätten, schlug er im Rahmen der Konferenz die später nach ihm benannte Martens’sche Klausel vor. Diese gibt für Situationen, die nicht ausdrücklich durch geschriebenes internationales Recht geregelt sind, die allgemein üblichen Gebräuche, die Grundsätze der Menschlichkeit und die Forderungen des öffentlichen Gewissens als Handlungsrichtlinie vor. Die Klausel ist Bestandteil der Präambel der Haager Landkriegsordnung und wurde 1977 in den Artikel 1 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen von 1949 aufgenommen. Sie gilt noch heute als wichtiger Grundsatz des humanitären Völkerrechts.
Die Errichtung des Friedenspalastes in Den Haag als Sitz des Ständigen Schiedshofes, dessen Bau im Wesentlichen durch den amerikanischen Millionär Andrew Carnegie finanziert wurde, geht auf einen Vorschlag von Friedrich Fromhold Martens zurück. Im Rahmen der zweiten Friedenskonferenz im Jahr 1907 leitete er das Komitee zum Seerecht, dessen Themen er aufgrund der aufkommenden Rivalität zwischen Großbritannien und dem Deutschen Reich im Bereich der maritimen Aufrüstung als besonders schwierig ansah. In Vorbereitung zu dieser Konferenz besuchte er zum Beginn des Jahres 1907 eine Reihe von europäischen Ländern. Er traf sich dabei unter anderem in Berlin mit dem deutschen Kaiser Wilhelm II., in Paris mit dem französischen Präsidenten Armand Fallières, in London mit dem britischen König Edward VII., in Italien mit König Viktor Emanuel III., in Österreich mit Kaiser Franz Joseph I. und in Den Haag mit der gesamten königlichen Familie. An der Ausarbeitung der Revision der Genfer Konvention, die ein Jahr zuvor beschlossen wurde, wirkte er ebenfalls mit.
Zu den Auszeichnungen, die ihm für sein Wirken verliehen wurden, gehören unter anderem Ehrendoktorate der Universitäten von Oxford, Cambridge und Yale. Darüber hinaus wurde er zum Mitglied des Institut de France ernannt. In allen Jahren von 1901 bis 1908 wurde er jeweils von verschiedenen Persönlichkeiten für den Friedensnobelpreis nominiert, insbesondere 1902 galt er als Mitfavorit für die Auszeichnung.
Obwohl er seit den frühen 1870er Jahren in seinen Veröffentlichungen seinen Familiennamen in der Form von Martens beziehungsweise de Martens schrieb, sind die genauen Umstände einer Erhebung in den Adelsstand unklar. Es ist wahrscheinlich, dass die Ernennung durch den russischen Zaren erfolgte, möglicherweise im Zusammenhang mit seiner Berufung zum Professor. Die entsprechende Ehrung könnte ihm aber auch von einem russischen Ritterorden verliehen worden sein, auch wenn sein Name in den Matrikeln der Livländischen Ritterschaft oder der anderen in der Region aktiven Orden nicht verzeichnet ist.
Friedrich Fromhold Martens ist die Hauptfigur des 1984 erschienenen historischen Romans „Professor Martens' Abreise“ des estnischen Autoren Jaan Kross.
Die Russische Akademie der Wissenschaften verleiht seit 1995 den Martens-Preis für herausragende wissenschaftliche Leistungen im Bereich des Völkerrechts und der internationalen Beziehungen.
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