Unter einem Güterbahnhof (in Österreich: Frachtenbahnhof) versteht man im weitesten Sinn eine Bahnanlage oder deren Teil, auf der kein Personenverkehr stattfindet, sondern lediglich Güter in jeder Form von der Straße oder vom Schiff auf die Eisenbahn beziehungsweise umgekehrt verladen und/oder Eisenbahngüterwagen an örtliche Gleisanschlüsse übergeben werden.
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Güterbahnhöfe können
Im Einzelwagenladungsverkehr werden die für die einzelnen Güterbahnhöfe bestimmten Güterwagen meistens von gesonderten Rangierbahnhöfen aus zugestellt und wieder abgeholt. Teilweise bestehen auch kombinierte Rangier- und Güterbahnhöfe.
Für seinen Zweck ist der Güterbahnhof meist mit einer größeren Anzahl an Abstellgleisen und Ladegleisen ausgestattet. An den Ladegleisen befinden sich entweder fest montierte oder für einen kurzfristigen Zeitraum (z.B. Radlader für die Verteilung von Zuckerrüben) aufgestellte Verladehilfen (Kräne, Förderbänder etc.).
Handelt es sich bei den zu verladenden Waren in erster Linie um Container, werden diese Güterbahnhöfe auch als Containerterminals (CT) bezeichnet, auf denen wieder spezielle Kräne und Stapelfahrzeuge für die Verladung der Container vom LKW oder Schiff auf die Wagen oder retour sorgen.
Wenn für die Güterverladung nur ein kleiner Teil des Bahnhofs bzw. Haltestellenbereichs verwendet wird, so wird dieser auch als Ladestelle bezeichnet und hat eine eigene Zufahrt mit Beschilderung. Für die Verladung der Güter steht hier meist keine Einrichtung zur Verfügung, die Verladung muss von den jeweiligen Firmen selbst organisiert werden (Förderbänder, LKW-Kräne etc.).
Solche Ladestellen sind bzw. waren meist auf Nebenbahnen, Schmalspurbahnen und kleineren Bahnhöfen zu finden.
Mittlere und größere Güterbahnhöfe haben oder hatten meistens auch Rangiergleise zum Verteilen der eingetroffenen Züge auf die verschiedenen örtlichen Lade- und Anschlussgleise sowie für eine gleichzeitige Funktion als kleinere Knotenbahnhöfe, die in manchen hauptsächlich europäischen Ländern auch teilweise mit einem Ablaufberg ausgerüstet wurden.
Aufgrund der fortschreitenden Verlagerung des Eisenbahngüterverkehrs auf die Straße wurden und werden weiterhin viele Güterbahnhöfe und infolgedessen auch Rangierbahnhöfe stillgelegt und anschließend häufig abgebrochen, so dass die Wiederaufnahme eines eingestellten Schienengüterverkehrs am selben Ort nicht mehr möglich ist. In anderen kombinierten Güter- und Knotenbahnhöfen mit Ablaufberg wurde letzterer bei Aufgabe der Knotenpunktfunktion des Bahnhofes mit Beibehaltung der örtlichen Güterbahnhofsfunktion stillgelegt. Ferner wurde in den meisten Ländern der Stückgutverkehr vollständig auf die Straße verlagert, was die Stillegung der Güterhallen zur Folge hatte, und im Wagenladungsverkehr wurden die meisten öffentlichen Ladestraßen und -rampen der Güterbahnhöfe für Kleinkunden aufgegeben, so daß die meisten heute überhaupt noch betriebenen Güterbahnhöfe nur mehr als Containerbahnhöfe und/oder Übergabebahnhöfe zu Gleisanschlüssen benützt werden.