Ein Gebäude - umgangssprachlich auch oft als Haus bezeichnet - ist ein Bauwerk, das sich über der Erde erhebt und Räume umschließt [1]. Ein Gebäude besitzt nicht zwingend Wände oder einen Keller, jedoch immer ein Dach. Ansonsten treffen die Eigenschaften eines Bauwerks auch auf ein Gebäude zu.
Die Landesbauordnungen der deutschen Bundesländer definieren in der Regel wie folgt: „Gebäude sind selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können und geeignet oder bestimmt sind, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen.“ (Musterbauordnung[2]).
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Wie bei dem Begriff Bauwerk gibt es auch hier keine einheitliche oder verbindliche, allgemein anerkannte Kategorisierung. Man kann nach verschiedenen Aspekten differenzieren:
Zum Beispiel:
siehe dazu auch: Kategorie:Baukonstruktion, Bauartklasse
auch bei der Unterscheidung nach Funktionen gibt es keine einheitliche oder verbindliche Kategorisierung. Siehe dazu auch die Liste von Bauwerken nach Funktion. Einige Funktionen sind:
Es existieren freistehende Gebäude (Einzelhaus) genauso wie Doppelhäuser und Reihenhäuser. Auch zusammenhängende Gebäudeeinheiten können als einzelne Gebäude gelten, wenn sie jeweils ein eigenes Erschließungssystem (eigener Eingang und eigenes Treppenhaus), ein eigenes Ver- und Entsorgungssystem besitzen und einzeln nutzbar sind. Auch Ensembles verschiedenartig genutzer Gebäude können eine gestaltliche Einheit darstellen, z. B. Dreiseithof oder Vierseithof.
siehe dazu auch: Kategorie:Bauform und Kategorie:Gebäudeensemble
Es gibt Niedrigenergiehäuser, Passivhäuser bis hin zu sogenannten Plusenergiehäusern. Das sind verschiedene Energiestandards, die eine Aussage über den Energiebedarf des Gebäudes treffen.
siehe dazu auch: Kategorie:Energiestandard (Gebäude)
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