Garnison

Eine Garnison (aus altfranzösisch: garnison, „Besatzung“, „Ausrüstung“; daher auch „garnieren“) ist eine veraltete militärische Bezeichnung für einen Ort, an dem Truppenteile, militärische Dienststellen u.ä. ständig untergebracht sind. Auch die dort untergebrachten Truppenteile wurden als Garnison bezeichnet. In Deutschland nennt man heute eine Garnison „Standort“ (vgl. Liste der Bundeswehrstandorte in Deutschland), in Österreich ist der Begriff Garnison nach wie vor gültig.

Der in einem Garnisonort dem Dienstgrad nach dienstälteste Offizier wurde in Deutschland Garnisonältester genannt und war Vorgesetzter der gesamten Garnison. Er hatte für die regelgerechte Handhabung des Garnisondienstes zu sorgen, der sich auf alle die Garnison in ihrer Gesamtheit betreffenden Verrichtungen, wie Wachdienst, Gerichtsdienst, Arbeitsdienst usw. bezog.

Die Bestimmungen über die Handhabung des Garnisondienstes waren in der Garnisondienstvorschrift vom 15. März 1902 enthalten. Größere Garnisonorte und Festungen hatten besondere Kommandanten, denen zur Unterstützung noch ein Platzmajor beigegeben war. Große Festungen und Hauptstädte hatten zudem noch einen Gouverneur.

Siehe auch: Garnisontruppen, Garnisonverwaltung

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