Der Gau (althochdeutsch Gouwe, Gouwi (= Landschaft), war die Bezeichnung für einen stammesmäßig und landschaftlich geschlossenen Siedlungsraum der Germanen und Wenden.
Gau entspricht dem englischen Begriff Shire, der heute noch für die englischen Grafschaften (wird heute in der Regel mit Grafschaft übersetzt) gebräuchlich ist.
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Im Land der Germanen bezeichnete der Gau einen selbstverwalteten freien Bezirk mit natürlichen Grenzen entlang von Wasserläufen. Dieser hatte eigene Führer, die von der Bevölkerung gewählt wurden und eine eigene Gerichtsbarkeit (noch im Mittelalter als "Gogerichte" bekannt).
Nach der Niederwerfung der Bevölkerung durch Karl den Großen wurde dieses Gauprinzip abgelöst von dem Grafschaftsprinzip. Der neue Zentralherrscher setzte Grafen als seine Stellvertreter vor Ort ein. Zur Abstützung seiner Herrschaft führte er das Römische Recht ein, das zentrale Macht und zentrale Gerichtsbarkeit legitimierte. Im Fränkischen Reich bezeichnete der Gau im Wesentlichen den Amtsbezirk eines Grafen (grafio), des so genannten Gaugrafen. Dieser war gleichzeitig oberster Richter und Führer eines Heerbanns. Dem Gau zugeordnet waren Zentmarken oder Hundertschaften, die oft durch Zentgrafen verwaltet wurden. Im Zentgrafengericht fungierten diese als Schöffen.
Siehe auch: Liste mittelalterlicher Gaue.
Wegen des Sprachgebrauchs im Hitlerdeutschland (Reichsgau) wird die Bezeichnung Gau heute nicht mehr in der öffentlichen Verwaltung Deutschlands benutzt. Turnerbünde, Trachtenverbände, Schützenbünde (zum Beispiel bei „Gaumeisterschaften“), zum Teil Pfadfinderbünde, nicht mehr jedoch der ADAC gliedern sich in Gaue.
In Österreich hat der Österreichische Turnerbund (ÖTB) teilweise eine Gliederung in Turngaue. Die Bezirke von Salzburg heißen zwar offiziell nach ihrem Hauptort, umgangssprachlich werden sie aber oft nach ihrer alten Bezeichnung Gaue genannt.
In deutschsprachigen Regionen hat sich Gau als Teil von Bezeichnungen für Landschaften erhalten:
Die Bezeichnung der Gau, ohne Umlaut, für eine bestimmte Landschaft ist eine Historikerbildung des 17.-19. Jahrhunderts, die durch ihre Aufnahme in den Wortschatz des Dritten Reiches in Misskredit geriet. In den deutschen Mundarten und somit auch in der Namensüberlieferung ist nur das Gäu, oder seltener die Gäu, gebräuchlich. Der Umlaut erklärt sich durch den alten Lokativ (Ortsfall), ahd. gewi "im Gau". Über die Etymologie des Wortes germanisch *gawja- "Gau" wurde intensiv gearbeitet, ohne dass eine abschließende Deutung, die alle anderen Vorschläge überzeugend widerlegen würde, vorgelegt werden konnte. Das Wort ist im Gotischen, im Althochdeutschen, im Altfriesischen und im Altenglischen als Neutrum bezeugt. Lange Zeit wurde es aus germanisch *ga-agwia "das am Wasser gelegene (Land)" mit einer Bedeutungserweiterung "Offenlandschaft, Ackerbaugegend, Siedlungslandschaft" gedeutet. Gegenwärtig stehen zwei neue Vorschläge zur Diskussion. 1: die Herleitung von der indoeuropäischen Wurzel *ghew- "gähnen, klaffen", was durch Bedeutungserweiterung zu "freier Raum, Gegend, Landschaft" geworden wäre; 2. die Rückführung auf urgermanisch *ga-aw-ja "Gesamtheit der Wohnungen/Dörfer" als Kollektivum zu germanisch *awja "Wohnung, Dorf" mit einer althochdeutschen Ableitung inouwa f. "Wohnung, Wohnsitz". Ein Entscheid zwischen diesen beiden Vorschlägen scheint zurzeit nicht möglich.
Adelung-1793: Gau, der (das) · Landschaft, die
Brockhaus-1837: Gau · Landschaft
Brockhaus-1911: Gau · Landschaft
Herder-1854: Gau [2] · Gau [1] · Landschaft
Meyers-1905: Gau-Algesheim · Oberes Gäu · Gau, Franz Christian · Gau · Gäu · Landschaft [2] · Landschaft [1]
Pierer-1857: Gau [2] · Gau-Angelloch · Gau [1] · Attuaner Gau · Landschaft · Basel-Landschaft